Darlehen der GmbH an Gesellschafter rechtssicher vereinbaren
Darlehen der GmbH an Gesellschafter rechtssicher vereinbaren

Darlehen der GmbH an Gesellschafter rechtssicher vereinbaren

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von Alex­ander Keck 

Autor der Best­seller »Weniger Steuern & mehr Vermögen« und »GmbH gründen«

Mit einem Darle­hens­ver­trag kann deine GmbH dir Kapital bereit­stellen, ohne dass du dieses persön­lich versteuern musst.

Dieser Darle­hens­ver­trag wird am besten in Form eines Rahmen­dar­le­hens verein­bart. Darüber räumt dir deine GmbH eine flexible Kredit­linie ein, vergleichbar mit einem Dispo- oder Kontokorrentkredit.

Damit das Finanzamt das Darlehen aner­kennt und nicht als verdeckte Gewinn­aus­schüt­tung einstuft, müssen einige wich­tige Krite­rien erfüllt sein.

In diesem Artikel erfährst du, wie du eine Darle­hens­ver­ein­ba­rung mit deiner GmbH rechts­si­cher umsetzt.

Um dir die Umset­zung so einfach wie möglich zu machen, verlinke ich zum Ende des Arti­kels auf einen Muster­ver­trag.

Falls du die GmbH hingegen mit Kapital ausstatten möch­test, anstatt es abzu­ziehen, erfährst du hier:

» Wie du mithilfe von Darlehen die GmbH mit Kapital ausstat­test «

Inhaltsverzeichnis

Wofür du Darlehen von der GmbH nutzen kannst

Gehalt, Gewinn­aus­schüt­tungen und Darlehen sind die gängigsten Wege, wie du als Geschäftsführer-Gesellschafter*in Geld aus der GmbH (oder auch UG) ziehen kannst.

Der große Vorteil von Darlehen ist: Das Geld gehört weiterhin der GmbH und muss daher nicht bei dir versteuert werden. Du nutzt das Geld nur.

Darlehen der GmbH eignen sich hervor­ra­gend als Finan­zie­rungs­in­stru­ment für deine privaten Inves­ti­tionen, zum Beispiel für privat genutzte Immo­bi­lien, Divi­den­den­ak­tien und Kryptos (nur bei einer Halte­dauer von über einem Jahr).

Warum ein Rahmendarlehen besser ist als ein gewöhnliches Darlehen

Ange­nommen, du hättest gern ein Darlehen deiner GmbH über 10.000 Euro. Du setzt einen Darle­hens­ver­trag über diese Summe auf und zahlst dir das Darlehen aus.

Wenn du später das Darlehen erhöhen möch­test, benö­tigst du einen neuen Darle­hens­ver­trag oder eine Ände­rungs­ver­ein­ba­rung zum alten Vertrag. Schlimmer noch als die Ände­rung an sich ist, dass du die Anfor­de­rungen an die Bedin­gungen des Fremd­ver­gleichs – Punkt 1 bis 8 – jedes Mal neu kontrol­lieren und doku­men­tieren musst.

Das ist aufwändig und nicht beson­ders flexibel. Dabei soll das Darlehen ja deine finan­zi­elle Flexi­bi­lität erhöhen!

Die elegante Lösung dafür ist ein Rahmen­dar­lehen. Das ist wie eine Kredit­linie, vergleichbar mit einem privaten Dispo oder einem Konto­kor­rent­kredit für das Unter­nehmen: Inner­halb der fest­ge­legten maxi­malen Summe kannst du das Darlehen flexibel in Anspruch nehmen und zurückzahlen.

Warum du das Darlehen nicht aus versteuertem Einkommen tilgen musst

Darlehen von der GmbH sind vor allem auch deshalb so genial, weil du das Darlehen nicht unbe­dingt aus versteu­ertem Einkommen tilgen musst.

