Lohnt sich eine Übertragung deines privaten Depots an die GmbH?
Wann es sich lohnt, Depotwerte an die GmbH zu übertragen

Wann es sich lohnt, Depotwerte an die GmbH zu übertragen

Bei Inves­ti­tionen in Aktien, Akti­en­fonds und ETFs hat eine Kapi­tal­ge­sell­schaft teil­weise erheb­liche Steu­er­vor­teile gegen­über Inves­ti­tionen aus dem Privat­ver­mögen. Hast du dich entschieden, künftig aus deiner GmbH heraus zu inves­tieren, fragst du dich bestimmt, ob es sich lohnt, dein Privat­depot an die GmbH zu übertragen.

In diesem Artikel erfährst du was die Über­tra­gung deines Privat­de­pots an die GmbH kostet und wann sich eine Über­tra­gung lohnt.

Inhaltsverzeichnis

Wie eine Depot-Übertragung an die GmbH besteuert wird

Eine steu­er­freie Über­tra­gung deines privat gehal­tenen Akti­en­de­pots auf eine GmbH ist leider nicht möglich – die zum Zeit­punkt der Über­tra­gung aufge­lau­fenen Kurs­ge­winne im Depot müssen voll versteuert werden mit der Abgel­tungs­steuer plus Solidaritätszuschlag.

Wenn du im Privat­ver­mögen schon ein ordent­li­ches Depot aufge­baut hast, möch­test du dieses Depot oder einzelne Depot­werte vermut­lich gern an deine Holding über­tragen. Schließ­lich ist die Holding als Kapi­tal­ge­sell­schaft bei Aktien, Akti­en­fonds und ETFs steu­er­lich bevor­teilt gegen­über Privatpersonen.

Besteue­rung von Aktien sowie Akti­en­fonds & ETFs im Privat­ver­mögen und in der GmbH

Quelle: Diese Tabelle ist aus meinem Buch „Weniger Steuern & mehr Vermögen“

Die Über­tra­gung eines Depots oder einzelner Depot­werte an eine Kapi­tal­ge­sell­schaft wird steu­er­lich als fiktive Veräu­ße­rung betrachtet. Dadurch unter­scheidet sich die Besteue­rung der Über­tra­gung nicht von einer tatsäch­li­chen Veräu­ße­rung des Depots. Es macht steu­er­lich deshalb keinen Unter­schied, ob du Depot­werte an die GmbH über­trägst oder ob du die Werte im Privat­depot verkaufst und im GmbH-Depot kaufst. Durch die Über­tra­gung sparst du dir nur die Order­ge­bühren von Verkauf und Kauf. 

Bei Aktien werden die Gewinne beim Verkauf mit Abgel­tungs­steuer plus Soli­da­ri­täts­zu­schlag in Höhe von 26,375 Prozent besteuert. Bei Akti­en­fonds und ETFs fallen 18,5 Prozent Steuern auf Verkaufs­er­löse an (da bei Akti­en­fonds und ETFs schon die Fonds­ebene mit 15 Prozent besteuert wird, sind die Verkaufs­er­löse teil­weise steu­er­be­freit und liegen damit unter denen von Aktien).

Es ist damit uner­heb­lich, ob du das Depot an die Holding über­trägst oder das private Depot liqui­dierst (alles verkaufst) und dann das frei gewor­dene Kapital der Holding zum Depot­aufbau zur Verfü­gung stellst (z.B. über ein Darlehen an die Holding). In beiden Fällen steht für den Depot­aufbau in der Holding nur noch das Kapital nach Abzug der Abgel­tungs­steuer zur Verfügung.

Wann sich eine Übertragung von Depotwerten trotzdem lohnt

Die Über­tra­gung von Depot­werten an die GmbH hat eine vorge­zo­gene Besteue­rung zur Folge. Bei einer Über­tra­gung an die GmbH zahlst du jedoch nicht mehr Steuern als im Privat­depot, du zahlst sie nur früher. Die Depot­werte in der GmbH sind demnach um die Abgel­tungs­steuer geringer als im Privat­depot. Eine Über­tra­gung kostet damit die Rendite auf die um die Abgel­tungs­steuer vermin­derten Depotwert.

Demzu­folge lohnt sich eine Über­tra­gung nur dann, wenn die Steu­er­vor­teile auf die künf­tigen Erträge in der GmbH größer sind als die Rendite auf die vorzeitig gezahlte Abgeltungssteuer.

