Mit Cash-Pooling fließt dein Geld schneller in die Holding
Mit Cash-Pooling fließt dein Geld schneller in die Holding

Mit Cash-Pooling fließt dein Geld schneller in die Holding

Bild von von Alexander Keck
von Alex­ander Keck 

Autor der Best­seller »Weniger Steuern & mehr Vermögen« und »GmbH gründen«

Mit einem Darle­hens­ver­trag kann deine GmbH dir Kapital bereit­stellen, ohne dass du dieses persön­lich versteuern musst.

Dieser Darle­hens­ver­trag wird am besten in Form eines Rahmen­dar­le­hens verein­bart. Darüber räumt dir deine GmbH eine flexible Kredit­linie ein, vergleichbar mit einem Dispo- oder Kontokorrentkredit.

Damit das Finanzamt das Darlehen aner­kennt und nicht als verdeckte Gewinn­aus­schüt­tung einstuft, müssen einige wich­tige Krite­rien erfüllt sein.

In diesem Artikel erfährst du, wie du eine Darle­hens­ver­ein­ba­rung mit deiner GmbH rechts­si­cher umsetzt.

Um dir die Umset­zung so einfach wie möglich zu machen, verlinke ich zum Ende des Arti­kels auf einen Muster­ver­trag.

Falls du die GmbH hingegen mit Kapital ausstatten möch­test, anstatt es abzu­ziehen, erfährst du hier:

» Wie du mithilfe von Darlehen die GmbH mit Kapital ausstat­test «

Inhaltsverzeichnis

Damit deine Holding als Privat­bank wirksam deine Inves­ti­tionen finan­zieren kann, muss sie mit Kapital ausge­stattet werden.

Die meisten nutzen nur die Gewinn­aus­schüt­tungen von der Operativ-GmbH an die Holding.

👎 Das Problem dabei: Bevor regu­läre Gewinn­aus­schüt­tungen vorge­nommen werden können, muss der Jahres­ab­schluss fertig sein. Das dauert. Im Durch­schnitt werden so Gewinne erst 12–18 Monate später an die Holding ausge­schüttet, nachdem sie erwirt­schaftet wurden.

Vorab-Gewinn­aus­schüt­tungen sind zwar möglich, aber aufwendig, fehler­an­fällig, erfor­dern enge Abstim­mung mit der Steu­er­be­ra­tung und müssen umge­hend ans Finanzamt gemeldet werden.

In der Zwischen­zeit verbleibt die über­schüs­sige Liqui­dität unge­nutzt in der Operativ-GmbH (auf einem Tages­geld­konto oder dem normalen Geschäftskonto).

👍 Besser: ein Cash-Pooling zwischen Operativ-GmbH und Holding.

Ein Cash-Pooling ist ein spezi­elles Darlehen zwischen Operativ-GmbH und Holding. Damit wird die Holding zur Finanzholding.

Wie bei einem Groß­kon­zern zieht die Finanz­hol­ding über­schüs­sige Liqui­dität aus den Toch­ter­ge­sell­schaften zusammen und verteilt sie dorthin, wo das Kapital benö­tigt wird. Dabei werden meist tages­ak­tuell die Guthaben der Toch­ter­ge­sell­schaften auf das Master­konto der Finanz­hol­ding abge­zogen und auf null gestellt (auch zero-balan­cing genannt).

Mit meinem Part­ner­an­walt Philip Gafron habe ich dieses Cash-Pooling-Prinzip auf die Bedürf­nisse klei­nerer Holding­struk­turen ange­passt: Die Operativ-GmbH kann über­schüs­sige Liqui­dität flexibel als Darlehen in die Holding schieben, damit diese damit arbeiten kann.

So kannst du schon unter­jährig die Gewinne in der Holding inves­tieren und musst nicht auf die Gewinn­aus­schüt­tung warten.

Der Clou: Das ausste­hende Darlehen wird dann später mit der Gewinn­aus­schüt­tung an die Holding verrechnet. Die Gewinn­aus­schüt­tung tilgt das Darlehen und das Spiel kann von vorn beginnen.

Recht­lich gesehen handelt es sich um ein wech­sel­sei­tiges Rahmen­dar­lehen zwischen Operativ-GmbH und Holding. Somit kann das Darlehen wech­sel­seitig in beide Rich­tungen fließen:

➡️ Über­schüs­sige Liqui­dität schiebt die Operativ-GmbH in die Holding

⬅️ Und wenn die Operativ-GmbH Finan­zie­rungs­be­darf hat, gibt die Holding ihr ein Darlehen.

Die Cash-Pooling-Verein­ba­rung ermög­licht somit den freien Geld­fluss inner­halb der Holdingstruktur.

Die Zinsen sind auch kein Problem: Die Zinsen (und deren Besteue­rung) werden inner­halb der Holding­struktur verschoben – Aufwand hier, Ertrag dort. Für die gesamte Struktur sind die Zins­zah­lungen somit steu­erneu­tral. Daher kann problemlos ein fremd­üb­lich hoher Zins verein­bart werden.

Bist du bereit für den freien Geld­fluss in deiner Holdingstruktur?

👉 Hier findest du unser Muster-Vertrags­paket für eine Cash-Pooling-Verein­ba­rung in der Holding­struktur.

Muster-Vertragspaket für eine Cash-Pooling-Vereinbarung

Um dir die rechts­si­chere und fremd­üb­liche Umset­zung einer Darle­hens­ver­ein­ba­rung so einfach wie möglich zu machen, habe ich zusammen mit Philip Gafron, Anwalt für Wirt­schafts- und Gesell­schafts­recht, ein Muster­ver­trags­paket erstellt.

Der Muster­ver­trag ist so konzi­piert, dass er dem Gesell­schafter als Darle­hens­nehmer möglichst güns­tige Darle­hens­kon­di­tion bietet und gleich­zeitig die Fremd­üb­lich­keit gewährleistet.

Zusätz­lich zum eigent­li­chen Muster­ver­trag enthält das Vertrags­paket alles, was zur einfa­chen Umset­zung benö­tigt wird:

  • eine Schritt-für-Schritt-Anlei­tung für die Umsetzung,
  • eine Vorlage für den Gesell­schaf­ter­be­schluss,
  • eine Vorlage zur Doku­men­ta­tion der Fremd­üb­lich­keit für den Fall einer späteren Betriebs­prü­fung

War dieser Beitrag für dich hilf­reich? Falls dieser Beitrag noch nicht alle deine Fragen zum Thema beant­wortet, schreibe mir bitte eine E‑Mail an feedback@unternehmergold.de (kopiere bitte die URL dieses Beitrags in deine E‑Mail, damit ich einfa­cher zuordnen kann, worauf du dich beziehst).

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