Familienstiftung: Steuervorteile, Flexibilität und der richtige Zeitpunkt
Familienstiftung: Steuervorteile, Flexibilität und der richtige Zeitpunkt

Familienstiftung: Steuervorteile, Flexibilität und der richtige Zeitpunkt

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von Alex­ander Keck 

Autor der Best­seller »Weniger Steuern & mehr Vermögen« und »GmbH gründen«

Fami­li­en­stif­tungen werden oft als Steu­er­spar­mo­dell ange­priesen. Mitunter auch als Stif­tungs­hol­ding als bessere Alter­na­tive zur GmbH-Holding.

In diesem Artikel erfährst du, warum die Stif­tungs­hol­ding zwar keine Alter­na­tive zur GmbH-Holding ist, jedoch eine geeig­nete Ergänzung.

Du erfährst, wofür die Fami­li­en­stif­tung wie geschaffen ist und welche Steu­er­ge­stal­tungen möglich sind.

Möch­test du mehr über die GmbH-Holding erfahren, wirst du in diesem Artikel fündig:

»Warum deine erste Holding eine GmbH sein sollte (und keine Stif­tung oder Genos­sen­schaft)«

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Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Familienstiftung und wofür ist sie geeignet?

Die Stif­tung wurde geschaffen, um Vermögen zu verewigen.

Im Gegen­satz zu anderen Rechts­formen gehört eine Stif­tung niemandem – sie gehört sich selbst. Bei einer GmbH kannst du von „deiner“ GmbH sprechen.

Hast du jedoch eine Stif­tung gegründet, ist es eben nicht „deine“ Stif­tung. Das Vermögen, das du auf die Stif­tung über­tragen hast, ist nicht mehr dein Vermögen (auch nicht indi­rekt wie bei der GmbH).

Zwar kannst du die Stif­tungs­sat­zung so gestalten, dass du umfang­reiche Rechte behältst, aber deine Verfü­gungs­ge­walt ist grund­sätz­lich eingeschränkt.

Die Familienstiftung als Instrument der Vermögensplanung

Eine Fami­li­en­stif­tung ist keine eigen­stän­dige Rechts­form, sondern eine Stif­tung, deren über­wie­gender Zweck es ist, die Stif­ter­fa­milie zu fördern.

Die Fami­li­en­stif­tung bietet drei wesent­liche Vorteile:

  1. Versor­gung sicher­stellen: Sie ist eine hervor­ra­gende Möglich­keit, schon zu Lebzeiten dafür zu sorgen, dass die Hinter­blie­benen (und nach­fol­gende Gene­ra­tionen) versorgt sind.
  2. Verant­wor­tung abnehmen: Gleich­zeitig kannst du als Stifter die Hinter­blie­benen von der Last und der Verant­wor­tung großen Vermö­gens befreien. Nur weil du deine Vermö­gens­struktur beherrschst (inklu­sive Holding­struk­turen, Unter­neh­mens­be­tei­li­gungen, Immo­bi­lien), kannst du das für deine Hinter­blie­benen nicht voraussetzen.
  3. Vermächtnis schützen: Der Stifter kann sein Vermächtnis festigen und schützen, etwa indem Unter­neh­mens­an­teile auf die Stif­tung über­tragen werden. Etliche große Unter­nehmen sind mehr­heit­lich im Besitz von Stif­tungen, darunter: die Robert Bosch GmbH, der Bertels­mann-Konzern, die Thyssen-Krupp AG, der Auto­mo­bil­zu­lie­ferer Mahle, Carls­berg, Heineken, Ikea und auch Rolex.

Zudem bietet die Fami­li­en­stif­tung einen Weg, die Wahr­schein­lich­keit für Konflikte unter den Erben zu minimieren.

Steuerliche Vorteile der Familienstiftung

Der grundlegende Unterschied zur GmbH

Bei GmbHs gilt: Die Gewer­be­steu­er­pflicht ist die Regel, die Gewer­be­steu­er­be­freiung ist die Ausnahme.

GmbHs sind grund­sätz­lich gewer­be­steu­er­pflichtig. Auch nicht-gewerb­liche Einkünfte, etwa aus der Vermö­gens­ver­wal­tung, unter­liegen der Gewer­be­steuer. Einzig auf Einkünfte aus Vermie­tung und Verpach­tung eigener Immo­bi­lien kann eine vermö­gens­ver­wal­tende GmbH die Kürzung der Gewer­be­steuer beantragen.

Das bedeutet: Auf Akti­en­di­vi­denden zahlt die vermö­gens­ver­wal­tende GmbH Körper­schaft- und Gewer­be­steuer von zusammen 30% so wie jede andere GmbH auch. Nur auf Immo­bi­li­en­ein­künfte zahlt sie ausschließ­lich Körper­schaft­steuer plus Soli von zusammen knapp 16%.

Bei Stif­tungen ist es genau umge­kehrt: Die Gewer­be­steu­er­be­freiung ist die Regel, die Gewer­be­steu­er­pflicht ist die Ausnahme. Stif­tungen sind grund­sätz­lich von der Gewer­be­steuer befreit. Nur wenn die Stif­tung gewerb­lich tätig wird, muss sie auf diese gewerb­li­chen Einkünfte Gewer­be­steuer zahlen.

