Kurz und knapp: Ja, eine Immobilien-GmbH darf auch anderes Kapitalvermögen besitzen und verwalten, wie Aktien, Fonds oder ETFs.
Eine Immobilien-GmbH ist eine spezielle Form der vermögensverwaltenden GmbH, üblicherweise reserviert für Gesellschaften, die überwiegend oder ausschließlich Immobilienvermögen verwalten. Es spricht nichts dagegen, dass die Immobilien-GmbH neben den Immobilien auch Kapitalvermögen besitzt. Je höher der Anteil des Kapitalvermögens, desto weniger würde man sie jedoch als Immobilien-GmbH bezeichnen.
Grundsätzlich gilt: Nur auf die Erträge aus der Verwaltung und Nutzung des Immobilienvermögens kann die Immobilien-GmbH oder die vermögensverwaltende GmbH die erweiterte Gewerbesteuerkürzung beantragen, so dass nur die Körperschaftsteuer plus Soli von zusammen 15,825 Prozent gezahlt werden. Auf die Erträge des Kapitalvermögens werden wie bei jeder anderen GmbH rund 30 Prozent Steuern fällig.
Eine etwas ausführlichere Erläuterung zu den verschiedenen Holding-Gesellschaften und deren Besteuerung findest du in diesem Beitrag: Warum empfiehlst du eine gewerbliche und keine vermögensverwaltende Holding?
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