Bei einem Unternehmensverkauf verschafft dir eine Holding einen Steuervorteil in Höhe von 25 Prozentpunkten: Statt bis zu ca. 26,5 Prozent im Privatvermögen werden in der Holding auf den Verkaufserlös nur 1,5 Prozent Steuern fällig.
Wurde die operative Gesellschaft direkt als Tochter der Holding gegründet, greift der Steuervorteil ab dem ersten Tag. Wurden die Unternehmensanteile jedoch an die Holding übertragen, gilt eine Übergangsfrist von sieben Jahren. Dieser Artikel zeigt dir, ob und wie diese Frist umgangen werden kann.
Um in den vollen Genuss dieses Steuervorteils zu kommen, müssen die zu verkaufenden Anteile wenigstens sieben Jahre im Besitz der Holding gewesen sein. Wird diese 7‑Jahres-Frist nicht erreicht, verringert sich der Steuervorteil um ein Siebtel für jedes fehlende Jahr. Mit dieser Frist und Übergangsregel soll verhindert werden, dass kurz vor einem Unternehmensverkauf schnell noch eine Holding zwischengeschoben wird.
Bei einem Verkauf der Anteile kann diese Frist nicht umgangen werden. Aber neben einem Anteilsverkauf gibt es noch eine weitere Möglichkeit, einen Käufer zu beteiligen: die Kapitalerhöhung. Statt einem Käufer Anteile am bestehenden Stammkapital zu verkaufen, wird das Stammkapital um genau dasjenige Kapital erhöht, das der Käufer übernehmen will.
Ein Beispiel: Das Stammkapital der GmbH beträgt 25.000 Euro in Form von 25.000 Anteilen zu je 1 Euro. Diese 25.000 Anteile sind durchnummeriert und haben beispielsweise die Nummern 1 bis 25.000. In der Liste der Gesellschafter der GmbH steht, wem diese Anteile gehören. Möchtest du jemanden zu 50 Prozent an dieser GmbH beteiligen, kannst du 12.500 von deinen Anteilen verkaufen oder das Stammkapital wird um 25.000 Anteile zu je 1 Euro erhöht und der Käufer übernimmt diese neuen Anteile. In beiden Fällen verfügt der Käufer hinterher über genau die Hälfte des Stammkapitals. Soll der Käufer hinterher über 90 Prozent der Unternehmensanteile verfügen, muss das Stammkapital um 225.000 Anteile zu je 1 Euro erhöht werden. Da bei der Kapitalerhöhung neue Anteile geschaffen werden, wird die 7‑Jahres-Frist für den Verkauf von Anteilen nicht berührt.
Da du bzw. deine Holding bei der Kapitalerhöhung keine Anteile verkaufst, geht der Kaufpreis an deine GmbH, nicht an dich oder deine Holding. Über das Heben stiller Reserven kann die GmbH dann aber einen entsprechenden Gewinn ausweisen, den sie dann an deine Holding als Gesellschafter ausschütten kann.
Über den Weg der Kapitalerhöhung ist kein vollständiger Unternehmensverkauf möglich – schließlich hält deine Holding weiterhin das ursprüngliche Stammkapital. Nach Ablauf der 7‑Jahres-Frist kann deine Holding dann die verbleibenden Anteile mit vollem Steuervorteil verkaufen.
Fazit: Die 7‑Jahres-Frist kann umgangen werden, aber es dauert auch 7 Jahre, um sie für einen vollständigen Unternehmensverkauf zu umgehen. Sowohl Käufer- als auch Verkäuferseite müssen sich in der Zwischenzeit auf eine Phase der gemeinsamen Beteiligung einlassen. Bei großen Unternehmenswerten ist der Steuervorteil der Holding aber auch so hoch, dass es sich lohnt, diese etwas komplexere Option zu prüfen.
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