Schauen wir uns im ersten Schritt noch einmal die Besteue­rungs­ta­belle an:

Besteue­rung von Aktien sowie Akti­en­fonds & ETFs im Privat­ver­mögen und in der GmbH

Aus der Besteue­rungs­ta­belle können wir folgende Schluss­fol­ge­rungen ziehen:

  1. Bei Akti­en­fonds und ETFs hat die GmbH Steu­er­vor­teile gegen­über dem Privat­ver­mögen: Auf Veräu­ße­rungs­er­löse beträgt der Steu­er­vor­teil rund 7 Prozent­punkte, auf Divi­denden rund 6 Prozent­punkte. Eine Über­tra­gung lohnt sich dann, wenn die Fonds oder ETFs aktuell im Minus sind oder nur geringe Kurs­ge­winne aufweisen. Zukäufe von Akti­en­fonds und ETFs soll­test du jedoch aus der GmbH heraus tätigen.
  2. Bei Divi­denden auf Einzel­ak­tien liegt die Besteue­rung der GmbH um 4 Prozent­punkte über der privaten Besteue­rung. Die Schluss­fol­ge­rung ist klar: Wenn du eine Divi­den­denstra­tegie auf Einzel­ak­tien verfolgst, soll­test du dies über dein privates Depot machen. Eine Über­tra­gung zur GmbH lohnt sich nicht.
  3. Veräu­ße­rungs­er­löse auf Einzel­ak­tien sind in der GmbH fast steu­er­frei: Mit 1,5 Prozent werden die Veräu­ße­rungs­er­löse in der GmbH rund 25 Prozent­punkte nied­riger besteuert als im Privat­ver­mögen. Hier ist der Steu­er­vor­teil der GmbH am größten und eine Über­tra­gung poten­ziell am lohnendsten.

Wir wissen jetzt: Eine Über­tra­gung an die GmbH kann sich nur lohnen bei den Wachs­tums­ak­tien in deinem Depot, bei denen du hohe Wert­stei­ge­rungen erwartest.

Eine Über­tra­gung kostet dich die Liqui­dität in Höhe der Abgel­tungs­steuer. Daher gilt: Je geringer die bislang erzielten Kurs­ge­winne und damit je geringer die zu zahlende Abgel­tungs­steuer, desto lohnens­werter ist die Übertragung.

Die entschei­dende Frage lautet daher: Wie hoch dürfen die aktu­ellen Kurs­ge­winne sein, damit sich die Über­tra­gung trotzdem lohnt?

Genau dafür wollte ich unbe­dingt die Formel herleiten – das Ergebnis hat mich dann aber sehr über­rascht: Bezogen auf Wachs­tums­ak­tien lohnt sich die Über­tra­gung, solange der Kurs­ge­winn kleiner ist als 95,8 Prozent des aktu­ellen Depot­wertes! Umge­kehrt bedeutet das: Nur wenn sich der Akti­en­kurs seit deinem Einstieg mehr als verzwan­zig­facht hat, lohnt sich die Über­tra­gung nicht (Die Berech­nung dazu findest du am Ende dieses Artikels).

Das liegt natür­lich haupt­säch­lich daran, dass die Besteue­rung der Veräu­ße­rungs­ge­winne in der GmbH nur ein Bruch­teil der Besteue­rung im Privat­ver­mögen beträgt.

Die Schluss­fol­ge­rung daraus lautet: Die Über­tra­gung von Wachs­tums­ak­tien an die GmbH lohnt sich fast immer – je geringer der aktu­elle Kurs­ge­winn, desto größer der Vorteil der Über­tra­gung. Die Ausnahme sind die Akti­en­stars in deinem Port­folio, bei denen du früh einge­stiegen bist. Wenn du beispiels­weise bei Amazon oder Apple vor 2011 einge­stiegen bist, die Aktien durch­ge­hend gehalten hast und auch an künf­tige Kurs­stei­ge­rungen glaubst, dann lass diese Werte in deinem Privatdepot.

Damit ist die Frage dieses Arti­kels beant­wortet: Eine Über­tra­gung von Depot­werten von deinem Privat­depot an die Holding lohnt sich…

  • bei Divi­denden-Aktien gar nicht, da Aktien-Divi­denden im Privat­ver­mögen nied­riger besteuert werden als in der GmbH.
  • bei Wachs­tums-Aktien fast immer, da Veräu­ße­rungs­er­löse aus Aktien in der GmbH um 25 Prozent­punkte nied­riger besteuert werden als im Privatvermögen.
  • bei Akti­en­fonds und ETFs nur dann, wenn sie aktuell im Minus sind oder nur geringe Kurs­ge­winne aufweisen. Wenn das nicht der Fall ist, dann belaß die Fonds und ETFs lieber im Privat­depot und verla­gere die Zukäufe auf die GmbH.

