Autor der Bestseller »Weniger Steuern & mehr Vermögen« und »GmbH gründen«
Mit einem Management- oder Geschäftsbesorgungs-Vertrag zwischen deiner Operativ-GmbH und deiner Holding kannst du deine Anstellung von der Operativ-GmbH auf die Holding verschieben.
Durch den Management-Vertrag und die Anstellung in der Holding erreichst du folgende Vorteile:
- Deine Holding wird vorsteuerabzugsberechtigt.
- Du kannst in der Holding eine Pensionszusage für dich einrichten.
- Ein Management-Vertrag hilft, Vergütungen aus mehreren Quellen und Gesellschaften in der Holding zu bündeln.
Wenn du nicht Alleingesellschafter der Operativ-GmbH bist, sondern es neben dir noch weitere Gesellschafter-Geschäftsführende gibt, kommen diese drei Vorteile noch hinzu:
- Du entkoppelst deine Vergütung für die Geschäftsführung von deinem Gehalt.
- Kein Streit über die Höhe des Gehalts.
- Kein Streit über Ausgaben.
In diesem Artikel zeige ich dir im Einzelnen, wie es zu diesen Vorteilen kommt.
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Inhaltsverzeichnis
Generelle Vorteile eines Management‑Vertrags:
Unabhängig davon, ob du Alleingesellschafter der Operativ-GmbH bist oder noch weitere Gesellschafter hast, gewinnst du mit einem Management-Vertrag diese drei Vorteile:
1. Deine Holding wird vorsteuerabzugsberechtigt.
Eine ausschließlich vermögensverwaltende Holding erbringt keine umsatzsteuerbaren Leistungen und ist daher nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Wie eine Privatperson zahlt eine vvGmbH somit immer den Bruttopreis statt den Netto. Entsprechend sind Leistungen wie die Rechnungen der Steuerberatung ohne Vorsteuerabzug für die vvGmbH 19% teurer.
Mit der Übernahme des Managements der operativen Tochtergesellschaft erbringt die Holding auch gewerbliche Leistungen, die grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind.
Die Erbringung umsatzsteuerpflichtiger Leistungen berechtigt deine Holding zum Vorsteuerabzug bei Aufwänden, die im Zusammenhang mit den umsatzsteuerpflichtigen Leistungen stehen.
2. Du kannst in der Holding eine Pensionszusage für dich einrichten.
Eine Pensionszusage ist in deiner Holding besser aufgehoben als in einer operativen GmbH. Aus diesen Gründen:
- In der Holding ist die Pensionszusage vor operativen Risiken geschützt.
- Die Pensionszusage ist Teil deines Vermögens und das Vermögen gehört in die Holding. Das vereinfacht Vieles und du brauchst nicht in beiden GmbHs ein Depot – in der operativen GmbH, um das zurückgestellte Kapital zu investieren, und in der Holding, wo dein restliches Vermögen liegt.
- In der Holding ist die Pensionszusage zukunftsfähig bis zum Erreichen des Pensionsalters. In einer operativen GmbH müsste die Pensionszusage vor dem Verkauf der Gesellschaft oder der Hinzunahme weiterer Gesellschafter vorher in die Holding übertragen werden. Die Notwendigkeit einer Übertragung der Pensionszusage führt zur Verzögerung des Verkaufsprozesses in einer Situation, in der gutes Timing und Schnelligkeit oft erfolgsentscheidend sind.
Damit deine Holding dir eine Pension zusagen kann, musst du mit der Holding einen Anstellungsvertrag haben. Eine betriebliche Altersvorsorge wie die Pensionszusage darf die Holding nämlich nur Angestellten gegenüber versprechen.
Weiterhin benötigt die Holding steuerpflichtiges Einkommen: Erst mit steuerpflichtigem Einkommen bewirken die Rückstellungen für die Pensionszusage einen Steuervorteil. Eine vermögensverwaltende Holding hat jedoch zum großen Teil steuerfreie Einkommensquellen – Gewinnausschüttungen aus Tochtergesellschaften oder Dividenden sind zu 95% steuerfrei.
Dadurch ermöglicht der Management-Vertrag eine Pensionszusage in der Holding: Durch den Management-Vertrag verschiebst du deine GF-Anstellung von der operativen GmbH in die Holding, die dann dank der Management-Vergütung steuerpflichtiges Einkommen erzielt.
