Für mich ist die GmbH als Kapitalgesellschaft die beste Rechtsform für die meisten Unternehmen. Es gibt aber auch Unternehmensrechtsformen, die die Vorteile von Kapitalgesellschaften mit den Vorteilen von Personenunternehmen vereinen: die GmbH & Co. KG und die Atypisch Stille Gesellschaft.
In diesem Artikel erfährst du mehr über die Vorteile dieser Rechtsformen und in welchen Fällen diese für dich sinnvoll sein können.
Inhaltsverzeichnis
Vorteile von Kapitalgesellschaften
Bei der Entscheidung zwischen Personenunternehmen (z.B. Einzelunternehmen, GbR, OHG) und Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH oder UG) sehe ich die Kapitalgesellschaften in den zwei wichtigsten Kriterien klar im Vorteil:
- Durch die Beschränkung der Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft ist dein persönliches Vermögen als Unternehmer*in geschützt (mehr dazu hier)
- Du musst nicht alle Gewinne als persönliches Einkommen versteuern, sondern kannst alles, was du nicht für deinen persönlichen Lebensunterhalt oder Konsum benötigst, im niedrigeren Steuersatz der Kapitalgesellschaft versteuern (mehr dazu hier)
Wenn du also schon jetzt oder künftig deutlich mehr Gewinne erwirtschaftest als du für deinen unmittelbaren Lebensunterhalt benötigst oder wenn du auch nur das geringste Verlust- oder Haftungsrisiko in deinen unternehmerischen Aktivitäten siehst, solltest du unbedingt eine Kapitalgesellschaft haben. Und da die UG nichts anderes als eine kleine GmbH ist, heißt das: Du brauchst eine GmbH.
Personenunternehmen haben aber auch ein paar interessante Vorzüge gegenüber Kapitalgesellschaften
- Gesellschaftsbeteiligungen und ‑wechsel sind unbürokratischer.
- Gesellschafter können nach außen hin unsichtbar bleiben.
- Bei der Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag in Höhe von 24.500 Euro.
Wenn die GmbH als juristische Person mit anderen natürlichen oder juristischen Personen ein Personenunternehmen bildet, können die Vorteile der GmbH mit denen eines Personenunternehmens vereint werden.
Die beiden geeignetsten Mischformen aus einer Kapitalgesellschaft und Personenunternehmen ist die GmbH & Co. KG und die Atypisch Stille Gesellschaft.
Folgend erfährst du, in welchen Fällen eine GmbH & Co. KG oder eine Atypisch Stille Gesellschaft sinnvoll sein können. Und ich begründe, warum ich diese Gesellschaftsformen nicht gründen würde, nur um Gewerbesteuer zu sparen.
Die GmbH & Co. KG
Die GmbH & Co. KG ist Kommanditgesellschaft (KG): Das ist ein Zusammenschluss von einem voll haftenden Komplementär und mindestens einem (bis beliebig vielen) haftungsbeschränkten Kommanditisten.
Komplementär und Kommanditisten können sowohl natürliche Personen als auch Kapitalgesellschaften sein. Wenn nun eine haftungsbeschränkte GmbH die Rolle des eigentlich voll haftenden Komplementärs einnimmt, dann ist auch die Haftung des Komplementärs beschränkt auf das Vermögen der GmbH.
Das ist das Grundprinzip der GmbH & Co. KG: Im Gegensatz zu einer ‚normalen‘ Personengesellschaft, bei der alle Gesellschafter voll persönlich haften, ist die Haftung aller Gesellschafter der GmbH & Co. KG auf das jeweils eingebrachte Vermögen beschränkt.
Du kannst auch als einzelne Person eine GmbH & Co. KG gründen: Dann hältst du alle Anteile an der Komplementär-GmbH und bist du alleiniger Kommanditist.
Unternehmerische Gründe für die GmbH & Co. KG
Bei der GmbH & Co. KG ist die Aufnahme neuer Gesellschafter oder deren Wechsel deutlich einfacher und günstiger möglich: Im Unterschied zur GmbH erfordert die Aufnahme oder der Wechsel keine notarielle Beurkundung.
Das erleichtert Geschäftsmodelle und Finanzierungsformen, bei denen häufige Änderungen in der Gesellschafterstruktur absehbar sind.
