Autor der Bestseller »Weniger Steuern & mehr Vermögen« und »GmbH gründen«
Die Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt kann nach Ist- oder nach Soll-Umsätzen ermittelt werden.
Eine Ist-Besteuerung führt gegenüber einer Soll-Besteuerung immer zu einem Liquiditätsvorteil.
In diesem Artikel erfährst du, wann du die Ist-Besteuerung nutzen darfst und wie hoch der Liquiditätsvorteil ist.
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Inhaltsverzeichnis
Wann du die Wahl hast zwischen Soll- und Ist-Besteuerung
Damit du schnell einschätzen kannst, ob das für dich relevant ist, starte ich mit den Voraussetzungen für die IST-Besteuerung.
Die IST-Besteuerung kannst du beantragen, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr weniger als 600.000€ betragen hat (UStG §20).
Beim Gesamtumsatz zählt der Netto-Umsatz, also ohne Umsatzsteuer, und nur umsatzsteuerpflichtige Umsätze. Falls du umsatzsteuerbefreite Umsätze erzielst (§4 des Umsatzsteuergesetzes), dann werden diese nicht berücksichtigt.
Falls du freiberuflich tätig bist, kannst du immer die Ist-Versteuerung beantragen, unabhängig von der Höhe der Umsätze.
Was die Soll-Besteuerung bedeutet
Der Regelfall bei der Umsatzsteuer ist die Soll-Versteuerung: Die Umsatzsteuer wird nach vereinbarten Entgelten geschuldet, also mit Rechnungsstellung.
Soll-Versteuerung bedeutet für dich, dass du die Umsatzsteuer immer vorfinanzieren musst: Du schuldest die Umsatzsteuer dem Finanzamt, bevor du die Zahlung und die darin enthaltene Umsatzsteuer von deinem Kunden erhalten hast.
Je mehr Zeit zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang vergeht, auch Forderungslaufzeit genannt, desto mehr Liquidität kostet dich die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer.
Was dich die Soll-Besteuerung kostet
Wie viel Liquidität die Soll-Versteuerung kostet, kannst du mit dieser Formel berechnen:
Monatsumsatz ohne USt ✕ USt-Satz ✕ Forderungslaufzeit in Monaten
Bei einem durchschnittlichen Monatsumsatz von 40.000€ zu einem USt-Satz von 19% und etwa 2 Monaten zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang kostet dich die Soll-Versteuerung ca. 15.200€ Liquidität.
Wenn deine Kunden regelmäßig spät zahlen, bist du damit doppelt bestraft: Du musst deine eigenen Kosten vorfinanzieren und dann auch noch die Umsatzsteuer.
Bei Liquiditätsengpässen muss die Umsatzsteuer ggf. über deine Kontokorrent-Linie finanziert werden. Liegt der Überziehungszins bei 10%, bedeutet die Soll-Versteuerung im obigen Beispiel zusätzliche Zinskosten in Höhe von 1.500€ pro Jahr.
Bei einem Vorjahresumsatz unter 600.000€ kannst du die Berechnung der Umsatzsteuerschuld nach vereinnahmten Entgelten beantragen, die sogenannte Ist-Versteuerung. Dann schuldest du die Umsatzsteuer erst, wenn du die Zahlung und die darin enthaltene Umsatzsteuer von deinen Kunden erhalten hast.
Liegt dein Jahresumsatz über 600.000€, kommst du aus der Soll-Versteuerung leider nicht raus. Dein Liquiditätsnachteil und deine Zinskosten sind sogar noch höher als im Beispiel.
Im schlimmsten Fall kann das zur Zahlungsunfähigkeit führen und somit existenzbedrohend sein.
Vielleicht fragst du dich, warum das so ist: Warum fordert das Finanzamt die Umsatzsteuer von dir, bevor du die Zahlung erhalten hast.
Die Antwort ist einfach: Weil das Finanzamt die Umsatzsteuer nicht selbst vorfinanzieren will.
Bei der Vorsteuer gilt Soll-Besteuerung
Denn bei der Vorsteuer gilt auch immer SOLL statt IST. Das Finanzamt schuldet die Vorsteuer somit nach vereinbarten Entgelten: Sobald du eine Rechnung erhalten hast, kannst du die darin enthaltene Vorsteuer bei der nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen (UStG §15). Unabhängig davon, ob du diese Rechnung schon bezahlt hast oder nicht.
Daran ändert sich auch nichts, wenn du die Ist-Versteuerung beantragst – bei der Vorsteuer bleibt es bei der Soll-Versteuerung.
Fazit zur Frage Soll- oder Ist-Besteuerung:
Wenn deine Kunden recht zügig zahlen, zum Beispiel innerhalb von 14 Tagen, dann kostet dich die Soll-Besteuerung nicht viel Liquidität.
Je länger die Forderungslaufzeit, desto größer ist der Vorteil, die Ist-Besteuerung zu beantragen.
Bei einer Unternehmensgründung hast du keinen Vorjahresumsatz, sondern musst bei der steuerlichen Anmeldung den Umsatz schätzen. Wenn du die Ist-Besteuerung beantragen willst, solltest du einen Jahresumsatz von unter 600.000€ schätzen.
Falls du nicht weißt, welche Besteuerungsart für dein Unternehmen aktuell gilt, dann erfragst du das bei deiner Steuerberatung oder rufst bei deinem Finanzamt an.
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