Autor der Bestseller »Weniger Steuern & mehr Vermögen« und »GmbH gründen«
Darlehen sind ein sehr flexibles Mittel, wenn du deine Holding oder deine operative GmbH mit zusätzlichem Kapital ausstatten willst. Aber wie bei allen guten Dingen, gibt es auch einiges zu beachten und Fallstricke zu umgehen.
In diesem Artikel erfährst du, wie Gesellschafterdarlehen an die GmbH funktionieren und wie du rechtssicher über ein Darlehen Kapital in deine GmbH schiebst.
Am Ende des Artikels findest du den Link zu einem Mustervertrag, mit dem du das Darlehen an die GmbH schnell, einfach und rechtssicher umsetzen kannst.
Falls du die GmbH nicht mit Kapital ausstatten, sondern Kapital herausziehen möchtest, ist dieser Artikel passender für dich:
» Wie du rechtssicher ein Darlehen von deiner GmbH erhalten kannst «
Inhaltsverzeichnis
Was die Vorteile von Gesellschafterdarlehen sind
Darlehen von Gesellschaftern sind eine Möglichkeit zur Finanzierung der GmbH.
Der Vorteil von Darlehen gegenüber einer Einzahlung in das Stammkapital oder eine Kapitalrücklage ist, dass die Gesellschaft das Darlehen jederzeit wieder zurückzahlen kann.
Hättest du das Stammkapital hingegen als Stammeinlage eingezahlt, wäre es schwierig für dich, das Kapital wieder aus der GmbH herauszuholen.
Und eine Kapitalrücklage dürfte erst dann an dich zurückgezahlt werden, wenn zuvor alle bis dahin zurück gestellten (thesaurierten) Gewinne ausgeschüttet worden sind. In der Praxis bedeutet das, dass du nur schwer wieder an dein Geld kommst.
Wofür Gesellschafterdarlehen an die GmbH geeignet sind
Bei deiner Holding kannst du über Darlehen Kapital in die Holding schieben für Vermögensinvestitionen, die du lieber in der Holding statt im Privatvermögen vornehmen möchtest.
Einen besonders großen Steuervorteil hat die Holding bei Aktieninvestitionen: Statt 26,5 Prozent Steuern im Privatvermögen zahlt die Holding nur 1,5 Prozent Steuern auf Aktiengewinne.
Wenn du dann dein privates Depot oder privates Vermögen in die Holding schieben willst, machst du das am besten über ein Darlehen an die GmbH.
Hier findest du eine Betrachtung, wann sich eine Übertragung von Depotwerten an die GmbH lohnt und hier eine Anleitung, wie du bei der Depotübertragung mit einem Zweitdepot Steuern sparen kannst.
Bei deinem operativen Unternehmen können Gesellschafterdarlehen betriebliche Investitionen finanzieren. Natürlich können Darlehen nicht nur zur Finanzierung von Investitionen genutzt werden, sondern auch zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen. Aber dann solltest du dir sicher sein, dass die Brücke auch bis ans andere Ufer reicht. Denn wenn der Liquiditätsengpass oder die Krisensituation nicht überwunden wird, wird dein Darlehen mit dem Unternehmen untergehen (mehr dazu gleich).
Was Gesellschafterdarlehen gegenüber anderem Fremdkapital besonders macht
Darlehen von Gesellschaftern an die GmbH sind im Fall einer Insolvenz schlechter gestellt als die Forderungen Dritter. Nach Insolvenzordnung (InsO § 39 Abs. 1 Nr. 5) werden Gesellschafterdarlehen automatisch nachrangig zu anderen Verbindlichkeiten behandelt. Das bedeutet, dass erst alle anderen Gläubiger der Gesellschaft bedient werden. Und nur, wenn dann noch etwas übrig ist, erhältst du dein Darlehen zurück.
Die zweite Besonderheit betrifft die Besteuerung der Darlehenszinsen: Ist ein Gesellschafter zu mindestens 10 Prozent an einer GmbH beteiligt und gewährt dieser ein Darlehen, sind die Zinsen mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern und nicht mit der Abgeltungssteuer.
Die Abgeltungssteuer beträgt inklusive Solidaritätszuschlag 26,5 Prozent. Ab einem Einkommen von ca. 22.000 Euro übersteigt der Grenzsteuersatz der Einkommensteuer ebendiese 26,5 Prozent und steigt bis zum Spitzensteuersatz in Höhe von 42 Prozent (ab einem Einkommen von ca. 60.000 Euro).
