Wie du mit GmbH und Holding dein Gehalt optimierst

Steuerhebel Management-Vertrag: Alles, was du wissen musst

Mit einem Manage­ment- oder Geschäfts­be­sor­gungs­ver­trag kann die Operativ-GmbH deine Holding mit Manage­ment­leis­tungen beauftragen.

Solch ein Manage­ment-Vertrag ermög­licht es Unter­neh­me­rinnen und Unter­neh­mern mit einer Holding­struktur, einen Anstel­lungs­ver­trag mit der Holding zu schließen statt mit der Operativ-GmbH.

Mit der Über­nahme der Manage­ment-Leis­tungen erbringt die Holding gewerb­liche Tätig­keiten und erzielt durch deren Vergü­tung, auch Manage­ment-Umlage genannt, eigene steu­er­pflich­tige Erträge.

Dank dieser steu­er­pflich­tigen Erträge können auch Gehälter steu­er­min­dernd gezahlt werden.

Wohl­ge­merkt, die Verschie­bung der Anstel­lung von der Operativ-GmbH auf die Holding hat auf deine Bestel­lung zur Geschäfts­füh­rung keine Auswir­kungen. Du bleibst bei beiden Gesell­schaften als Geschäfts­führer bzw. Geschäfts­füh­rerin bestellt.

Die Einrich­tung eines Manage­ment-Vertrags und Anstel­lung bei der Holding hat attrak­tive Vorteile gegen­über einer Direkt­an­stel­lung in der Operativ-GmbH. Welche das sind, erfährst du in diesem Artikel: Vorteile durch einen Manage­ment-Vertrag in der Holding­struktur.

Voraus­set­zung für einen Manage­ment-Vertrag und Verschie­bung der Anstel­lung auf die Holding ist jedoch, dass du bei einer Anstel­lung in der Operativ-GmbH von der Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht befreit wärst. Denn mit einem Manage­ment-Vertrag kann die Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht nicht umgangen werden.

Es gibt auch Konstel­la­tionen, in denen ein Manage­ment-Vertrag nicht sinn­voll ist. Welche das sind, erfährst du in diesem Artikel: Wann du einen Manage­ment-Vertrag nicht nutzen soll­test.

Eine goldene Regel für deine Holding ist, dass du Haftungs­ri­siken in der Holding unbe­dingt vermeiden soll­test. Warum die Über­nahme der Manage­ment-Leis­tungen für die Holding kein erhöhtes Risiko bedeutet, erläu­tere ich in diesem Artikel: Mythos Durch­griffs­haf­tung: Warum ein Manage­ment-Vertrag das Haftungs­ri­siko für die Holding nicht erhöht.

Durch die Einrich­tung eines Manage­ment-Vertrags entsteht oft eine umsatz­steu­er­liche Organ­schaft aus Holding und Operativ-GmbH. Das ist unpro­ble­ma­tisch, solange du weißt, wie du damit umzu­gehen hast. In diesem Artikel erfährst du, was eine umsatz­steu­er­liche Organ­schaft ist und was sie bedeutet.

Eine häufige Frage ist, ob ein Manage­ment-Vertrag für die Holding keine Schein­selb­stän­dig­keit bedeutet. Schließ­lich hat sie mit der Operativ-GmbH meist nur einen einzigen Auftrag­geber. Warum das keine Schein­selb­stän­dig­keit begründet, erfährst du hier.

Muster-Vertragspaket für die Einrichtung eines Management-Vertrags

Um dir die Einrich­tung eines Manage­ment-Vertrags so einfach wie möglich zu machen, habe ich zusammen mit Philip Gafron, Anwalt für Wirt­schafts- und Gesell­schafts­recht, ein Muster-Vertrags­paket erstellt:

Zusätz­lich zum eigent­li­chen Muster­ver­trag enthält das Vertrags­paket alles, was zur einfa­chen Umset­zung benö­tigt wird:
  • eine Schritt-für-Schritt-Anlei­tung für die Umsetzung,
  • Vorlagen für alle benö­tigten Gesell­schaf­ter­be­schlüsse in der Operativ-GmbH,
  • Vorlagen für alle benö­tigten Gesell­schaf­ter­be­schlüsse in der Holding.

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