Angestellte und Selbständige müssen sich in Deutschland bei der Altersvorsorge entscheiden: Steuervorteile nutzen oder die Kontrolle über das Kapital behalten. Beides geht für sie nicht.
Entweder sie nutzen Steuervorteile bei der Altersvorsorge und geben durch die Einzahlung in Versicherungsprodukte die Kontrolle über das eingezahlte Kapital auf. Oder sie verzichten auf die Steuervorteile, behalten dafür aber die Kontrolle und entscheiden selbst über ihre Geldanlage.
Du als Unternehmer*in mit einer GmbH kannst beides: Steuervorteile nutzen und den Zugriff auf das Altersvorsorge-Kapital behalten.
Deine GmbH kann dir nämlich eine betriebliche Altersvorsorge in Form einer direkten Pensionszusage versprechen.
Wie die direkte Pensionszusage im Detail funktioniert, erkläre ich ausführlich in Weniger Steuern & mehr Vermögen.
Hier in aller Kürze:
Die GmbH verspricht dir die Zahlung einer Pension, sobald du das Ruhestandsalter erreicht hast.
Für diese Versorgungsverpflichtung muss die GmbH jedes Jahr Rückstellungen bilden, die den Gewinn der GmbH mindern. Dadurch spart die GmbH Steuern in Höhe von 30 Prozent der Rückstellungen.
Die Rückstellungen sind aber nur in der Bilanz sichtbar. Das zurückgestellte Kapital bleibt in der GmbH und steht der GmbH weiterhin zur freien Verfügung.
Zur freien Verfügung heißt: Es gibt keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Kapitalverwendung.
Über das folgende Formular kannst du Tipps zur Einrichtung einer Pensionszusage anfordern. Du erfährst, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wann ein guter Zeitpunkt zur Einrichtung ist und was du jetzt schon tun kannst.