Ein Beispiel aus dem Immobilienbereich: Wenn es dein Geschäft ist, Immobilien anzukaufen, zu entwickeln und wieder zu verkaufen (auch Fix & Flip genannt), dann kannst du mit deiner Projektentwicklungs-GmbH für jedes einzelne Immobilienprojekt unbürokratisch eine neue GmbH & Co. KG gründen und die jeweiligen Investoren als Kommanditisten aufnehmen. Ohne jegliche notarielle Beurkundung kannst du mit nur einer GmbH beliebig viele GmbH & Co. KGs gründen und bei diesen beliebig viele Investoren/Kommanditisten aufnehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kommanditisten ihrerseits natürliche Personen, Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften sind.
Bei größeren Immobilienprojekten können durch die GmbH & Co. KG vereinfacht neue Investoren aufgenommen werden. Das ist ein Grund, warum geschlossene Immobilienfonds häufig GmbH & Co. KGs sind.
Die GmbH & Co. KG kann auch steuerlich für Investoren attraktiv sein, insbesondere bei hohen Anfangsverlusten: Während in der GmbH die Verluste (wie auch die Gewinne) in der GmbH gefangen sind, können die Kommanditisten mit den Verlusten ihre persönliche Steuerlast verringern. Es obliegt deiner unternehmerischen Einschätzung, wie wichtig dieser Steuervorteil für deine potenziellen Investoren wäre und ob du dadurch einen Wettbewerbsvorteil erzielen kannst.
Gründest du mit deiner Operativ-GmbH mehrere GmbH & Co. KGs solltest du jedoch bedenken, dass die Operativ-GmbH bei jeder dieser Firmen voll mit ihrem Vermögen haftet. Dadurch ziehst du dir die Probleme aus jeder einzelnen Firma in die Operativ-GmbH – so kann aus einem kleinen Feuerchen schnell ein Flächenbrand werden. Das solltest du also nur dann machen, wenn du Vermögens- und Haftungsrisiken in den Firmen ausschließen kannst.
Wenn du die Risiken nicht ausschießen kannst, solltest du besser mit getrennten GmbHs arbeiten. Dadurch ziehst du Brandmauern zwischen die einzelnen Firmen.
Mit der GmbH & Co. KG Gewerbesteuer sparen
Für die GmbH gibt es als Kapitalgesellschaft bei der Gewerbesteuer keinen Freibetrag. Die GmbH & Co. KG kommt als Personengesellschaft jedoch in den Genuss eines Gewerbesteuerfreibetrags in Höhe von 24.500 Euro.
Da die GmbH & Co. KG schon die Gewerbesteuer gezahlt hat, muss die GmbH auf ihren Gewinnanteil keine zusätzliche Gewerbesteuer zahlen.
Der Gewerbesteuerfreibetrag verschafft der GmbH & Co. KG einen Steuervorteil gegenüber einer ‘reinen’ GmbH von knapp 3.500 Euro (14 Prozent von 24.500 Euro, siehe folgende Beispielrechnung).
Ertragsbesteuerung bei GmbH und GmbH & Co. KG im Vergleich
In der folgenden Rechnung hält Claudia alle Anteile an ihrer Operativ-GmbH. Claudia überlegt, eine GmbH & Co. KG zu gründen, an der ihre Operativ-GmbH 99 % der Anteile und sie persönlich 1 % der Anteile hält.
Da der Steuervorteil allein darin besteht, dass auf den Gewerbesteuerfreibetrag keine Gewerbesteuer zu zahlen ist, ist die Höhe des Steuervorteils völlig unabhängig von der Gesellschaftsstruktur der GmbH und der Anteilsverteilung zwischen Komplementär-GmbH und Kommanditisten.
Auch eine Ein-Personen-GmbH & Co. KG hat einen Gewerbesteuervorteil in Höhe von 3.430 Euro im Vergleich zur Ein-Personen-GmbH.
Dem Steuervorteil stehen zusätzliche Kosten und erhöhte Komplexität gegenüber:
Die zusätzlichen Kosten entstehen insbesondere, da für die GmbH & Co. KG eine getrennte Buchhaltung und ein weiterer Jahresabschluss erforderlich ist. Der Aufwand für Bilanzierung und Jahresabschluss durch eine Steuerberatung ist in etwa mit der einer GmbH gleichzusetzen – wenigstens 1.000 Euro pro Jahr als absolutes Minimum. Dieser Zusatzaufwand frisst einen großen Teil des Steuervorteils wieder auf.
