Steuerhebel Management-Vertrag:
Alles, was du wissen musst
Mit einem Management- oder Geschäftsbesorgungsvertrag kann die Operativ-GmbH deine Holding mit Managementleistungen beauftragen.
Solch ein Management-Vertrag ermöglicht es Unternehmerinnen und Unternehmern mit einer Holdingstruktur, einen Anstellungsvertrag mit der Holding zu schließen statt mit der Operativ-GmbH.
Mit der Übernahme der Management-Leistungen erbringt die Holding gewerbliche Tätigkeiten und erzielt durch deren Vergütung, auch Management-Umlage genannt, eigene steuerpflichtige Erträge.
Dank dieser steuerpflichtigen Erträge können auch Gehälter steuermindernd gezahlt werden.
Wohlgemerkt, die Verschiebung der Anstellung von der Operativ-GmbH auf die Holding hat auf deine Bestellung zur Geschäftsführung keine Auswirkungen. Du bleibst bei beiden Gesellschaften als Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerin bestellt.
Die Einrichtung eines Management-Vertrags und Anstellung bei der Holding hat attraktive Vorteile gegenüber einer Direktanstellung in der Operativ-GmbH. Welche das sind, erfährst du in diesem Artikel: Vorteile durch einen Management-Vertrag in der Holdingstruktur.
Voraussetzung für einen Management-Vertrag und Verschiebung der Anstellung auf die Holding ist jedoch, dass du bei einer Anstellung in der Operativ-GmbH von der Sozialversicherungspflicht befreit wärst. Denn mit einem Management-Vertrag kann die Sozialversicherungspflicht nicht umgangen werden.
Es gibt auch Konstellationen, in denen ein Management-Vertrag nicht sinnvoll ist. Welche das sind, erfährst du in diesem Artikel: Wann du einen Management-Vertrag nicht nutzen solltest.
Eine goldene Regel für deine Holding ist, dass du Haftungsrisiken in der Holding unbedingt vermeiden solltest. Warum die Übernahme der Management-Leistungen für die Holding kein erhöhtes Risiko bedeutet, erläutere ich in diesem Artikel: Mythos Durchgriffshaftung: Warum ein Management-Vertrag das Haftungsrisiko für die Holding nicht erhöht.
Durch die Einrichtung eines Management-Vertrags entsteht oft eine umsatzsteuerliche Organschaft aus Holding und Operativ-GmbH. Das ist unproblematisch, solange du weißt, wie du damit umzugehen hast. In diesem Artikel erfährst du, was eine umsatzsteuerliche Organschaft ist und was sie bedeutet.
Eine häufige Frage ist, ob ein Management-Vertrag für die Holding keine Scheinselbständigkeit bedeutet. Schließlich hat sie mit der Operativ-GmbH meist nur einen einzigen Auftraggeber. Warum das keine Scheinselbständigkeit begründet, erfährst du hier.