Das bedeutet, dass Zinsen aus Gesellschafterdarlehen höher besteuert werden, als andere Zinserträge.
Und noch etwas können wir daraus schlussfolgern: Zinsen aus Gesellschafterdarlehen werden genau so besteuert, wie ein Gehalt, dass die GmbH dir zahlt.
Was eine rechtssichere Darlehensvereinbarung erfüllen muss
Wie bei allen Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern und der GmbH muss auch bei Darlehen die Fremdüblichkeit gewahrt werden. Die Konditionen der Vereinbarung müssen angemessen sein und sich innerhalb eines auch für fremde Dritte üblichen Rahmens bewegen.
Die selbstverständlichste Bedingung für die Fremdüblichkeit ist, dass es eine schriftliche Darlehensvereinbarung gibt. Ohne schriftliche Vereinbarung fehlte jeglicher Nachweis bezüglich der Vereinbarung und man stünde bei einer Betriebsprüfung mit leeren Händen da.
Außerdem sollte es einen schriftlich dokumentierten Gesellschafterbeschluss zur Aufnahme des Darlehens geben.
Bezüglich der Konditionen einer Darlehensvereinbarung sind diese drei Punkte entscheidend:
- Höhe des Darlehens
- Höhe des Zinssatzes
- Laufzeit und Tilgung
Im Folgenden werde ich erläutern, wie die Fremdüblichkeit für jeden dieser Punkte gewährleistet werden kann.
Wie hoch das Darlehen sein darf
Unüblich wäre ein Darlehen, wenn die Gesellschaft das geliehene Kapital nicht bräuchte. Die GmbH muss somit in der Lage sein, das Kapital innerhalb des Unternehmensgegenstandes einzusetzen, mit der Absicht, Gewinn zu erzielen.
Um möglichst flexibel zu sein und um zu gewährleisten, dass das Darlehen benötigt wird, ist der Mustervertrag als Rahmendarlehen aufgesetzt. Darin wird beim Abschluss der Vereinbarung eine maximale Darlehenshöhe festgelegt, innerhalb derer die GmbH Auszahlungen anfordern kann – ähnlich wie bei einer Kontokorrentlinie.
Auf das von der GmbH in Anspruch genommene Darlehen darfst du auf keinen Fall verzichten – zu keinem Zeitpunkt. Dein Verzicht würde als verdeckte Einlage gewertet. Das hätte zur Folge, dass das Darlehen für die GmbH wie ein zusätzliches Einkommen besteuert wird – mit 30 Prozent Gewinnbesteuerung.
Was der optimale Zinssatz für ein Darlehen an die GmbH ist
Ein zu hoher Zins birgt das Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung. Du wirst aber gleich sehen, dass ein hoher Zinssatz allerdings auch nicht sinnvoll ist.
Der Zinssatz darf aber auch nicht zu niedrig oder das Darlehen gar zinslos vereinbart werden.
Ein optimaler Zinssatz für ein Darlehen an die GmbH ist ein möglichst niedriger, der aber gerade noch fremdüblich ist.
Der vereinbarte Zins muss unbedingt auch bezahlt werden. Im Mustervertrag werden die anfallenden Zinsen zur Vereinfachung dem Darlehen zugeschlagen.
Du darfst keinesfalls auf Zinszahlungen verzichten: Ein Verzicht begründet automatisch eine verdeckte Einlage und muss bei der GmbH als Gewinn versteuert werden.
Wenn du verstehen möchtest, warum hohe Zinsen nicht sinnvoll sind oder warum das Darlehen nicht zinslos sein darf, erfährst du die Gründe in den nächsten zwei Abschnitten. Wenn dich die Details nicht interessieren, kannst du hier gleich zu Laufzeit und Tilgung springen.
Warum Zinsen nicht zur Steueroptimierung geeignet sind
Der wichtigste Aspekt bei Gesellschafterdarlehen ist die Höhe des Zinssatzes. Dabei gibt es aus rechtlicher Sicht einiges zu beachten. Zuerst beantworte ich jedoch die Frage, welcher Zinssatz aus steuerlicher Sicht am besten ist. Ist ein möglichst hoher Zins gut für dich oder ein möglichst niedriger?
Du weißt schon, dass Zinserträge aus Gesellschafterdarlehen wie Gehälter auch mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden. Wenn du aus der GmbH ein höheres persönliches Einkommen beziehen möchtest, könntest du dein Gehalt erhöhen oder einen höheren Zinssatz für Gesellschafterdarlehen vereinbaren. Steuerlich macht das für dich keinen Unterschied.
