Wann lohnt sich eine GmbH bei gemeinsamer Veranlagung (und wann mit Kindern)?

Wann lohnt sich eine GmbH bei gemeinsamer Veranlagung (und wann mit Kindern)?

Die allge­meine Faust­formel für einzeln Veran­lagte lautet: Sobald du wenigs­tens 10.000 Euro aus der persön­li­chen Besteue­rung im Spit­zen­steu­er­satz von 42 Prozent in die Besteue­rung der GmbH in Höhe von 30 Prozent verschieben kannst, über­steigt der Steu­er­vor­teil der GmbH die zusätz­li­chen Kosten.

Deine Lebens­hal­tungs­kosten musst du grund­sätz­lich als Unter­neh­mer­lohn oder Gehalt auszahlen und daher persön­lich versteuern. Du kannst also nur den Einkom­mens­an­teil in die GmbH verschieben, der nach Abzug der Lebens­hal­tungs­kosten übrig­bleibt. Das ist, was du übli­cher­weise zurück­legen oder inves­tieren würdest.

Bei einzeln Veran­lagten ohne Kinder, die zur Deckung ihrer Lebens­hal­tungs­kosten ein Gehalt von 60.000 Euro vor Steuern benö­tigen, lohnt sich die GmbH ab einem Gewinn von 70.000 Euro. Nach Abzug des Gehalts bleibt dann ein in der GmbH zu versteu­ernder Gewinn in Höhe von 10.000 Euro. Diese werden in der GmbH mit 30 Prozent besteuert statt 42 Prozent im persön­li­chen Einkommen.

Bei gemein­samer Veran­la­gung und mit Kindern gibt es zu viele Varia­blen für eine Pi-mal-Daumen-Formel. In meinem Excel-Steu­er­rechner habe ich alle Varia­blen berück­sich­tigt, so dass du für deine persön­liche Situa­tion berechnen kannst, ob und ab wann sich eine GmbH für dich lohnt.

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