Als GmbH-Unternehmer*in kannst du entscheiden, wie du Geld aus dem Unternehmen ziehst und wie dieses Geld versteuert wird.
In diesem Artikel erfährst du, welche Optionen du hast, Geld aus der GmbH herauszuholen und welche wann am besten ist.
Inhaltsverzeichnis
Teure Flexibilität für Einzelunternehmer*innen
Ein häufiger Einwand von Einzelunternehmer*innen gegen die GmbH ist, dass sie bei der GmbH nicht so einfach an ihr Geld kommen. Es gefällt ihnen, dass sie bei ihrem Unternehmen ungehindert in die Kasse greifen können.
Diese vermeintliche Flexibilität fordert jedoch einen hohen Preis: Einzelunternehmer*innen können nur deshalb jederzeit Geld entnehmen, weil sie ohnehin alle Gewinne voll persönlich versteuern müssen.
Ab einem persönlichen Gesamteinkommen von über 60.000 Euro zahlen Einzelunternehmer*innen 42 Prozent Steuern – das sind 12 Prozentpunkte mehr als der Steuersatz der GmbH in Höhe von 30 Prozent. Anders ausgedrückt: Einzelunternehmer*innen zahlen im Spitzensteuersatz 40 Prozent mehr Steuern als eine GmbH (0,42 ÷ 0,30 = 140 Prozent).
Wahre Flexibilität mit der GmbH
Eine GmbH oder UG ist rechtlich von dir getrennt – selbst, wenn sie dir zu 100 Prozent gehört, ist es nicht dein Bankguthaben, sondern das der Gesellschaft. So, wie du einer fremden Person nicht einfach in die Tasche greifst, solltest du nie ohne vorherige Vereinbarung Geld vom Geschäftskonto auf dein Privatkonto überweisen. Und auch nicht andersherum.
Als GmbH-Unternehmer*in bist du tatsächlich flexibel darin, wie du Geld aus dem Unternehmen ziehst und wie dieses Geld versteuert wird. Wie mit einer fremden Person kannst du mit der GmbH Vereinbarungen treffen, damit Geld zwischen dir und der GmbH fließt.
Dabei hängt die richtige Wahl der Vereinbarung von der Verwendung des Geldes ab. Im Grunde genommen gibt es nur zwei Dinge, die du mit dem Geld machen kannst: Entweder du konsumierst es oder du investierst es.
Betrachten wir die drei gängigsten Optionen, mit denen du Geld aus der GmbH ziehen kannst, und bewerten sie auf ihre Eignung in Bezug auf Konsum und Investition:
Option 1: Über ein Gehalt
Du schließt einen Anstellungsvertrag mit der GmbH, z.B. für die Geschäftsführung, und vereinbarst ein Gehalt. Wie bei anderen Angestellten auch führt die GmbH auf das Gehalt Lohnsteuer ab als Vorauszahlung deiner Einkommensteuer.
Deinen privaten Konsum musst du auch persönlich versteuern. Entsprechend sollte dein persönliches Einkommen deinen Lebensunterhalt decken und du solltest dir als Gehalt so viel auszahlen, wie du noch zur Deckung deines Lebensunterhalts benötigst.
Da persönliches Einkommen höher besteuert wird als in der GmbH, solltest du dir aber auch nicht mehr Gehalt auszahlen, als du für deinen Konsum benötigst.
Das bedeutet: Investitionen solltest du nicht aus deinem versteuerten Einkommen finanzieren!
Option 2: Über Gewinnausschüttungen
Die wichtigste Steuerregel der GmbH lautet: Keine Gewinnausschüttungen an dich persönlich. Denn Gewinnausschüttungen werden doppelt besteuert: Der Gewinn wird erst auf Ebene der GmbH mit 30 Prozent besteuert und dann noch einmal bei Ausschüttung mit der Abgeltungssteuer und Soli in Höhe von 26,5 Prozent belegt. Damit liegt die Gesamtbesteuerung von Gewinnausschüttungen bei knapp 50 Prozent und somit über dem Spitzensteuersatz!
Merke dir: Eine Gewinnausschüttung an dich persönlich ist die teuerste Option, Geld aus der GmbH zu ziehen. Darum solltest du einen großen Bogen machen.
Wenn du die GmbH-Anteile jedoch nicht persönlich, sondern über eine Holding hältst, zahlt die Holding auf die Gewinnausschüttungen der Tochter-GmbH nur 1,5 Prozent Steuern. Vorausgesetzt, die Holding ist mit wenigstens 15 Prozent an der Tochter beteiligt.
Option 3: Über Darlehen
Darlehen sind die günstigste Option, Geld aus der GmbH zu ziehen: Denn wenn dir die GmbH das Geld nur leiht, musst du es persönlich gar nicht versteuern.
Das Geld gehört ja noch immer der GmbH und nicht dir. Über Darlehen kannst du das nur in Höhe von 30 Prozent besteuerte Einkommen der GmbH zu privaten Zwecken zu nutzen
Eine Grundregel für gesunde Finanzen gilt auch hier: Darlehen der GmbH solltest du nicht zur Finanzierung deines Lebensunterhalts oder privaten Konsums nutzen. Denn was konsumiert ist, kannst du nicht wieder zurück-zahlen.
Mit einer Ausnahme: Hast du eine unvorhergesehene größere private Ausgabe, kannst du ein Darlehen der GmbH aus Überbrückung nutzen bis zur nächsten Erhöhung deines Geschäftsführungsgehaltes.
Darlehen der GmbH eignen sich hervorragend als Finanzierungsinstrument für deine privaten Investitionen. Wenn du das Geld investierst, tauschst du es gegen andere Vermögenswerte. Verkaufst du die Vermögenswerte später, kannst du auch das Darlehen zurückzahlen und musst das Darlehen nicht aus versteuertem Einkommen tilgen.
Bei Darlehen unbedingt Fremdüblichkeit beachten, um Strafzahlungen zu vermeiden
Es gibt bei Darlehen aber auch einige wichtige Punkte zu beachten: Was Darlehen für dich so attraktiv macht, nämlich Geld aus der GmbH zu ziehen, ohne es persönlich zu versteuern, macht es für das Finanzamt lukrativ, dir Fehler nachzuweisen.
Daher stehen Darlehen an Gesellschafter*innen bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt weit oben auf der Prüfliste.
Das Finanzamt wird versuchen nachzuweisen, dass die GmbH dir das Darlehen nur gegeben hat, weil du an der GmbH beteiligt bist. In diesem Fall würde es als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft und entsprechend besteuert (mit Abgeltungssteuer plus Soli in Höhe von zusammen 26,5 Prozent; siehe oben).
Je höher dein Einfluss auf die GmbH, desto missbrauchsanfälliger sind Darlehen aus Sicht des Finanzamtes. Wenn du die GmbH beherrschst, also die Mehrheit der Anteile hältst und dazu noch Geschäftsführer*in bist, kannst du ein Darlehen ja im Alleingang vereinbaren.
Im Umkehrschluss musst du begründen können, dass die GmbH ein solches Darlehen auch jemand Fremdes gewährt hätte, der nicht an der GmbH beteiligt ist. Je mehr Argumente du hast, dass dieser Fremdvergleich erfüllt ist, desto mühseliger machst du es der Betriebsprüferin, dir eine verdeckte Gewinnausschüttung nachzuweisen.
Hier findest du eine Anleitung, wie du fremdüblich und rechtssicher Darlehen mit der GmbH vereinbarst.
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