Auch für die GmbH wirken sich Zinszahlungen und Gehälter gleich aus: Beides sind Aufwände für die GmbH und mindern somit den Gewinn.
Mit der Höhe der Zinsen ‒ wie auch mit der Höhe deines Gehaltes ‒ kannst du daher steuern, wo das Einkommen oder der Gewinn versteuert wird, bei dir persönlich oder bei der GmbH.
Hohe Zinsen lohnen sich somit für dich nicht: Wählst du einen hohen Zinssatz, verschiebst du damit Einkommen aus der 30-Prozent-Besteuerung der GmbH in die höhere Besteuerung deines persönlichen Einkommens.
Es lohnt sich überhaupt nicht, an der Zinsschraube zu drehen, weder in die eine, noch in die andere Richtung. Das wird an einem konkreten Beispiel deutlich: Angenommen, das Gesellschafterdarlehen an die GmbH hat eine Höhe von 100.000 Euro. Ein Zinssatz von 1 Prozent ergibt 1.000 Euro Zinsen pro Jahr. Erhöht sich der Zinssatz um 1 Prozentpunkt, bedeutet das für die GmbH 1.000 Euro weniger Gewinn und 300 Euro weniger Steuern (30 Prozent auf den Gewinn) und für den Gesellschafter 1.000 Euro mehr Einkommen und bis zu 420 Euro mehr Steuern (bis zu 42 Prozent).
Die Änderung des Zinssatzes von 1 Prozentpunkt in die eine oder andere Richtung bedeutet einen Steuerunterschied von maximal 120 Euro bei einem Darlehen von 100.000 Euro – das sind 0,12 Prozent.
Was es bei Laufzeit und Tilgung zu beachten gilt
Eine sehr kurze Laufzeit ist kein Problem, eine zu lange Laufzeit hingegen schon. Wie auch bei Darlehen der GmbH an Gesellschafter sollte die Laufzeit nicht länger als 10 Jahre betragen. Zum Ende dieser Laufzeit kann die Darlehensvereinbarung dann einfach verlängert werden.
Bezüglich der Tilgung ist es für beide Seiten am einfachsten, wenn es keine fest definierten Tilgungszahlungen gibt, sondern das Darlehen zum Ende der Laufzeit oder bei Kündigung getilgt wird. Zur höheren Flexibilität sollte die GmbH aber auch vorzeitig tilgen können, dann natürlich ohne Vorfälligkeitsentschädigung.
Warum ein qualifizierter Rangrücktritt vereinbart werden sollte
Wie du weiter oben schon erfahren hast, stehen Gesellschafterdarlehen gemäß Insolvenzordnung im Rang hinter den Forderungen anderer Gläubiger zurück.
Vor Eintritt der Insolvenz wird dein Darlehen an die GmbH jedoch wie andere Fremddarlehen behandelt, auch wenn sich die GmbH schon in einer Krisensituation befindet. Bei drohender Insolvenz ist durch die Geschäftsführung eine Überschuldungsbilanz aufzustellen.
Ohne einen tieferen Rangrücktritt, den sogenannten qualifizierten Rangrücktritt, würde das Gesellschafterdarlehen zum Fremdkapital zählen und somit den Eintritt der Überschuldung beschleunigen.
Gewährst du in der Darlehensvereinbarung hingegen einen qualifizierten Rangrücktritt, dann fällt das Gesellschafterdarlehen aus der Überschuldungsbilanz heraus.
Nur durch diesen tieferen Rangrücktritt wird in einer Krisensituation der GmbH das Gesellschafterdarlehen schon beim Aufstellen der Überschuldungsbilanz nicht wie eine Verbindlichkeit behandelt und nicht erst bei tatsächlich eingetretener Insolvenz.
Mustervertrag für ein Rahmendarlehen eines Gesellschafters an die GmbH
Zusammen mit dem Anwalt für Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht Philip Gafron habe ich ein Mustervertragspaket für ein Rahmendarlehen an die GmbH erstellt.
Die Konditionen sind derart gestaltet, dass sie für den Gesellschafter so günstig wie möglich, aber dennoch gerade so fremdüblich sind.
Das Vertragspaket ist so konzipiert, dass es schnell und einfach umgesetzt werden kann:
- bestmögliche Konditionen für Gesellschafter
- eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Umsetzung,
- eine Vorlage für den Gesellschafterbeschluss,
- eine Vorlage zur Dokumentation der Fremdüblichkeit für den Fall einer späteren Betriebsprüfung
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