
Autor der Bestseller »Weniger Steuern & mehr Vermögen« und »GmbH gründen«
Familienstiftungen werden oft als Steuersparmodell angepriesen. Mitunter auch als Stiftungsholding als bessere Alternative zur GmbH-Holding.
In diesem Artikel erfährst du, warum die Stiftungsholding zwar keine Alternative zur GmbH-Holding ist, jedoch eine geeignete Ergänzung.
Du erfährst, wofür die Familienstiftung wie geschaffen ist und welche Steuergestaltungen möglich sind.
Möchtest du mehr über die GmbH-Holding erfahren, wirst du in diesem Artikel fündig:
»Warum deine erste Holding eine GmbH sein sollte (und keine Stiftung oder Genossenschaft)«
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Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Familienstiftung und wofür ist sie geeignet?
Die Stiftung wurde geschaffen, um Vermögen zu verewigen.
Im Gegensatz zu anderen Rechtsformen gehört eine Stiftung niemandem – sie gehört sich selbst. Bei einer GmbH kannst du von „deiner“ GmbH sprechen.
Hast du jedoch eine Stiftung gegründet, ist es eben nicht „deine“ Stiftung. Das Vermögen, das du auf die Stiftung übertragen hast, ist nicht mehr dein Vermögen (auch nicht indirekt wie bei der GmbH).
Zwar kannst du die Stiftungssatzung so gestalten, dass du umfangreiche Rechte behältst, aber deine Verfügungsgewalt ist grundsätzlich eingeschränkt.
Die Familienstiftung als Instrument der Vermögensplanung
Eine Familienstiftung ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Stiftung, deren überwiegender Zweck es ist, die Stifterfamilie zu fördern.
Die Familienstiftung bietet drei wesentliche Vorteile:
- Versorgung sicherstellen: Sie ist eine hervorragende Möglichkeit, schon zu Lebzeiten dafür zu sorgen, dass die Hinterbliebenen (und nachfolgende Generationen) versorgt sind.
- Verantwortung abnehmen: Gleichzeitig kannst du als Stifter die Hinterbliebenen von der Last und der Verantwortung großen Vermögens befreien. Nur weil du deine Vermögensstruktur beherrschst (inklusive Holdingstrukturen, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien), kannst du das für deine Hinterbliebenen nicht voraussetzen.
- Vermächtnis schützen: Der Stifter kann sein Vermächtnis festigen und schützen, etwa indem Unternehmensanteile auf die Stiftung übertragen werden. Etliche große Unternehmen sind mehrheitlich im Besitz von Stiftungen, darunter: die Robert Bosch GmbH, der Bertelsmann-Konzern, die Thyssen-Krupp AG, der Automobilzulieferer Mahle, Carlsberg, Heineken, Ikea und auch Rolex.
Zudem bietet die Familienstiftung einen Weg, die Wahrscheinlichkeit für Konflikte unter den Erben zu minimieren.
Steuerliche Vorteile der Familienstiftung
Der grundlegende Unterschied zur GmbH
Bei GmbHs gilt: Die Gewerbesteuerpflicht ist die Regel, die Gewerbesteuerbefreiung ist die Ausnahme.
GmbHs sind grundsätzlich gewerbesteuerpflichtig. Auch nicht-gewerbliche Einkünfte, etwa aus der Vermögensverwaltung, unterliegen der Gewerbesteuer. Einzig auf Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung eigener Immobilien kann eine vermögensverwaltende GmbH die Kürzung der Gewerbesteuer beantragen.
Das bedeutet: Auf Aktiendividenden zahlt die vermögensverwaltende GmbH Körperschaft- und Gewerbesteuer von zusammen 30% – so wie jede andere GmbH auch. Nur auf Immobilieneinkünfte zahlt sie ausschließlich Körperschaftsteuer plus Soli von zusammen knapp 16%.
Bei Stiftungen ist es genau umgekehrt: Die Gewerbesteuerbefreiung ist die Regel, die Gewerbesteuerpflicht ist die Ausnahme. Stiftungen sind grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit. Nur wenn die Stiftung gewerblich tätig wird, muss sie auf diese gewerblichen Einkünfte Gewerbesteuer zahlen.