3. Ein Management-Vertrag hilft, Vergütungen aus mehreren Quellen und Gesellschaften in der Holding zu bündeln.
Unternehmerinnen und Unternehmer haben häufig mehrere Tochtergesellschaften und Beteiligungen und werden für diese in der Geschäftsführung oder beratend tätig. Wenn du auch Vergütungsansprüche aus mehreren Quellen hast, könntest du mit jeder Gesellschaft einen Anstellungsvertrag schließen. Das kann schnell unübersichtlich und aufwendig werden.
Einfacher ist es, über Dienstleistungsverträge mit den Gesellschaften die verschiedenen Vergütungen in der Holding zusammenzuziehen. Mit operativen Gesellschaften, bei denen du geschäftsführend tätig bist, schließt deine Holding Management-Verträge. Mit Gesellschaften, die du nur berätst, schließt du Beratungsverträge.
Zusätzliche Vorteile bei mehreren Gesellschaftern:
Falls du in der operativen GmbH noch weitere Gesellschafter und/oder Geschäftsführende hast, bewirkt der Management-Vertrag noch drei weitere Vorteile:
(Hinweis: Der wahrscheinlichste Fall sind zwei Gesellschafter-Geschäftsführende mit jeweils 50% Beteiligung. Bei mehr Gesellschaftern und/oder geringere Beteiligung verhindert die Sozialversicherungspflicht die Nutzung eines Management-Vertrags, denn mit einem Management-Vertrag kann die Sozialversicherungspflicht nicht umgangen werden.)
4. Du entkoppelst deine Vergütung für die Geschäftsführung von deinem Gehalt.
Wenn dir die Gesellschaft nicht allein gehört, bist du an einer möglichst hohen Vergütung interessiert. Denn die Vergütung geht zu 100% an dich, von einer Gewinnausschüttung hingegen erhältst du nur den Gewinn entsprechend deinem Geschäftsanteil.
Wird die Vergütung als Gehalt an dich ausgezahlt, musst du das Gehalt voll in deinem persönlichen Einkommen versteuern, zusammen mit allen anderen Einkommensquellen vermutlich großteils im Spitzensteuersatz.
Durch einen Management-Vertrag entkoppelst du deine Vergütung als aktiver Gesellschafter von deinem persönlichen Gehalt. Deine Holding kann eine hohe Management-Vergütung aushandeln und du zahlst dir aus der Holding nur so viel Gehalt aus, wie du für deinen Konsum benötigst.
5. Kein Streit über die Höhe des Gehalts.
Angenommen, ihr habt zu zweit gegründet und ihr beide seid Geschäftsführende der operativen GmbH.
Sobald ihr im Unternehmen gutes Geld verdient, wird die Gehaltsfrage oft zum Konflikt – einfach weil ihr unterschiedlich viel privates Einkommen benötigt. Das kann verschiedene Gründe haben:
- der eine hat Familie und höhere Lebenshaltungskosten, der andere nicht;
- die eine hat noch Mieteinnahmen und braucht weniger Einkommen, die andere nicht;
- einer pflegt einen feudalen Lebensstil, der andere ist Asket.
Unabhängig von den Gründen benötigt die Person ein hohes Gehalt und die andere nicht.
Klar ist, dass beide gleich viel ausgezahlt bekommen sollen. Alles andere wäre nicht fair.
Ein Management-Vertrag löst diesen Konflikt: Ihr könnt euch auf eine hohe Vergütung für die Geschäftsführung einigen, die dann aber nicht als Gehalt, sondern als Managementumlage an eure jeweilige Holding gezahlt wird.
Jeder und jede entscheidet für sich, wie viel als Gehalt aus der Holding ausgezahlt wird und wie viel in der Holding zum Investieren und Vermögensaufbau verbleiben soll.
6. Kein Streit über Ausgaben.
Oft gibt es zwischen den Gesellschafter-GFs auch Unstimmigkeiten über betrieblich veranlasste, aber personenbezogene Ausgaben, wie bei der Anschaffung von technischen Geräten oder der Auswahl des Dienstwagens.
Wer nicht immer das neueste Notebook, Handy oder den teuren Firmenwagen braucht, sondern das Geld lieber investiert, möchte für die Vorlieben des anderen nicht mitzahlen.
Auch hier hilft der Management-Vertrag. Der kann so gestaltet sein, dass die Management-Vergütung auch Betriebsmittel und Dienstwagen abdeckt. Dann entscheidet jede*s selbst in der eigenen Holding, was angeschafft wird.
Du siehst, dass es überzeugende Gründe für die Einrichtung eines Management-Vertrags zwischen deiner Operativ-GmbH und deiner Holding gibt.
Es gibt aber auch Konstellationen, in denen Management-Vertrag hinderlich wäre. Welche das sind, erfährst du in diesem Artikel.
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