Vermeide Gewinnausschüttungen im Jahr der Holding-Gründung
Vermeide Gewinnausschüttungen im Jahr der Holding-Gründung

Vermeide Gewinnausschüttungen im Jahr der Holding-Gründung

Picture of von Alexander Keck
von Alex­ander Keck 

Autor der Best­seller »Weniger Steuern & mehr Vermögen« und »GmbH gründen«

Hast du in diesem Jahr deine GmbH-Anteile in die Holding einge­bracht oder planst eine Einbringung?

Dann soll­test du das wissen:

In dem Jahr, in dem du deine Anteile an der Operativ-GmbH in deine Holding einge­bracht hast, soll­test du keine Gewinn­aus­schüt­tung der Operativ-GmbH an die Holding vornehmen.

Denn die Befreiung der Gewinn­aus­schüt­tung von der Gewer­be­steuer greift erst ab dem Folgejahr.

Warum das so ist, erfährst du in diesem Artikel.

Abon­niere meinen News­letter, damit ich dich über neue Artikel wie diesen auf dem Laufenden halten kann.

Inhaltsverzeichnis

Wie Gewinnausschüttungen an die Holding besteuert werden

Gewinn­aus­schüt­tungen der Operativ-GmbH an die Holding sind zu 95% steu­er­frei. Das ist das soge­nannte Schachtelprivileg.

Da nur die verblei­benden 5% mit Körper­schaft- und Gewer­be­steuer von zusammen 30% besteuert werden, werden Gewinn­aus­schüt­tungen an die Holding effektiv mit rund 1,5% besteuert (5% x 30% ergeben 1,5%).

Für die 95%ige Steu­er­be­freiung von der Körper­schaft­steuer muss die Holding mindes­tens 10% der Anteile an der Operativ-GmbH halten und für die Befreiung von der Gewer­be­steuer sind mindes­tens 15% der Anteile nötig. 

Zu welchem Zeitpunkt die Mindestbeteiligung erfüllt sein muss

Entschei­dend ist dabei der Zeit­punkt, zu dem diese Mindest­be­tei­li­gung erfüllt sein muss. Dieser Zeit­punkt ist für die Körper­schaft­steuer ein anderer als für die Gewerbesteuer.

Für die Befreiung von der Körper­schaft­steuer muss die Mindest­be­tei­li­gung von 10% zum Zeit­punkt der Gewinn­aus­schüt­tung bestehen (nach­zu­lesen in KStG §8b Absatz 4 Satz 1 und Satz 6).

Für die Befreiung von der Gewer­be­steuer muss die Mindest­be­tei­li­gung von 15% jedoch schon zu Beginn des Kalen­der­jahres bestehen, in dem die Gewinn­aus­schüt­tung vorge­nommen wird (GewStG §9 Absatz 2a Satz 1).

Das bedeutet: In dem Jahr, in dem du deine Anteile in der Operativ-GmbH in die Holding einbringst, besteht die Betei­li­gung noch nicht zum Jahres­be­ginn und die Voraus­set­zungen für die Befreiung von der Gewer­be­steuer sind nicht erfüllt.

Was passiert, wenn du zu früh eine Gewinnausschüttung vornimmst

Wenn du doch schon im Jahr der Einbrin­gung eine Gewinn­aus­schüt­tung an die Holding vornimmst, wird diese voll mit der Gewer­be­steuer in Höhe von durch­schnitt­lich rund 14% besteuert – obwohl die Operativ-GmbH bereits die volle Gewer­be­steuer auf den Gewinn gezahlt hat.

Von der Körper­schaft­steuer ist die Gewinn­aus­schüt­tung auch im Jahr der Einbrin­gung zu 95% befreit. Auf die rest­li­chen 5% werden ca. 16% Körper­schaft­steuer fällig, effektiv sind das 0,8% Steuern.

Das heißt: Nimmst du im Jahr der Einbrin­gung eine Gewinn­aus­schüt­tung an die Holding vor, werden auf die Gewinn­aus­schüt­tung ca. 14,8% Steuern fällig statt nur 1,5%.

Wie du stattdessen vorgehen solltest

Nach einer Einbrin­gung in die Holding, soll­test du daher in der Operativ-GmbH die Gewinn­aus­schüt­tung erst beschließen, sobald das nächste Jahr begonnen hat.

Entwar­nung kann ich dir geben, wenn deine Holding schon bei Grün­dung der Operativ-GmbH zu mehr als 15% an dieser betei­ligt war, zum Beispiel bei einer Stafet­ten­grün­dung. Denn dann greift das Schach­tel­pri­vileg auch für die Gewer­be­steuer sofort.

War dieser Beitrag für dich hilf­reich? Falls dieser Beitrag noch nicht alle deine Fragen zum Thema beant­wortet, schreibe mir bitte eine E‑Mail an feedback@unternehmergold.de (kopiere bitte die URL dieses Beitrags in deine E‑Mail, damit ich einfa­cher zuordnen kann, worauf du dich beziehst).

Abon­niere die Steuer-Nuggets 

Dann erhältst du jeden Donnerstag wert­volle Tipps, mit denen du Steuern sparst und schneller Vermögen aufbaust.

Gleich in den ersten E‑Mails zeige ich dir die 5 größten Steuerhebel.

Portrait-lachend-250px-250px

Abonniere die Steuer-Nuggets 

Dann erhältst du jeden Donnerstag Tipps, mit denen du Steuern sparst und schneller Vermögen aufbaust.

Gleich zum Start zeige ich dir die 5 größten Steuerhebel.