Die Steuervorteile im Überblick
Die größten Steuervorteile der Stiftung gegenüber einer vermögensverwaltenden GmbH sind:
- Lizenzeinnahmen (auf Patente, Marken, Domains, IP-Rechte) werden nur mit knapp 16% statt 30% besteuert
- Aktiendividenden werden nur mit knapp 16% statt 30% besteuert
- Immobilien können nach 10 Jahren steuerfrei verkauft werden
- Auch immaterielle Vermögenswerte wie Patente, Marken, Domains oder andere Rechte können nach 10 Jahren steuerfrei verkauft werden
Steuerbonbon: Die Stiftung hat einen jährlichen Steuerfreibetrag von 5.000 Euro. Die ersten 5.000 Euro werden somit nicht besteuert. Bei einer Steuerquote von 16% ist dieser Freibetrag für die Stiftung somit 800 Euro wert.
Die Besteuerung im Vergleich
Einkünfte | GmbH | vvGmbH / Immo-GmbH | Familienstiftung |
---|---|---|---|
Vermietung von Immobilien | 30%(KSt. + Soli + GewSt.) | 16%(KSt. + Soli) | 16%(KSt. + Soli) |
Veräußerung von Immobilien | 30%(KSt. + Soli + GewSt.) | 16%(KSt. + Soli) | steuerfrei(nach 10 Jahren wie bei Privatpersonen) |
Dividenden aus Aktien | 30%(KSt. + Soli + GewSt.) | 30%(KSt. + Soli + GewSt.) | 16%(KSt. + Soli) |
Veräußerung von Aktien | 1,5%(95% steuerfrei) | 1,5%(95% steuerfrei) | 0,75%(95% steuerfrei) |
Lizenzeinnahmen | 30%(KSt. + Soli + GewSt.) | 30%(KSt. + Soli + GewSt.) | 16%(KSt. + Soli) |
Veräußerung von Lizenzen | 30%(KSt. + Soli + GewSt.) | 30%(KSt. + Soli + GewSt.) | steuerfrei(nach 10 Jahren wie bei Privatpersonen) |
Gewinnausschüttung aus Beteiligungen ≥ 15% | 1,5%(95% steuerfrei) | 1,5%(95% steuerfrei) | 0,75%(95% steuerfrei) |
Veräußerung von Gewinnbeteiligungen | 1,5%(95% steuerfrei) | 1,5%(95% steuerfrei) | 0,75%(95% steuerfrei) |
Beliebte Steuergestaltungen mit einer Familienstiftung
1. Übertragung von Lizenzrechten
Eine sehr beliebte Steuergestaltung mit einer Familienstiftung ist die Übertragung von Lizenzrechten:
- Werden diese Rechte nach der Übertragung von der Stiftung an die Operativ-GmbH lizenziert, werden dadurch die Lizenzeinnahmen von der 30%-Besteuerung der GmbH in die 16%-Besteuerung der Stiftung verschoben.
- Da der Wert der Lizenzen in Zusammenhang mit dem Unternehmenserfolg gebracht werden kann, könnten die Lizenzgebühren auch erfolgsabhängig gestaltet werden (auch um in Krisen keine zusätzliche Belastung für das operative Unternehmen darzustellen).
- Die Familienstiftung kann die Erträge dann an die Begünstigten (Destinatäre) ausschütten. Kinder ohne eigenes Einkommen können so bis zum Steuerfreibetrag (aktuell 12.096 Euro) steuerfrei erhalten.
2. Alternative mit Gewerbeimmobilien
Ohne Stiftung ginge eine ähnliche Gestaltung nur mit Gewerbeimmobilien:
- Gewerblich genutzte Immobilien werden in eine Immo-GmbH verschoben und von dort an die Operativ-GmbH vermietet.
- Auch hier werden die Mieteinnahmen von der 30%-Besteuerung der GmbH in die 16%-Besteuerung der Immo-GmbH verschoben.
- Wichtig: Damit keine Betriebsaufspaltung entsteht, müssen Immo-GmbH und Operativ-GmbH auf separaten Beteiligungszweigen stehen, etwa indem beide Gesellschaften Töchter einer Holding sind. (Wenn jedoch von Mutter- an Tochtergesellschaft vermietet wird, entsteht eine Betriebsaufspaltung und die Vermietung wird gewerblich.)
Begrenzung der Immobilien-Variante: Wenn du keine selbst genutzten Gewerbeimmobilien hast, steht dir die Steuergestaltung mit der Immo-GmbH nicht offen.
Dagegen hat jedes Unternehmen immaterielle Vermögenswerte, seien es Domains, die Webseite oder Markenrechte. Daher geht die Steuergestaltung mit einer Stiftung bei jedem Unternehmen.
