Soll- oder Ist-Besteuerung - was ist besser für deine GmbH?
Soll- oder Ist-Besteuerung - was ist besser für deine GmbH?

Soll- oder Ist-Besteuerung - was ist besser für deine GmbH?

Picture of von Alexander Keck
von Alex­ander Keck 

Autor der Best­seller »Weniger Steuern & mehr Vermögen« und »GmbH gründen«

Die Umsatz­steu­er­schuld gegen­über dem Finanzamt kann nach Ist- oder nach Soll-Umsätzen ermit­telt werden.

Eine Ist-Besteue­rung führt gegen­über einer Soll-Besteue­rung immer zu einem Liquiditätsvorteil.

In diesem Artikel erfährst du, wann du die Ist-Besteue­rung nutzen darfst und wie hoch der Liqui­di­täts­vor­teil ist.

Abon­niere meinen News­letter, damit ich dich über neue Artikel wie diesen auf dem Laufenden halten kann.

Inhaltsverzeichnis

Wann du die Wahl hast zwischen Soll- und Ist-Besteuerung

Damit du schnell einschätzen kannst, ob das für dich rele­vant ist, starte ich mit den Voraus­set­zungen für die IST-Besteuerung.

Die IST-Besteue­rung kannst du bean­tragen, wenn dein Gesamt­um­satz im Vorjahr weniger als 600.000€ betragen hat (UStG §20).

Beim Gesamt­um­satz zählt der Netto-Umsatz, also ohne Umsatz­steuer, und nur umsatz­steu­er­pflich­tige Umsätze. Falls du umsatz­steu­er­be­freite Umsätze  erzielst (§4 des Umsatz­steu­er­ge­setzes), dann werden diese nicht berücksichtigt.

Falls du frei­be­ruf­lich tätig bist, kannst du immer die Ist-Versteue­rung bean­tragen, unab­hängig von der Höhe der Umsätze.

Was die Soll-Besteuerung bedeutet

Der Regel­fall bei der Umsatz­steuer ist die Soll-Versteue­rung: Die Umsatz­steuer wird nach verein­barten Entgelten geschuldet, also mit Rechnungsstellung.

Soll-Versteue­rung bedeutet für dich, dass du die Umsatz­steuer immer vorfi­nan­zieren musst: Du schul­dest die Umsatz­steuer dem Finanzamt, bevor du die Zahlung und die darin enthal­tene Umsatz­steuer von deinem Kunden erhalten hast.

Je mehr Zeit zwischen Rech­nungs­stel­lung und Zahlungs­ein­gang vergeht, auch Forde­rungs­lauf­zeit genannt, desto mehr Liqui­dität kostet dich die Vorfi­nan­zie­rung der Umsatzsteuer.

Was dich die Soll-Besteuerung kostet

Wie viel Liqui­dität die Soll-Versteue­rung kostet, kannst du mit dieser Formel berechnen:

Monats­um­satz ohne USt ✕ USt-Satz ✕ Forde­rungs­lauf­zeit in Monaten

Bei einem durch­schnitt­li­chen Monats­um­satz von 40.000€ zu einem USt-Satz von 19% und etwa 2 Monaten zwischen Rech­nungs­stel­lung und Zahlungs­ein­gang kostet dich die Soll-Versteue­rung ca. 15.200€ Liquidität.

Wenn deine Kunden regel­mäßig spät zahlen, bist du damit doppelt bestraft: Du musst deine eigenen Kosten vorfi­nan­zieren und dann auch noch die Umsatzsteuer.

Bei Liqui­di­täts­eng­pässen muss die Umsatz­steuer ggf. über deine Konto­kor­rent-Linie finan­ziert werden. Liegt der Über­zie­hungs­zins bei 10%, bedeutet die Soll-Versteue­rung im obigen Beispiel zusätz­liche Zins­kosten in Höhe von 1.500€ pro Jahr.

Bei einem Vorjah­res­um­satz unter 600.000€ kannst du die Berech­nung der Umsatz­steu­er­schuld nach verein­nahmten Entgelten bean­tragen, die soge­nannte Ist-Versteue­rung. Dann schul­dest du die Umsatz­steuer erst, wenn du die Zahlung und die darin enthal­tene Umsatz­steuer von deinen Kunden erhalten hast.

Liegt dein Jahres­um­satz über 600.000€, kommst du aus der Soll-Versteue­rung leider nicht raus. Dein Liqui­di­täts­nach­teil und deine Zins­kosten sind sogar noch höher als im Beispiel.

Im schlimmsten Fall kann das zur Zahlungs­un­fä­hig­keit führen und somit exis­tenz­be­dro­hend sein.

Viel­leicht fragst du dich, warum das so ist: Warum fordert das Finanzamt die Umsatz­steuer von dir, bevor du die Zahlung erhalten hast.

Die Antwort ist einfach: Weil das Finanzamt die Umsatz­steuer nicht selbst vorfi­nan­zieren will.

Bei der Vorsteuer gilt Soll-Besteuerung

Denn bei der Vorsteuer gilt auch immer SOLL statt IST. Das Finanzamt schuldet die Vorsteuer somit nach verein­barten Entgelten: Sobald du eine Rech­nung erhalten hast, kannst du die darin enthal­tene Vorsteuer bei der nächsten Umsatz­steuer-Voranmel­dung geltend machen (UStG §15). Unab­hängig davon, ob du diese Rech­nung schon bezahlt hast oder nicht.

Daran ändert sich auch nichts, wenn du die Ist-Versteue­rung bean­tragst – bei der Vorsteuer bleibt es bei der Soll-Versteuerung.

Fazit zur Frage Soll- oder Ist-Besteuerung:

Wenn deine Kunden recht zügig zahlen, zum Beispiel inner­halb von 14 Tagen, dann kostet dich die Soll-Besteue­rung nicht viel Liquidität.

Je länger die Forde­rungs­lauf­zeit, desto größer ist der Vorteil, die Ist-Besteue­rung zu beantragen.

Bei einer Unter­neh­mens­grün­dung hast du keinen Vorjah­res­um­satz, sondern musst bei der steu­er­li­chen Anmel­dung den Umsatz schätzen. Wenn du die Ist-Besteue­rung bean­tragen willst, soll­test du einen Jahres­um­satz von unter 600.000€ schätzen.

Falls du nicht weißt, welche Besteue­rungsart für dein Unter­nehmen aktuell gilt, dann erfragst du das bei deiner Steu­er­be­ra­tung oder rufst bei deinem Finanzamt an.

War dieser Beitrag für dich hilf­reich? Falls dieser Beitrag noch nicht alle deine Fragen zum Thema beant­wortet, schreibe mir bitte eine E‑Mail an feedback@unternehmergold.de (kopiere bitte die URL dieses Beitrags in deine E‑Mail, damit ich einfa­cher zuordnen kann, worauf du dich beziehst).

Abon­niere die Steuer-Nuggets 

Dann erhältst du jeden Donnerstag wert­volle Tipps, mit denen du Steuern sparst und schneller Vermögen aufbaust.

Gleich in den ersten E‑Mails zeige ich dir die 5 größten Steuerhebel.

Portrait-lachend-250px-250px

Abonniere die Steuer-Nuggets 

Dann erhältst du jeden Donnerstag Tipps, mit denen du Steuern sparst und schneller Vermögen aufbaust.

Gleich zum Start zeige ich dir die 5 größten Steuerhebel.