Wie sicher ist dein Depot?
Wie sicher ist dein Depot?

Wie sicher ist dein Depot?

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von Alex­ander Keck 

Autor der Best­seller »Weniger Steuern & mehr Vermögen« und »GmbH gründen«

Einlagen wie Guthaben auf Giro- oder Tages­geld­konten sind durch die Einla­gen­si­che­rung geschützt, zumin­dest in gewissem Umfang (näheres dazu findest du in meinem Artikel »Wie sicher ist dein Geld«). 

Bei Wert­pa­pieren greifen die Einla­gen­si­che­rungs­sys­teme jedoch nicht.

In diesem Artikel erfährst du, wie sicher deine Wert­pa­piere sind.

Dabei soll es nicht um die Wert­hal­tig­keit oder Wahr­schein­lich­keit von Wert­ver­lusten gehen. Natür­lich hat jedes Wert­pa­pier und jedes Finanz­pro­dukt gewisse Anlagerisiken.

Statt­dessen betrachte ich, wie sicher dein Zugriff auf deine Wert­pa­piere ist. Wie sicher ist es, dass du deine Wert­pa­piere zurück­er­hältst und verkaufen kannst.

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Inhaltsverzeichnis

Wie Wertpapiere verwaltet werden

Einlagen und Wert­pa­piere unter­scheiden sich in einem wich­tigen Punkt: Während das Geld auf dem Konto nur eine Forde­rung an die Bank ist, gehören Wert­pa­piere weiterhin dir.

Der Depot­an­bieter verwaltet die Wert­pa­piere nur treu­hän­de­risch für dich. Aktien, Fonds und ETFs zählen zum Sonder­ver­mögen und sind vom Vermögen des Depot­an­bie­ters getrennt.

Bei Insol­venz des Depot­an­bie­ters fallen deine Wert­pa­piere nicht in die Insol­venz­masse, sondern müssen an dich heraus­ge­geben und an ein anderes Institut über­tragen werden. Diesen Heraus­ga­be­an­spruch musst du schrift­lich beim Insol­venz­ver­walter anmelden.

Bis hierhin klingt alles ganz wunderbar: Da die Wert­pa­piere dir gehören und vom Depot­an­bieter nur treu­hän­de­risch verwaltet werden, sind deine Wert­pa­piere bei einer Insol­venz des Depot­an­bie­ters in unbe­grenzter Höhe geschützt.

Was passiert, wenn die Treuhand versagt

Jetzt kommt das große Aber: Falls dein Depot­an­bieter die Wert­pa­piere pflicht­widrig nicht heraus­geben kann, ist dein Entschä­di­gungs­an­spruch auf höchs­tens 90% und maximal 20.000 € begrenzt!

Gere­gelt ist das im Anle­ger­ent­schä­di­gungs­ge­setz (AnlEntG). Hier die entschei­denden Passagen aus AnlEntG §4: „Der Entschä­di­gungs­an­spruch ist der Höhe nach begrenzt auf 90 Prozent der Verbind­lich­keiten aus Wert­pa­pier­ge­schäften und den Gegen­wert von 20 000 €.“

Auch gut zu wissen: „Ein Entschä­di­gungs­an­spruch besteht nicht, soweit Gelder nicht auf die Währung eines EU-Mitglied­staates oder auf Euro lauten.“ Wert­pa­piere und Finanz­pro­dukte in US-Dollar sind somit nicht durch die Anle­ger­ent­schä­di­gung geschützt.

Die entschei­dende Frage ist: Wenn Wert­pa­piere nur treu­hän­de­risch verwaltet werden und als Sonder­ver­mögen vom Vermögen des Depot­an­bie­ters getrennt sind, wie kann es dazu kommen, dass die Wert­pa­piere doch nicht heraus­ge­geben werden können?

Betrug: Der Depot­an­bieter hat nur vorge­geben, deine Kauf-Order ausge­führt zu haben.

Als größter Anla­ge­be­trug der Geschichte gilt das Ponzi-System von Bernie Madoff mit einem Schaden von mindes­tens 50 Milli­arden Dollar und fast 5.000 Geschä­digten welt­weit. Madoff hat mit dem einge­sam­melten Geld nie Aktien gekauft, sondern immer nur die früheren Anleger ausbe­zahlt. Doch weil niemand derart verläss­lich so hohe Renditen „erzielte“ wie Madoff, wollte lange kaum jemand sein Geld zurück. Bis zur Finanz­krise 2008.

Hier mein Credo: Wenn etwas zu schön klingt, um wahr zu sein, dann ist es mit gewisser Wahr­schein­lich­keit auch genau das: zu schön, um wahr zu sein.