Flexibilität bei Zuwendungen – ein attraktiver Vorteil
Einer der größten Vorteile der Familienstiftung ist die große Flexibilität bei den Zuwendungen:
Bei einer GmbH können Ausschüttungen nur an die Gesellschafter vorgenommen werden, basierend auf dem in der Satzung festgelegten Schlüssel (in der Regel entsprechend den Beteiligungen).
Die Familienstiftung hingegen erlaubt bei Ausschüttungen (= Destinatärsvergütung) an die Begünstigten (= Destinatäre) deutlich mehr Flexibilität. Die Höhe der Ausschüttung kann jeweils an die individuellen Bedürfnisse ausgerichtet und von Ausschüttung zu Ausschüttung neu angepasst werden.
Steuerfreie Zuwendungen optimal nutzen:
So können steuerliche Freibeträge der Begünstigten zielgerichteter genutzt werden. Ohne weiteres Einkommen können die Begünstigten bis zu 13.000 Euro steuerfrei von der Stiftung erhalten:
- Die erhaltenen Vergütungen werden bei den Begünstigten als Einkommen aus Kapitalvermögen besteuert.
- Nach Abzug des Steuer-Pauschbetrags (1.000 Euro) und des Grundfreibetrags (12.096 Euro) bleibt kein zu versteuerndes Einkommen übrig.
- Die Stiftung muss bei Auszahlung zwar Kapitalertragsteuer plus Soli von zusammen ca. 26,5% an das Finanzamt abführen, diese werden jedoch nach Abgabe der Steuererklärung und Festsetzung der Einkommensteuer erstattet.
Zu beachten bei minderjährigen Kindern:
Bei minderjährigen Kindern sollte nicht vergessen werden, dass die Zuwendungen den Kindern gehören, über die sie mit Erreichen der Volljährigkeit frei verfügen können. Je jünger die Kinder sind, desto schwerer ist abzusehen, wie verantwortungsvoll sie dann mit ihrem Vermögen umgehen können.
Spätestens nach dem Auszug und während der Ausbildung benötigen die Sprösslinge Zuwendungen zur Deckung ihres Lebensunterhalts. Dann sind die steuerfreien Zuwendungen aus der Familienstiftung überaus praktisch.
Fazit: Wann ist die Familienstiftung die richtige Wahl?
Steuerliche Betrachtung
Steuerlich gesehen ist die Stiftung genial: geringe Besteuerung plus hohe Flexibilität bei den Ausschüttungen.
Aber: Steuern sind nicht alles. Verliere bei den Steuergestaltungen die nicht-steuerlichen Konsequenzen nicht aus den Augen.
Ist dir aufgefallen, dass die meisten Steuervorteile der Stiftung (insbesondere diejenigen, die du nicht auch schon mit einer Immo-GmbH bekommst) durch Steuergestaltungen mit deinem operativen Unternehmen erreicht werden?
Es ist zwar vorteilhaft, dass durch die Verschiebung der Patente, Marken, Domains etc. auf die Stiftung ca. 14% Steuern gespart werden. Aber du verschiebst dann eben auch für dein Unternehmen wichtige Vermögenswerte aus einer Struktur, die dir gehört (zumindest anteilig), in eine Struktur, die dir nicht gehört.
Risiken abwägen: Das operative Unternehmen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nur zusammen mit den Patenten, Marken, Domains verkauft werden können. Vermutlich sollte es kein Problem geben, dass die Stiftung die Vermögenswerte auch verkauft. Aber es bleiben Risiken.
Gesamtbewertung und der richtige Zeitpunkt
So genial die steuerlichen Möglichkeiten der Familienstiftung auch sind, würde ich ausschließlich aus steuerlichen Gründen keine Stiftung gründen.
Meine Empfehlung: Der Aspekt der Vermögensverewigung sollte auch gewollt sein.
Sobald du dir sicher bist, dass eine Familienstiftung ein Element deiner Nachlassgestaltung sein wird, kannst du anfangen, die Struktur aufzubauen:
- Die Stiftung peu à peu mit Vermögen ausstatten
- Die Stiftung für sinnvolle Steuergestaltungen nutzen
Wichtig: Die Familienstiftung sollte nicht die erste und einzige Holding sein, in der deine operativen Unternehmensbeteiligungen liegen. Denn das wäre ein Bauen auf fremdem Grund – das Fundament gehört nicht dir.
Solange du dich noch in der Vermögensaufbauphase befindest, solltest du dein Unternehmen und Vermögen auf einem Fundament bauen, das dir gehört: der Doppelstock-GmbH.
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