Wie du steuerfrei Geld aus deiner GmbH entnehmen kannst

Wie du steuerfrei Geld aus deiner GmbH entnehmen kannst

von Alexander Keck
von Alex­ander Keck 

Autor der Best­seller „Weniger Steuern & mehr Vermögen“ und „GmbH gründen“

Wenn du eine GmbH hast, kannst du entscheiden, wie du Geld aus dem Unter­nehmen ziehst und wie dieses Geld versteuert wird.

In diesem Artikel erfährst du, welche Optionen du hast, Geld aus der GmbH heraus­zu­holen und welche wann am besten ist.

Inhaltsverzeichnis

Mit einer GmbH kannst du deine Steuern gestalten

Eine GmbH oder UG ist recht­lich von dir getrennt – selbst, wenn sie dir zu 100 Prozent gehört, ist es nicht dein Bank­gut­haben, sondern das der Gesellschaft.

So, wie du einer fremden Person nicht einfach in die Tasche greifst, soll­test du nie ohne vorhe­rige Verein­ba­rung Geld vom Geschäfts­konto auf dein Privat­konto über­weisen. Und auch nicht andersherum.

Mit einer GmbH bist du tatsäch­lich flexibel darin, wie du Geld aus dem Unter­nehmen ziehst und wie dieses Geld versteuert wird. Wie mit einer fremden Person kannst du mit der GmbH Verein­ba­rungen treffen, damit Geld zwischen dir und der GmbH fließt.

Um Geld aus der GmbH zu ziehen, hast du diese drei Optionen:

  1. Über ein Gehalt
  2. Über Gewinn­aus­schüt­tungen
  3. Über Darlehen

Gehalt und Gewinn­aus­schüt­tungen musst du persön­lich versteuern, während Darlehen der GmbH für dich steu­er­frei sind.

Wann du welche Optionen nutzen soll­test, erfährst du jetzt.

Gehalt für deinen Lebensunterhalt

Als Gehalt soll­test du dir so viel auszahlen, wie du für deinen Lebens­un­ter­halt benö­tigst und nicht mehr.

Du schließt einen Anstel­lungs­ver­trag mit der GmbH, z.B. für die Geschäfts­füh­rung, und verein­barst ein Gehalt. Wie bei anderen Ange­stellten auch führt die GmbH auf das Gehalt Lohn­steuer als Voraus­zah­lung deiner Einkom­men­steuer ab.

Deinen privaten Konsum musst du immer persön­lich versteuern. Da dein persön­li­ches Einkommen höher besteuert wird als in der GmbH, soll­test du dir aber auch nicht mehr Gehalt auszahlen, als du für deinen Konsum benötigst.

Das bedeutet: Alles, was in deinen Vermö­gens­aufbau geht, soll­test du nicht in deinem persön­li­chen Einkommen versteuern!

Gewinnausschüttungen vermeiden

Die wich­tigste Steu­er­regel der GmbH lautet: Gewinn­aus­schüt­tungen an dich persön­lich sind teuer und sollten vermieden werden.

Denn Gewinn­aus­schüt­tungen werden doppelt besteuert: Der Gewinn wird erst auf Ebene der GmbH mit 30% besteuert und dann noch einmal bei Ausschüt­tung mit der Abgel­tungs­steuer und Soli in Höhe von 26,5% belegt.

Damit liegt die Gesamt­be­steue­rung von Gewinn­aus­schüt­tungen bei rund 50% und somit über dem Spitzensteuersatz!

Merke dir: Eine Gewinn­aus­schüt­tung an dich persön­lich ist die teuerste Option, Geld aus der GmbH zu ziehen. Darum soll­test du einen großen Bogen machen.

Darlehen für private Investitionen

Über ein Darlehen kann deine GmbH dir Kapital bereit­stellen, ohne dass du dieses persön­lich versteuern musst.

Das Geld gehört ja noch immer der GmbH und nicht dir. Über Darlehen kannst du das nur in Höhe von 30 Prozent besteu­erte Einkommen der GmbH zu privaten Zwecken zu nutzen

Darlehen der GmbH eignen sich hervor­ra­gend als Finan­zie­rungs­in­stru­ment für deine privaten Investitionen.

Wenn du zum Beispiel eine Immo­bilie kaufen möch­test, kann dir deine GmbH dafür das nötige Eigen­ka­pital als Darlehen geben.

Auf diese Weise nimmst du das Kapital für deine Inves­ti­tion nicht aus deinem hoch versteu­ertem persön­li­chen Einkommen, sondern aus dem nied­riger versteu­ertem Einkommen der GmbH.

Anleitung und Checkliste für Gesellschafterdarlehen

Es gibt bei Darlehen aber auch einige wich­tige Punkte zu beachten: Was Darlehen für dich so attraktiv macht, nämlich Geld aus der GmbH zu ziehen, ohne es persön­lich zu versteuern, macht es für das Finanzamt lukrativ, dir Fehler nachzuweisen.

Daher stehen Gesell­schaf­ter­dar­lehen bei einer Betriebs­prü­fung durch das Finanzamt weit oben auf der Prüfliste.

Das Finanzamt wird versu­chen nach­zu­weisen, dass die GmbH dir das Darlehen nur gegeben hat, weil du an der GmbH betei­ligt bist.

In diesem Fall würde es als verdeckte Gewinn­aus­schüt­tung einge­stuft und entspre­chend besteuert (mit Abgel­tungs­steuer plus Soli in Höhe von zusammen 26,5 Prozent; siehe oben).

Damit du weißt, wie du rechts­si­cher ein Darlehen von der GmbH erhalten kannst, habe ich dir eine Anlei­tung zusam­men­ge­stellt, die du hier anfor­dern kannst:

Hol dir gratis die Anlei­tung mit Check­liste für die rechts­si­chere Einrich­tung von Gesell­schaf­ter­dar­lehen

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