Weniger messbar, aber ungleich teurer, halte ich die Auswirkungen der erhöhten Komplexität durch die GmbH & Co. KG. Insbesondere, wenn die GmbH & Co. KG als Steuersparmodell dienen soll, sind die Gesellschafter*innen der GmbH meist die Kommanditisten der GmbH & Co. KG – da wird es für dich bei Entscheidungen und Aktivitäten zunehmend schwieriger zu überblicken, in welcher Rolle und Funktion du gerade handelst.
Und während die Besteuerung einer reinen GmbH oder einer reinen Personengesellschaft für sich genommen relativ einfach ist, kann die Besteuerung bei der GmbH & Co. KG sehr komplex werden. Das macht es deutlich aufwändiger, die steuerliche Auswirkung von unternehmerischen Entscheidungen zu prüfen.
Die atypisch stille Beteiligung an der GmbH
Die atypisch stille Beteiligung an der GmbH, auch GmbH & Atypisch Still genannt, ist die geheime Form der GmbH & Co. KG. Der atypisch stille Beteiligte ist wie ein Kommanditist, nur dass nach außen nicht sichtbar ist, dass es ihn gibt. Denn nach außen tritt nur die GmbH auf.
Im Gegensatz zu einer gewöhnlichen stillen Beteiligung sind atypisch still Beteiligte zwingend Mitunternehmer (genau wie die Kommanditisten der GmbH & Co. KG) mit höheren Informations- und Mitspracherechten und Verlustrisiken, wenn auch beschränkt auf das eingebrachte Vermögen.
Die Besteuerung der GmbH & Atypisch Still ist ähnlich der GmbH & Co. KG: Die Stille Gesellschaft ist Gewerbesteuerschuldner und kann den Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro geltend machen. Dadurch zahlt die GmbH & Atypisch Still knapp 3.500 Euro weniger Gewerbesteuer als eine GmbH ohne atypisch stille Beteiligung.
Auch für atypisch stille Beteiligungen gibt es neben den Steuervorteilen unternehmerische Veranlassungen. Wenn du eine Eigenkapitalfinanzierung brauchst und Investoren an deiner GmbH beteiligen willst, diese aber nach außen nicht sichtbar sein wollen oder sollen, bietet sich die atypisch stille Beteiligung an. Anders als bei der Beteiligung als Gesellschafter der GmbH, erfordert die stille Beteiligung weder notarielle Beurkundung noch Eintragung ins Handelsregister.
Wenn der atypisch Stille aber nur aus steuerlichen Gründen an Bord kommen soll, sehe ich das kritisch. Da es steuerliche Nachteile gibt, wenn der Atypisch Stille auch Gesellschafter der GmbH ist (u.a. wird das Geschäftsführungsgehalt zum Gewinn hinzugerechnet), werden meist nahe Familienangehörige beteiligt, vor allem minderjährige Kinder. Diese sind aber keine echten Mitunternehmer, nur auf dem Papier und als Schein gegenüber dem Finanzamt. Für mich persönlich passt das nicht zu meinem Selbstbild als ehrbarer Unternehmer. Ich glaube, dass sich das langfristig nicht auszahlt – irgendwann kommt die Rechnung.
Mein Fazit: aus unternehmerischen Motiven ja, aus rein steuerlichen Gründen nein!
Wenn du die GmbH & Co. KG oder die GmbH & Atypisch Still aus unternehmerischen Gründen wählst, gewinnst du an Geschwindigkeit, weil dein Geschäftsmodell einfacher wird. Die zusätzlichen Kosten werden durch den Steuervorteil finanziert.
Wählst du die GmbH & Co. KG oder die GmbH & Atypisch Still jedoch aus rein steuerlichen Gründen, verlierst du an Geschwindigkeit, weil die höhere Komplexität zu Reibung und langsameren Entscheidungen führt. Auch bleibt nach Abzug der zusätzlichen Kosten vom Steuervorteil nicht mehr viel übrig – zu wenig um dafür die erhöhte Komplexität durch die Vermischung von GmbH und Personenunternehmen zu rechtfertigen.
Daher halte ich beide Mischformen aus rein steuerlichen Motiven für ungeeignet.
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