Autor der Bestseller »Weniger Steuern & mehr Vermögen« und »GmbH gründen«
Meist ist es besser, eine Immobilie privat zu kaufen, statt über die GmbH (⇐ klick auf den Link, wenn du nachlesen möchtest, warum das so ist).
In diesem Artikel zeige ich dir, welche Vorteile es hat, die Immobilie später an die eigene GmbH zu verkaufen.
Vor allem, wenn es sich bei dieser GmbH um eine spezielle Immobilien-GmbH oder Immo-GmbH handelt.
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Inhaltsverzeichnis
Die privat gekauften Immobilien steuerfrei an die GmbH verkaufen
Nach spätestens 10 Jahren ist der Verkauf einer privaten Immobilie steuerfrei – auch, wenn du die Immobilie an deine eigene GmbH verkaufst, musst du den Veräußerungsgewinn nicht versteuern.
Hast du dir beim Kauf das Eigenkapital als Darlehen von der GmbH geholt, kann das Darlehen der GmbH mit dem Kaufpreis verrechnet werden.
Der Kaufpreis für die GmbH sollte dabei nicht über dem Marktwert der Immobilie liegen – wie bei allen Geschäften zwischen dir als Gesellschafter und deiner GmbH sollte der Immobilienverkauf fremdüblich sein.
Durch den Verkauf kannst du steuerfrei Kapital aus der GmbH ziehen
Auch wenn der Verkauf für dich persönlich steuerfrei ist, muss die GmbH die Grunderwerbsteuer (ja nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5%) und die Notarkosten (zwischen 1,5% und 2%) tragen.
Das bedeutet: Die GmbH zahlt den Kaufpreis steuerfrei an dich aus. Zusätzlich muss sie jedoch die Kaufnebenkosten von 5% und 8,5% des Kaufpreises tragen.
Das ist eine äußerst günstige Möglichkeit, das Vermögen aus der GmbH in Dein Privatvermögen zu überführen – günstiger als Gehaltszahlungen oder Gewinnausschüttungen.
Die Anschaffungskosten aus Kaufpreis plus Nebenkosten zahlt die GmbH aus ihrem schon versteuerten Gewinn, also nach Steuern.
Anders formuliert: Die GmbH kann die Anschaffungskosten nicht sofort gewinnmindernd absetzen.
Dafür kann sie künftig die höheren Anschaffungskosten abschreiben – zwischen 2% und 3% pro Jahr.
Insbesondere, wenn der Marktwert der Immobilie zwischen deinem Kauf und dem Verkauf an die GmbH gestiegen ist, hat die GmbH eine deutlich höhere Abschreibung, als du sie vorher im Privatvermögen hattest.
Woher die GmbH das Geld nimmt
Option 1: Wenn du den ursprünglichen Kauf der Immobilie durch ein Darlehen der GmbH finanziert hast, dann können Kaufpreis und Darlehen miteinander verrechnet werden.
Option 2: Deine operative GmbH hat in den vergangenen Jahren genügend Gewinne erwirtschaftet, um den Kaufpreis an dich auszahlen zu können.
Die Gewinne der operativen GmbH können über Gewinnausschüttungen in die Holding gezogen werden oder über Darlehen in die GmbH geschoben werden, die die Immobilie kauft.
Option 3: Wenn du privat gar nicht so viel Cash auf einmal benötigst oder wenn in der GmbH noch nicht genügend Kapital vorhanden ist, um den Kaufpreis zu finanzieren, kannst du der GmbH auch ein Verkäuferdarlehen geben. Dieses Darlehen tilgt die GmbH dann aus ihren künftigen Erträgen.
Option 4: Die GmbH holt sich ein Bankdarlehen für den Kauf der Immobilie.
Option 5: Alle vorherigen Optionen können beliebig miteinander kombiniert werden.
Welche GmbH die Immobilie kaufen sollte
Bislang habe ich immer von der GmbH geschrieben, weil ich erst das Grundprinzip erläutern wollte.
Jetzt sind wir bereit für fortgeschrittene Steuergestaltungen.
Beginnen wir damit, welcher GmbH du die Immobilie nicht verkaufen solltest: der operativen GmbH.
Die Immobilie ist Vermögen und Vermögen solltest du möglichst von den Haftungsrisiken des operativen Geschäfts trennen.
Besser ist es, wenn deine Holding die Immobilie kauft.
Das ist meist die beste Option, wenn die Immobilie keine oder nur geringe zu versteuernde Erträge erwirtschaftet und das weitere Wertsteigerungspotenzial nicht allzu hoch ist.
Bei hohen Mieterträgen und Wertsteigerungspotenzial lohnt es sich, über eine Immo-GmbH nachzudenken.
Eine GmbH, die ausschließlich eigenes Vermögen verwaltet und nicht gewerblich tätig ist, kann beantragen, dass auf die Erträge aus Vermietung und Verpachtung keine Gewerbesteuer gezahlt werden muss.
In einer solchen Immo-GmbH werden somit die Mieterträge dann nur mit der Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag von zusammen knapp 16% besteuert.
Diesen Steuervorteil kann die Immo-GmbH natürlich nur bei entsprechend hohen Erträgen ausspielen, etwa bei großen oder mehreren Immobilien.
Die Immo-GmbH gründest du dann zum Beispiel als Tochter deiner Holding.
Grundsätzlich wäre es auch möglich, dass deine Holding selbst ausschließlich vermögensverwaltend tätig ist und daher die Gewerbesteuerkürzung auf Mieterträge beanspruchen kann.
In diesem Artikel erläutere ich, warum Unternehmerinnen und Unternehmer zuerst eine gewerbliche Holding haben und dann bei Bedarf zusätzlich eine rein vermögensverwaltende Holding oder Immo-GmbH gründen sollten.
Nur mit einer Immobilien-Steuerberatung
Selbstverständlich solltest du dich bei allen Immobilien-Geschäften steuerlich beraten lassen.
Weil Immobilien ein Spezialthema ist, mit vielen Besonderheiten und Stolperfallen, würde ich mich immer an eine auf Immobilien spezialisierte Steuerberatung wenden.
Melde dich gern bei mir, wenn du da eine Empfehlung suchst.
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