Cyber-Atta­cken sind vermut­lich die größte Bedro­hung für Banken, Depot­an­bieter und Finanzinstitute. 

Wie genau eine Cyber-Attacke dafür sorgen könnte, dass deine Wert­pa­piere weg sind und nicht mehr wieder­be­schafft werden können, kann ich nicht sagen.

Ich vermute, dass dafür erfolg­reiche Kauf- und Verkauf-Orders über die zentrale Clea­ring­stelle getä­tigt werden müssten.

Wie die Anlegerentschädigung funktioniert

Bei Banken und Kredit­in­sti­tuten sind für die Anle­ger­ent­schä­di­gung die glei­chen Einrich­tungen zuständig, wie auch für die Einlagensicherung:

  • der Bundes­ver­band deut­scher Banken (BdB),
  • der Bundes­ver­band öffent­li­cher Banken Deutsch­lands (VÖB)
  • und zusätz­lich noch die Entschä­di­gungs­ein­rich­tung der Wert­pa­pier­han­dels­un­ter­nehmen (EdW).

Laut meiner Recherche gab es bei weder beim BdB noch beim VÖB bislang Entschädigungsfälle.

Bei der EdW hingegen gab es seit 1998 immerhin 22 Entschä­di­gungs­fälle. Davon der größte Entschä­di­gungs­fall war das Schnee­ball­system Phoenix Kapi­tal­dienst. Von einem Gesamt­schaden von etwa 600 Millionen Euro haben rund 30.000 Geschä­digte 261 Millionen Euro Entschä­di­gung von der EdW erhalten. Diese Entschä­di­gung hat sich lange hinge­zogen und hat die EdW an den Rand ihrer Leis­tungs­fä­hig­keit gebracht.

Daran zeigt sich, dass die gesetz­liche Anle­ger­ent­schä­di­gung verhält­nis­mäßig schwach aufge­stellt ist. Mit maximal 20.000 € ist der Entschä­di­gungs­an­spruch schon sehr gering. Selbst dieser geringe Anspruch kann durch die Zerglie­de­rung der Anle­ger­ent­schä­di­gung die zustän­digen Einrich­tungen schnell überfordern.

Welche darüber hinausgehenden Ansprüche es noch gibt

Neben der gesetz­li­chen Anle­ger­ent­schä­di­gung hast du natür­lich auch einen Anspruch gegen­über dem Depot­an­bieter oder der Bank.

Wenn jedoch deine Wert­pa­piere nicht heraus­ge­geben werden können, steht zu vermuten, dass du kein Einzel­fall bist. Dann ist der Schaden schnell ein Viel­fa­ches größer als das vorhan­dene Eigen­ka­pital und dein Haftungs­an­spruch kann nicht oder nur zu einem Bruch­teil bedient werden.

Einige Depot­an­bieter haben zur zusätz­li­chen Absi­che­rung eine Einla­gen­si­che­rung abgeschlossen:

  • So sind bei FxFlat über eine Zusatz­po­lice Posi­tionen bis zu 1 Million Euro abgesichert.
  • Bei Inter­ac­tive Brokers sind per Versi­che­rung bis zu 500.000 USD geschützt und darüber hinaus noch eine Absi­che­rung bis maximal 30 Millionen Euro, aber nur bis zu einem Gesamt­schaden von 150 Millionen Euro.
  • Captrader, Banx und Lynx nutzen die Platt­form von Inter­ac­tive Brokers – Kunden dieser Broker werden eigent­lich Kunden von Inter­ac­tive Brokers und sind somit im glei­chen Umfang abge­si­chert. Bei Captrader gibt es eine schöne Über­sicht der Haftungs­rei­hen­folge bei Inter­ac­tive Brokers.

Eine sehr weit­ge­hende Absi­che­rung bieten die Spar­kassen. Wie auch bei Einlagen und Bank­gut­haben sind bei den Spar­kassen auch Wert­pa­piere und Finanz­pro­dukte durch das Siche­rungs­system der Spar­kassen-Finanz­gruppe geschützt.

Als Haftungs­ver­bund stehen alle Spar­kassen, Landes­banken und Landes­bau­spar­kassen für die Haftungs­an­sprüche jedes einzelnen Insti­tuts ein.

Das bedeutet: Falls eine Spar­kasse dein Wert­pa­pier nicht heraus­geben kann, wirst du nur dann nicht voll­um­fäng­lich entschä­digt, wenn alle Spar­kassen vorher pleitegehen.

