Beteiligung unter 15 %: Wie du mit einer Zwischenholding trotzdem Steuern sparst
Beteiligung unter 15 %: Wie du mit einer Zwischenholding trotzdem Steuern sparst

Beteiligung unter 15 %: Wie du mit einer Zwischenholding trotzdem Steuern sparst

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von Alex­ander Keck 

Autor der Best­seller »Weniger Steuern & mehr Vermögen« und »GmbH gründen«

In diesem Artikel erfährst du, wie du deine Unter­neh­mens­be­tei­li­gungen steu­er­lich optimal strukturierst.

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Inhaltsverzeichnis

Bei Unter­neh­mens­be­tei­li­gungen unter 15 % kommt deine Holding oder Betei­li­gungs­ge­sell­schaft leider nicht in den Genuss der Steu­er­be­freiung auf Gewinnausschüttungen.

Steuerliche Auswirkungen nach Beteiligungshöhe

Die 95-prozen­tige Steu­er­be­freiung auf Gewinn­aus­schüt­tungen setzt bestimmte Mindest­be­tei­li­gungen voraus:

  • mindes­tens 10 % für die Befreiung von der Körper­schaft­steuer (KSt.)
  • mindes­tens 15 % für die Befreiung von der Gewer­be­steuer (GewSt.)

Erst ab einer Betei­li­gung von 15 % oder mehr greift das volle Schach­tel­pri­vileg. In diesem Fall sind 95 % der Gewinn­aus­schüt­tung steu­er­frei; ledig­lich die verblei­benden 5 % unter­liegen der Besteue­rung mit KSt. und GewSt. von zusammen rund 30 %. Das ergibt eine effek­tive Steu­er­be­las­tung von 1,5 % auf die Ausschüttung.

Beson­ders ungünstig ist die Situa­tion bei Betei­li­gungen unter 10 %. Hier werden Gewinn­aus­schüt­tungen an die Holding voll mit rund 30 % besteuert.

Höhe der Betei­li­gungKSt.-BefreiungKSt. inkl. SoliGewSt.-BefreiungGewSt.Gesamt-besteue­rung
10 %0 %15,825 %0 %14 %ca. 30 %
10 % ≤ x 15 %95 %0,8 %0 %14 %ca. 15 %
≥ 15 %95 %0,8 %95 %0,7 %ca. 1,5 %

Mit einer Zwischenholding die Mindestbeteiligung erreichen

Planst du mit deiner Holding eine Betei­li­gung von unter 15 %, gibt es eine prak­ti­kable Lösung: eine Zwischen­hol­ding.

Dabei bündeln mehrere Inves­toren ihre Betei­li­gungen in einer gemein­samen Gesellschaft.

Entschei­dend ist, dass jede betei­ligte Holding mindes­tens 15 % an der Zwischen­hol­ding hält und die wiederum mehr als 15 % am Betei­li­gungs­un­ter­nehmen. Dadurch erfüllen sowohl die Zwischen­hol­ding als auch die einzelnen Holdings jeweils selbst die Voraus­set­zungen für das Schachtelprivileg.

Rech­ne­risch sind so maximal sechs Betei­ligte möglich. In der Praxis liegt der sinn­volle Bereich jedoch eher bei zwei bis drei Personen.

Beson­ders reiz­voll ist dieses Modell, wenn du regel­mäßig mit denselben Personen inves­tierst und die gemein­same Zwischen­hol­ding für mehrere Betei­li­gungen nutzen könnt.

Wichtig: Der beste Zeit­punkt für eine Zwischen­hol­ding ist direkt beim Einstieg in die Betei­li­gung. Denn Minder­heits­be­tei­li­gungen können nicht steu­erneu­tral auf eine andere Holding über­tragen werden, zumin­dest nicht ohne hohen Aufwand.

Auch wenn du dich anfangs mit mehr als 15 % betei­ligst, kann eine Zwischen­hol­ding sinn­voll sein. Durch spätere Kapi­tal­erhö­hungen oder den Einstieg weiterer Inves­toren kann deine Betei­li­gung unter die 15-Prozent-Schwelle fallen. Mit einer Zwischen­hol­ding wärst du davor länger geschützt.

Ab wann lohnt sich die Zwischenholding?

Eine Zwischen­hol­ding, die primär Gewinn­aus­schüt­tungen verein­nahmt und weiter­leitet, verur­sacht in der Regel über­schau­bare laufende Kosten.

Da auf Gewinn­aus­schüt­tungen fast 30 Prozent Steuern gespart werden, sollte sich das schon ab erwart­baren Gewinn­aus­schüt­tungen von 10.000 € jähr­lich lohnen.

Beson­ders attraktiv wird die Zwischen­hol­ding bei profi­ta­blen Unter­nehmen mit hohen Gewinnausschüttungen.

Viel Freude beim Inves­tieren wünsche ich dir.

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