Bei einem gewöhn­li­chen Darlehen von der Bank, etwa einem Immo­bi­li­en­dar­lehen, sind übli­cher­weise monat­liche Tilgungs­raten verein­bart. Diese Tilgungs­raten müss­test du aus deinem versteu­erten Einkommen stemmen.

In der Darle­hens­ver­ein­ba­rung mit deiner GmbH kannst du jedoch statt monat­li­cher Tilgungs­raten ein endfäl­liges Darlehen verein­baren. Das Darlehen muss dann erst am Ende der Darle­hens­lauf­zeit zurück­ge­zahlt werden. Und obwohl die Darle­hens­lauf­zeit zur Einhal­tung der Fremd­üb­lich­keit auf zehn Jahre befristet sein muss, spricht nichts dagegen, das Darlehen vor Ablauf dieser Frist zu verlän­gern. Damit erreichst du, dass die Lauf­zeit des Darle­hens nicht endet und daher auch das Darlehen nicht fällig wird.

Selbst wenn du das Darlehen irgend­wann tilgst, musst du die Tilgung nicht unbe­dingt aus persön­lich versteu­ertem Einkommen stemmen. Denn wenn du dich an meine Empfeh­lung hältst, hast du das Darlehen für private Inves­ti­tionen genutzt und nicht für Konsum­aus­gaben. Wenn du diese Vermö­gens­werte verkaufst, zum Beispiel die private Immo­bilie, hast du wieder liquide Mittel, um daraus das Darlehen zu tilgen.

Worauf du beim Darlehen achten musst

Es gibt bei Darlehen aber auch einige wich­tige Punkte zu beachten: Was ein Darlehen für dich so attraktiv macht, nämlich Geld aus der GmbH zu ziehen, ohne es persön­lich zu versteuern, macht es für das Finanzamt lukrativ, dir Fehler nach­zu­weisen. Daher stehen Darlehen an Gesell­schafter bei einer Betriebs­prü­fung durch das Finanzamt weit oben auf der Prüfliste.

Das Finanzamt wird versu­chen nach­zu­weisen, dass die GmbH dir das Darlehen nur gegeben hat, weil du an der GmbH betei­ligt bist. In diesem Fall würde es als verdeckte Gewinn­aus­schüt­tung einge­stuft und entspre­chend besteuert (mit Abgel­tungs­steuer plus Soli in Höhe von zusammen 26,5 Prozent; siehe oben).

Je höher dein Einfluss auf die GmbH, desto miss­brauchs­an­fäl­liger sind Darlehen aus Sicht des Finanz­amtes. Wenn du die GmbH beherrschst, also die Mehr­heit der Anteile hältst und dazu noch die Geschäfts­füh­rung inne­hast, kannst du ein Darlehen ja im Allein­gang vereinbaren.

Im Umkehr­schluss musst du begründen können, dass die GmbH ein solches Darlehen auch jemand Fremdes gewährt hätte, der nicht an der GmbH betei­ligt ist. Je mehr Argu­mente du hast, dass dieser Fremd­ver­gleich erfüllt ist, desto mühse­liger machst du es der Betriebs­prü­ferin, dir eine verdeckte Gewinn­aus­schüt­tung nachzuweisen.

Wie du bei einem Darlehen deiner GmbH den Fremdvergleich erfüllst

Was braucht es denn alles, um den Fremd­ver­gleich zu erfüllen? Es ist im Grunde genommen ganz einfach: Vergiss deine Rolle als Gesell­schafter und frage dich: Unter welchen Bedin­gungen würdest du als Geschäfts­führer oder Geschäfts­füh­rerin ein Darlehen an jemand Fremdes geben?

