Autor der Bestseller »Weniger Steuern & mehr Vermögen« und »GmbH gründen«
In diesem Artikel erfährst du, wie du deine Unternehmensbeteiligungen steuerlich optimal strukturierst.
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Inhaltsverzeichnis
Bei Unternehmensbeteiligungen unter 15 % kommt deine Holding oder Beteiligungsgesellschaft leider nicht in den Genuss der Steuerbefreiung auf Gewinnausschüttungen.
Steuerliche Auswirkungen nach Beteiligungshöhe
Die 95-prozentige Steuerbefreiung auf Gewinnausschüttungen setzt bestimmte Mindestbeteiligungen voraus:
- mindestens 10 % für die Befreiung von der Körperschaftsteuer (KSt.)
- mindestens 15 % für die Befreiung von der Gewerbesteuer (GewSt.)
Erst ab einer Beteiligung von 15 % oder mehr greift das volle Schachtelprivileg. In diesem Fall sind 95 % der Gewinnausschüttung steuerfrei; lediglich die verbleibenden 5 % unterliegen der Besteuerung mit KSt. und GewSt. von zusammen rund 30 %. Das ergibt eine effektive Steuerbelastung von 1,5 % auf die Ausschüttung.
Besonders ungünstig ist die Situation bei Beteiligungen unter 10 %. Hier werden Gewinnausschüttungen an die Holding voll mit rund 30 % besteuert.
| Höhe der Beteiligung | KSt.-Befreiung | KSt. inkl. Soli | GewSt.-Befreiung | GewSt. | Gesamt-besteuerung |
|---|---|---|---|---|---|
| 10 % | 0 % | 15,825 % | 0 % | 14 % | ca. 30 % |
| 10 % ≤ x 15 % | 95 % | 0,8 % | 0 % | 14 % | ca. 15 % |
| ≥ 15 % | 95 % | 0,8 % | 95 % | 0,7 % | ca. 1,5 % |
Mit einer Zwischenholding die Mindestbeteiligung erreichen
Planst du mit deiner Holding eine Beteiligung von unter 15 %, gibt es eine praktikable Lösung: eine Zwischenholding.
Dabei bündeln mehrere Investoren ihre Beteiligungen in einer gemeinsamen Gesellschaft.
Entscheidend ist, dass jede beteiligte Holding mindestens 15 % an der Zwischenholding hält und die wiederum mehr als 15 % am Beteiligungsunternehmen. Dadurch erfüllen sowohl die Zwischenholding als auch die einzelnen Holdings jeweils selbst die Voraussetzungen für das Schachtelprivileg.
Rechnerisch sind so maximal sechs Beteiligte möglich. In der Praxis liegt der sinnvolle Bereich jedoch eher bei zwei bis drei Personen.
Besonders reizvoll ist dieses Modell, wenn du regelmäßig mit denselben Personen investierst und die gemeinsame Zwischenholding für mehrere Beteiligungen nutzen könnt.
Wichtig: Der beste Zeitpunkt für eine Zwischenholding ist direkt beim Einstieg in die Beteiligung. Denn Minderheitsbeteiligungen können nicht steuerneutral auf eine andere Holding übertragen werden, zumindest nicht ohne hohen Aufwand.
Auch wenn du dich anfangs mit mehr als 15 % beteiligst, kann eine Zwischenholding sinnvoll sein. Durch spätere Kapitalerhöhungen oder den Einstieg weiterer Investoren kann deine Beteiligung unter die 15-Prozent-Schwelle fallen. Mit einer Zwischenholding wärst du davor länger geschützt.
Ab wann lohnt sich die Zwischenholding?
Eine Zwischenholding, die primär Gewinnausschüttungen vereinnahmt und weiterleitet, verursacht in der Regel überschaubare laufende Kosten.
Da auf Gewinnausschüttungen fast 30 Prozent Steuern gespart werden, sollte sich das schon ab erwartbaren Gewinnausschüttungen von 10.000 € jährlich lohnen.
Besonders attraktiv wird die Zwischenholding bei profitablen Unternehmen mit hohen Gewinnausschüttungen.
Viel Freude beim Investieren wünsche ich dir.
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