Wie das Verrechnungskonto geschützt ist

Bislang habe ich insbe­son­dere Wert­pa­piere und Finanz­pro­dukte im Depot betrachtet. Was ist aber mit deinem Guthaben auf dem Verrechnungskonto?

Dazu komme ich jetzt.

Beim Verrech­nungs­konto kommt es darauf an, wo du dein Depot hast.

Handelt es sich um eine Bank, wird das Verrech­nungs­konto meist wie ein Einla­gen­konto behan­delt. In diesem Fall ist das Verrech­nungs­konto im Rahmen der Einla­gen­si­che­rung bis 100.000 € geschützt.

Hast du dein Depot bei einem reinen Wert­pa­pier­han­dels­in­stitut oder Broker, ist das Verrech­nungs­konto in der Regel nicht über die Einla­gen­si­che­rung geschützt, sondern nur über die Anle­ger­ent­schä­di­gung bis 20.000 €.

Die Broker unter­liegen dafür aber stren­geren Vorschriften als Banken, wie die Kunden­gelder inves­tiert werden dürfen. 

Hier eine Aussage von Captrader zur Invest­ment­po­litik von Inter­ac­tive Brokers: IB inves­tiert Kunden­gelder ausschließ­lich in Staats­an­leihen und Repos (Geld­markt Instru­ment), Cash Bank­gut­haben bei Groß­banken und A‑rated Money Market Funds (in welche IB weniger als 2% der Kunden­gelder investiert).

Wie das Emittentenrisiko zu bewerten ist

Bislang habe ich aufge­zeigt, was bei einer Insol­venz deines Depot­an­bie­ters passiert. Der Depot­an­bieter ist aber nur das letzte Glied in der Transaktionskette.

Was ist denn, wenn der Fonds­an­bieter oder Heraus­geber der Finanz­pro­dukte insol­vent wird?

Hierbei wird auch vom Emit­ten­ten­ri­siko gespro­chen (emit­tere ist Latein und heißt so viel wie ‚heraus­geben‘): Ein Emit­tent gibt Wert­pa­piere aus, zum Beispiel Aktien, Anleihen, Opti­ons­scheine oder andere Finanzprodukte.

Im Folgenden betrachte ich für verschie­dene Anla­ge­klassen, wer der Heraus­geber bzw. Emit­tent ist und was bei dessen Pleite geschieht.

Emittentenrisiko bei Aktien:

Mit dem Kauf einer Aktie erwirbst du einen Anteil am Eigen­ka­pital des Unter­neh­mens. Entspre­chend ist das Unter­nehmen der Herausgeber.

Eigen­ka­pital ist, was vom Vermögen nach Abzug aller Verbind­lich­keiten (Schulden) übrig bleibt.

Die Insol­venz resul­tiert meist aus einer Über­schul­dung des Unter­neh­mens, das heißt, die Schulden sind größer als das Vermögen. Dann ist das Eigen­ka­pital negativ.

Demzu­folge sind bei einer Insol­venz die Anteile nahezu wertlos – erst wenn alle Gläu­biger (also das Fremd­ka­pital) bedient wurden, wird die verblei­bende Vermö­gens­masse unter den Aktio­nären verteilt.

Bei allen anderen Betei­ligten in der Wert­schöp­fungs­kette gehören die Aktien zum Sonder­ver­mögen und somit bei deren Insol­venz geschützt.

Emittentenrisiko bei Anleihen:

Mit einer Anleihe betei­ligst du dich am Fremd­ka­pital und nicht am Eigen­ka­pital: Du gibst dem Heraus­geber der Anleihe ein Darlehen, sei es einem Staat oder einem Unternehmen.

Da das Fremd­ka­pital vor dem Eigen­ka­pital bedient wird, ist bei einer Insol­venz des Heraus­ge­bers die Wahr­schein­lich­keit eines Total­ver­lustes geringer als wenn du Aktionär wärst.

Entschei­dend dabei ist, welchen Rang du als Gläu­biger hast, also in welcher Reihen­folge dein Anspruch bedient wird. Bei einer Nach­rang­an­leihe wirst du nach­rangig bedient – nach allen anderen Gläu­bi­gern, aber noch vor den Aktionären.

Emittentenrisiko bei Derivaten:

Deri­vate sind komplexe Finanz­pro­dukte, deren Wert sich von der Wert­ent­wick­lung eines zugrun­de­lie­genden Basis­werts ableitet (daher auch der Name).

Dazu gehören u.a. Optionen, Futures (Termin­ge­schäfte) und CFDs (Contracts for Diffe­rence oder Differenzkontrakte)

Heraus­geber von Deri­vaten sind in der Regel Banken. Wenn du Deri­vate kaufst, gehst du mit der heraus­ge­benden Bank ein Geschäft ein. Wird dein Geschäfts­partner insol­vent, reihst du dich in die Riege der Gläu­biger ein.