Du würdest vermut­lich auf folgende acht Punkte achten:

  1. Du würdest dir die Zustim­mung der Gesell­schafter zum Darlehen einholen. Denn die Vergabe von Darlehen gehört vermut­lich nicht zum gewöhn­li­chen Geschäfts­be­trieb. Selbst wenn die GmbH allein dir gehört, ist ein formaler Gesell­schaf­ter­be­schluss ratsam.
  2. Du würdest eine Darle­hens­ver­ein­ba­rung auf jeden Fall schrift­lich fest­halten. Und zwar vor Auszah­lung des Darle­hens. Fehlt ein schrift­li­cher Vertrag, wird es schwer, gegen eine verdeckte Gewinn­aus­schüt­tung zu argumentieren.
  3. Du würdest ein Darlehen nur in einer Höhe vergeben, die sich die GmbH auch leisten kann. Das Darlehen sollte somit nicht höher sein als die freien Mittel der GmbH, ohne dass der weitere Geschäfts­be­trieb durch die vermin­derte Liqui­dität beein­träch­tigt wird.
  4. Du würdest Darlehen nur vergeben, wenn für die GmbH auch ein gutes Geschäft ist. Das bedeutet beispiels­weise, dass die Darle­hens­zinsen höher sein sollten, als die GmbH für Bank­gut­haben bekommen hätte. Einem Fremden würdest du nie ein zins­loses Darlehen geben.
  5. Du würdest ein Darlehen nur an jemanden mit guter Bonität vergeben und du würdest die Bonität prüfen. Das bedeutet, dass du auch bei einem Darlehen der GmbH an dich selbst deine eigene Bonität darlegen und doku­men­tieren solltest.
  6. Du würdest auf klare Rück­zah­lungs­ver­ein­ba­rungen bestehen. Schließ­lich handelt es sich nur um ein Darlehen und kein Geschenk.
  7. Du würdest auf Sicher­heiten bestehen, auf die die GmbH bei ausblei­benden Zahlungen zurück­greifen kann.
  8. Und selbst­ver­ständ­lich würdest du auf Einhal­tung aller vertrag­li­chen Verein­ba­rungen achten.

Wenn du bei einem Darlehen deiner GmbH an dich selbst alle diese Punkte beachtet und deren Einhal­tung doku­men­tiert hast, wird das Finanzamt dir kaum einen Miss­brauch nach­weisen können.

Die Betriebs­prü­ferin oder der Betriebs­prüfer wird vermut­lich gar nicht weiter nach­fragen – schließ­lich bedeutet das Arbeit mit geringer Aussicht auf Erfolg. Warum sich damit aufhalten, wenn so viele andere Gesell­schafter-Geschäfts­füh­rende die einfachsten Fehler machen: keine schrift­li­chen Verein­ba­rungen, zins­loses Darlehen, keine Boni­täts­prü­fung, keine Sicher­heiten und so weiter.

Mustervertrag für ein Rahmendarlehen von deiner GmbH

Um dir die rechts­si­chere und fremd­üb­liche Umset­zung einer Darle­hens­ver­ein­ba­rung so einfach wie möglich zu machen, habe ich zusammen mit Philip Gafron, Anwalt für Wirt­schafts- und Gesell­schafts­recht, ein Muster­ver­trags­paket erstellt.

Der Muster­ver­trag ist so konzi­piert, dass er dem Gesell­schafter als Darle­hens­nehmer möglichst güns­tige Darle­hens­kon­di­tion bietet und gleich­zeitig die Fremd­üb­lich­keit gewährleistet.

Zusätz­lich zum eigent­li­chen Muster­ver­trag enthält das Vertrags­paket alles, was zur einfa­chen Umset­zung benö­tigt wird:

  • eine Schritt-für-Schritt-Anlei­tung für die Umsetzung,
  • eine Vorlage für den Gesell­schaf­ter­be­schluss,
  • eine Vorlage zur Doku­men­ta­tion der Fremd­üb­lich­keit für den Fall einer späteren Betriebs­prü­fung

War dieser Beitrag für dich hilf­reich? Falls dieser Beitrag noch nicht alle deine Fragen zum Thema beant­wortet, schreibe mir bitte eine E‑Mail an feedback@unternehmergold.de (kopiere bitte die URL dieses Beitrags in deine E‑Mail, damit ich einfa­cher zuordnen kann, worauf du dich beziehst).

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