Wenn du dich für eine Über­tra­gung eines Teils deiner Aktien oder ETFs entschei­dest, soll­test du unbe­dingt auch diesen Artikel lesen: Wie du mit einem Zweit­depot Steuern sparen kannst.

Du bist am Ende des eigent­li­chen Arti­kels ange­langt. Wenn du vom Ergebnis meiner Berech­nung bei den Wachs­tums­ak­tien auch so über­rascht bist, wie ich es war, lade ich dich ein, die Berech­nung im Folgenden nachzuvollziehen.

Wie du den Wert der Depotübertragung berechnen kannst

Mit dieser Formel kannst du berechnen, bis zu welchem Kurs­ge­winn sich eine Über­tra­gung lohnt:

Für Wachs­tums­ak­tien, bei denen die Besteue­rung der Veräu­ße­rungs­er­löse entschei­dend ist, heißt das: Eine Über­tra­gung an die GmbH ist nur vorteil­haft, wenn der Anteil des Kurs­ge­winnes am Depot­wert kleiner ist als 95,8 Prozent.

Mit dieser Formel kannst du auch berechnen, bis wann sich die Über­tra­gung für Akti­en­fonds und ETFs lohnt. Setzt du die Werte der Veräu­ße­rungs­er­löse auf Akti­en­fonds und ETFs ein, 11,5 Prozent für den Steu­er­satz der GmbH und 18,5 Prozent für den privaten Steu­er­satz, erhältst du einen maxi­malen Kurs­ge­winn von 42,8 Prozent. Darunter lohnt sich die Übertragung.

Schauen wir uns das an einem konkreten Rechen­bei­spiel an:

Ange­nommen der aktu­elle Depot­wert einer Aktie beträgt 100 Euro. Du hast die Aktie fünf Jahren zum Preis von 50 Euro gekauft. Der Kurs­ge­winn beträgt also 50 Euro respek­tive 50 Prozent vom aktu­ellen Depot­wert. Du rech­nest mit einer jähr­li­chen Kurs­stei­ge­rung von 5 Prozent.

Belässt du diese Aktie in deinem privaten Depot, erhöht sich der Wert nach einem Jahr auf 105 Euro. Davon sind 55 Euro Kurs­ge­winn. Wenn du diese Aktie dann verkaufst, zahlst du Abgel­tungs­steuer plus Soli­da­ri­täts­zu­schlag von zusammen rund 26,5 Prozent auf den Kurs­ge­winn von 55 Euro: Das ergibt eine Steu­er­last von 14,58 Euro. Nach Steuern bleiben dir 90,42 Euro (105 Euro − 14,58 Euro).

Wenn du diese Aktie statt­dessen an die GmbH über­trägst, musst du die Abgel­tungs­steuer plus Soli­da­ri­täts­zu­schlag von zusammen rund 26,5 Prozent auf den Kurs­ge­winn von 50 Euro zahlen. Das ergibt eine Steu­er­last von 13,25 Euro. Nach Über­tra­gung und Zahlen der Steuern kommen 86,75 Euro im Depot der GmbH an.

Bei 5 Prozent Kurs­stei­ge­rung werden aus den 86,75 Euro nach einem Jahr 91,09 Euro. Der Kurs­ge­winn beträgt 4,34 Euro. Verkaufst du die Aktie dann, zahlt die GmbH 1,5 Prozent Steuern auf den Kurs­ge­winn, also 0,07 Euro. Nach Steuern bleiben dir 91,02 Euro in der GmbH. Das sind 0,60 Euro oder 0,7 Prozent mehr als wenn du diese Aktie nicht über­tragen, sondern im Privat­depot belassen hättest.

Das Ergebnis dieser Rech­nung lautet: Bei einem Kurs­ge­winn in Höhe von 50 Prozent des Depot­wertes und einer erwar­teten Kurs­stei­ge­rung von 5 Prozent bringt die Über­tra­gung an die Holding nach nur einem Jahr einen Vermö­gens­zu­wachs von 0,7 Prozent nach Steuern. Nach 10 Jahren steigt der Vermö­gens­zu­wachs sogar auf 5,7 Prozent.

Beträgt der aktu­elle Kurs­ge­winn nur 20 Prozent des aktu­ellen Wertes, erreichst du durch die Über­tra­gung an die Holding einen Vermö­gens­zu­wachs von 1,0 Prozent nach einem Jahr und 8,8 Prozent nach 10 Jahren.

Selbst wenn der aktu­elle Kurs­ge­winn auf die Aktie im Privat­depot 80 Prozent des Wertes beträgt, erreichst du durch die Über­tra­gung einen Vermö­gens­zu­wachs – wenn auch nur in Höhe von 0,2 Prozent nach einem Jahr oder 2,1 Prozent nach 10 Jahren.

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