Emittentenrisiko bei ETFs:

ETF steht für Exch­ange Traded Funds oder börsen­ge­han­delter Index­fonds. Das bedeutet, dass ein ETF einen Wert­pa­pier­korb abbildet, etwa einen Korb Aktien bei einem Aktien-ETF oder einen Korb Anleihen bei einem Anleihe-ETF.

Der Heraus­geber eines ETFs ist der ETF-Anbieter, eine Fonds­ge­sell­schaft. Zu den größten ETF-Anbie­tern für den deut­schen Markt gehören:

  • iShares als eine Marke von BlackRock,
  • Vanguard Group,
  • Xtra­ckers als eine Marke der DWS Group, die wiederum zur Deut­schen Bank gehört,
  • Amundi
  • Lyxor gehört seit Anfang 2022 zu Amundi

Die ETF-Anbieter bilden den Wert­pa­pier­korb ab, indem sie die entspre­chenden Wert­pa­piere kaufen (Details zur Index­ab­bil­dung findest du in diesem wunder­baren Artikel von extraETF).

Damit nehmen die Anbieter uns die Arbeit ab, diesen Wert­pa­pier­korb selbst in unserem Depot abzubilden.

Daraus erschließt sich leicht, dass ETFs beim Fonds­an­bieter zum Sonder­ver­mögen zählen. Der Anbieter muss die zur Abbil­dung des Index gekauften Wert­pa­piere getrennt vom eigenen Vermögen verwahren.

Bei einer Pleite von Black­Rock gehört dein iShares ETF weiterhin dir. Was dieser wert ist, wenn Black­Rock als welt­größter Vermö­gens­ver­walter pleite ist, steht auf einem anderen Blatt.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Als Sonder­ver­mögen sind deine Depot­werte getrennt vom Vermögen des Depot­an­bie­ters und somit vor dessen Insol­venz geschützt, in unbe­grenzter Höhe.

Bei einer Bank­in­sol­venz sind somit deine Wert­pa­piere besser geschützt als dein Bankguthaben.

Es sei denn, die Bank oder der Depot­an­bieter hat deine Wert­pa­piere nicht mehr. In diesem Fall ist die gesetz­liche Anle­ger­ent­schä­di­gung mickrig und es primär auf die zusätz­liche Absi­che­rung des Depot­an­bie­ters durch Versi­che­rungen oder andere Schutz­me­cha­nismen an.

Ich empfehle dir daher:

1. Überprüfe, wie sehr du deinem Depotanbieter vertrauen kannst.

Einfa­cher gesagt, als getan.

Eine BaFin-Lizenz ist auch nur in Signal von vielen. Wire­card hatte eine Voll­bank­li­zenz der BaFin.

Bernie Madoff hatte auch eine Lizenz der SEC (United States Secu­ri­ties and Exch­ange Commis­sion), dem ameri­ka­ni­schen Pendant zur BaFin, wenn auch nur als Invest­ment Advisor und nicht als Broker.

2. Prüfe den zusätzlichen Anlegerschutz des Depotanbieters

Der gesetz­liche Anle­ger­schutz reicht nicht aus. Prüfe daher unbe­dingt, in welchem Umfang der Depot­an­bieter für zusätz­liche Absi­che­rung sorgt.

3. Lege nicht alle Eier in einen Korb

Sich nicht von einer einzigen Partei abhängig zu machen, halte ich vielen Lebens­lagen für einen guten Leitsatz.

Je mehr Vermögen du hast, auch desto mehr Körbe soll­test du es verteilen. Keines deiner Depots sollte im Wert größer sein, als durch den zusätz­li­chen Anle­ger­schutz des Depot­an­bie­ters abge­si­chert ist.

4. Nutze die Vorteile verschiedener Depots

Oft geht ein höher Anle­ger­schutz aber auch mit höheren Gebühren einher.

Du könn­test dann deine Depots nach der Invest­ment­stra­tegie aufteilen.

Buy and hold kannst du im teureren und sicheren Depot machen, denn da fallen die Order­ge­bühren nicht so ins Gewicht.

Bei Trading und Spar­pläne achtest du hingegen stärker auf die Gebühren.

Du könn­test auch die Orders in einem Depot machen und die Wert­pa­piere dann in ein sicheres Depot über­tragen. Mehr dazu findest du in meinem Artikel »Wie du mit einem Zweit­depot Steuern sparen kannst«.

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