Autor der Bestseller »Weniger Steuern & mehr Vermögen« und »GmbH gründen«
Kannst du deine operative GmbH auch als Holding nutzen? Oder ist eine separate Holding für dich ratsam?
Weil ich das recht häufig gefragt werde, formuliere ich meine Antwort in diesem Artikel.
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Inhaltsverzeichnis
Was eine Holding ausmacht
Eine Holding erfordert keine spezielle Rechtsform. Das Halten von Vermögenswerten macht eine Gesellschaft zur Holding.
Hält und verwaltet eine Gesellschaft ausschließlich eigenes Vermögen, wird sie meist vermögensverwaltende Holding, vermögensverwaltende GmbH oder kurz vvGmbH genannt.
Besteht das Vermögen der vvGmbH überwiegend aus Immobilien, nennt man sie Immobilien-GmbH oder Immo-GmbH.
Eine Holding muss aber nicht nur Vermögen verwalten ‒ die vvGmbH und die Immo-GmbH sind besondere Formen einer Holding.
Eine Holding kann neben der Vermögensverwaltung auch gewerblich tätig werden.
Etwa in Form einer Management-Holding, die insbesondere Leistungen für die Tochtergesellschaften erbringt.
Oder in Form einer operativen Holding, die neben der Vermögensverwaltung und Beteiligung an Tochtergesellschaften selbst operativ am Markt tätig ist.
Warum es für Unternehmerinnen und Unternehmer geschickt ist, wenn ihre erste Holding nicht nur vermögensverwaltend tätig ist, erkläre ich in diesem Artikel.
Jede Gesellschaft, die Vermögenswerte hält, zumindest teilweise auch den Charakter einer Holding.
Wenn die Gewinne einer operativen GmbH nicht ausgeschüttet werden, nimmt das Vermögen der GmbH zu und übersteigt irgendwann den Finanzbedarf des operativen Geschäfts. Neben dem operativen Geschäft verwaltet diese GmbH auch ihr eigenes Vermögen ‒ der Holdingcharakter nimmt zu.
Wann du deine Operativ-GmbH auch als Holding nutzen kannst
Grundsätzlich kannst du die erwirtschafteten Gewinne dauerhaft in der Operativ-GmbH lassen und diese somit auch als Holding nutzen.
Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn jede dieser drei Bedingungen erfüllt ist:
Erstens: Du kannst jegliches Haftungsrisiko in der Operativ-GmbH ausschließen
Ein Zweck der separaten Holding ist es, dein Vermögen aus dem operativen Geschäft herauszuziehen und somit von den Haftungsrisiken zu trennen: Mit einer separaten Holding erschaffst du eine Brandmauer zwischen deinem Vermögen und den operativen Risiken.
Wenn du in deinem Unternehmen keine Risiken siehst, dann brauchst du diese Brandmauer nicht unbedingt.
Solange für dich der Mehrwert der Brandmauer geringer ist als die zusätzlichen Kosten und Komplexität einer separaten Holding, kannst du das Vermögen in der operativen GmbH lassen.
Dies kann sich im Laufe der Zeit ändern.
Wenn dein Unternehmen wächst, wird es zunehmend schwerer, alle Haftungsrisiken zu überblicken.
Wenn das Vermögen im Unternehmen zunimmt, werden die Mehrkosten einer separaten Holding im Verhältnis zum Vermögen immer kleiner.
Sobald du das Gefühl hast, dass der Wert der Brandmauer und Vermögenstrennung die zusätzlichen Kosten übersteigt, solltest du eine separate Holding schaffen.
Ganz bewusst schreibe ich „Gefühl“. Womit du dich besser fühlst, ist eine ganz persönliche und unternehmerische Entscheidung, die letztlich nur du treffen kannst.
Zweitens: Die Operativ-GmbH gehört dir allein
Willst du den Steuervorteil der GmbH nutzen, musst du möglichst viel Gewinn in der GmbH belassen – und eben nicht als Gehalt an dich auszahlen und schon gar nicht als Gewinn ausschütten.
Das ist nur dann sinnvoll, wenn du die vollständige Kontrolle über die GmbH hast und allein über die Gewinnverwendung und Geldanlage entscheiden kannst.
Denn falls noch andere an der GmbH beteiligt sind, musst du dich mit denen abstimmen, wie das Geld angelegt werden soll – das wird zwangsläufig zu Problemen führen.
Daher solltest du deine Operativ-GmbH nur dann als Holding nutzen, wenn die Operativ-GmbH dir allein gehört.
Drittens: Ein Verkauf der GmbH ist unwahrscheinlich – zumindest absehbarer Zeit
Wenn du die Operativ-GmbH auch als Holding nutzt, dann solltest du sie nicht verkaufen.
Aus zwei Gründen:
- Du müsstest vor einem Verkauf das in der Operativ-GmbH akkumulierte Vermögen an dich ausschütten und mit ca. 25% versteuern. Damit machst du auf einen Schlag den Steuervorteil der GmbH zunichte.
- Da du die Anteile an der Operativ-GmbH persönlich hältst, verkaufst du auch die GmbH-Anteile als Person – und zahlst auch auf den Verkaufserlös ca. 25% Steuern.
Wenn du keinen Verkauf planst, dann ist alles gut.
Falls du doch einmal vorhast, deine GmbH-Anteile ganz oder teilweise zu verkaufen, solltest du diese rechtzeitig in eine Holding überführen.
Denn die Holding zahlt auf Gewinnausschüttungen und Verkaufserlöse nur 1,5% Steuern statt 25%.
Rechtzeitig heißt wenigstens sieben Jahre vor einem Verkauf. Denn erst nach einer Übergangsfrist von 7 Jahren greift der volle Steuervorteil der Holding.
Sind bei dir alle drei Bedingungen erfüllt? Wenn ja, kannst du deine operative GmbH auch als Holding nutzen.
Ist auch nur eine Bedingung nicht erfüllt, solltest du mit einer separaten Holding das Vermögen vom operativen Geschäft trennen.
Wie du das Vermögen in eine separate Holding überführst
Willst du deine operative GmbH in eine Holdingstruktur überführen, hast du zwei Möglichkeiten, die ich dir jetzt vorstelle.
Option 1: Du gründest die Holding als neue GmbH und bringst dann deine Anteile an der Operativ-GmbH in diese Holding ein.
Solange du die Mehrheit der Anteile an der Operativ-GmbH hast, ist diese Einbringung steuerneutral.
Nach der Einbringung hast du eine vollständige Holdingstruktur: oben die Holding mit der Operativ-GmbH als Tochtergesellschaft darunter.
Nachdem die Operativ-GmbH das überschüssige Vermögen an die Holding ausgeschüttet hat, ist dein Vermögen hinter der Brandmauer und nicht mehr durch die operativen Risiken gefährdet.
Option 2: Das operative Geschäft wird aus der GmbH herausgeschnitten und in eine Tochtergesellschaft ausgegliedert. Die bisherige Operativ-GmbH wird dann zur Holding.
Das Herausschneiden des operativen Geschäfts erfordert, dass alle Vermögenspositionen, Verträge, Rechte und Pflichten einzeln aufgelistet werden.
Was nicht in den Ausgliederungsverträgen aufgelistet ist, geht auch nicht auf die Tochtergesellschaft über, sondern verbleibt in der Holding.
Die Brandmauer ist bei Option 1 stärker als bei Option 2.
Denn bei Option 1 wird die Holding neu geschaffen und die Operativ-GmbH als Ganzes eingebracht.
Somit gibt es niemanden, der irgendwann einmal Haftungsansprüche aus operativem Geschäft gegenüber der Holding gehabt hätte.
Bei Option 2 hingegen ist die Holding die alte Operativ-GmbH.
Hier bleibt ein latentes Risiko bestehen, dass nicht alle haftungsrelevanten Vermögenspositionen und Verträge herausgeschnitten und ausgegliedert wurden.
Option 1 ist meist auch praktischer, da alle Verträge in der operativen GmbH verbleiben.
Bei der Ausgliederung wird eine neue Operativ-GmbH als Tochtergesellschaft geschaffen. Daher müssen alle Geschäftsdokumente geändert und die Vertragspartner informiert werden.
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