Die Steuervorteile im Überblick

Die größten Steu­er­vor­teile der Stif­tung gegen­über einer vermö­gens­ver­wal­tenden GmbH sind:

  • Lizenz­ein­nahmen (auf Patente, Marken, Domains, IP-Rechte) werden nur mit knapp 16% statt 30% besteuert
  • Akti­en­di­vi­denden werden nur mit knapp 16% statt 30% besteuert
  • Immo­bi­lien können nach 10 Jahren steu­er­frei verkauft werden
  • Auch imma­te­ri­elle Vermö­gens­werte wie Patente, Marken, Domains oder andere Rechte können nach 10 Jahren steu­er­frei verkauft werden

Steu­er­bonbon: Die Stif­tung hat einen jähr­li­chen Steu­er­frei­be­trag von 5.000 Euro. Die ersten 5.000 Euro werden somit nicht besteuert. Bei einer Steu­er­quote von 16% ist dieser Frei­be­trag für die Stif­tung somit 800 Euro wert.

Die Besteuerung im Vergleich

EinkünfteGmbHvvGmbH
/ Immo-GmbH
Fami­li­en­stif­tung
Vermie­tung
von Immo­bi­lien
30%(KSt. + Soli + GewSt.)16%(KSt. + Soli)16%(KSt. + Soli)
Veräu­ße­rung
von Immo­bi­lien
30%(KSt. + Soli + GewSt.)16%(KSt. + Soli)steu­er­frei(nach 10 Jahren wie bei Privatpersonen)
Divi­denden aus Aktien30%(KSt. + Soli + GewSt.)30%(KSt. + Soli + GewSt.)16%(KSt. + Soli)
Veräu­ße­rung von Aktien1,5%(95% steu­er­frei)1,5%(95% steu­er­frei)0,75%(95% steu­er­frei)
Lizenz­ein­nahmen30%(KSt. + Soli + GewSt.)30%(KSt. + Soli + GewSt.)16%(KSt. + Soli)
Veräu­ße­rung von Lizenzen30%(KSt. + Soli + GewSt.)30%(KSt. + Soli + GewSt.)steu­er­frei(nach 10 Jahren wie bei Privatpersonen)
Gewinn­aus­schüt­tung aus
Betei­li­gungen ≥ 15%
1,5%(95% steu­er­frei)1,5%(95% steu­er­frei)0,75%(95% steu­er­frei)
Veräu­ße­rung von
Gewinn­be­tei­li­gungen
1,5%(95% steu­er­frei)1,5%(95% steu­er­frei)0,75%(95% steu­er­frei)


Beliebte Steuergestaltungen mit einer Familienstiftung

1. Übertragung von Lizenzrechten

Eine sehr beliebte Steu­er­ge­stal­tung mit einer Fami­li­en­stif­tung ist die Über­tra­gung von Lizenzrechten:

  • Werden diese Rechte nach der Über­tra­gung von der Stif­tung an die Operativ-GmbH lizen­ziert, werden dadurch die Lizenz­ein­nahmen von der 30%-Besteuerung der GmbH in die 16%-Besteuerung der Stif­tung verschoben.
  • Da der Wert der Lizenzen in Zusam­men­hang mit dem Unter­neh­mens­er­folg gebracht werden kann, könnten die Lizenz­ge­bühren auch erfolgs­ab­hängig gestaltet werden (auch um in Krisen keine zusätz­liche Belas­tung für das opera­tive Unter­nehmen darzustellen).
  • Die Fami­li­en­stif­tung kann die Erträge dann an die Begüns­tigten (Desti­na­täre) ausschütten. Kinder ohne eigenes Einkommen können so bis zum Steu­er­frei­be­trag (aktuell 12.096 Euro) steu­er­frei erhalten.

2. Alternative mit Gewerbeimmobilien

Ohne Stif­tung ginge eine ähnliche Gestal­tung nur mit Gewerbeimmobilien:

  • Gewerb­lich genutzte Immo­bi­lien werden in eine Immo-GmbH verschoben und von dort an die Operativ-GmbH vermietet.
  • Auch hier werden die Miet­ein­nahmen von der 30%-Besteuerung der GmbH in die 16%-Besteuerung der Immo-GmbH verschoben.
  • Wichtig: Damit keine Betriebs­auf­spal­tung entsteht, müssen Immo-GmbH und Operativ-GmbH auf sepa­raten Betei­li­gungs­zweigen stehen, etwa indem beide Gesell­schaften Töchter einer Holding sind. (Wenn jedoch von Mutter- an Toch­ter­ge­sell­schaft vermietet wird, entsteht eine Betriebs­auf­spal­tung und die Vermie­tung wird gewerblich.)

Begren­zung der Immo­bi­lien-Vari­ante: Wenn du keine selbst genutzten Gewer­be­im­mo­bi­lien hast, steht dir die Steu­er­ge­stal­tung mit der Immo-GmbH nicht offen.

Dagegen hat jedes Unter­nehmen imma­te­ri­elle Vermö­gens­werte, seien es Domains, die Webseite oder Marken­rechte. Daher geht die Steu­er­ge­stal­tung mit einer Stif­tung bei jedem Unternehmen.

Flexibilität bei Zuwendungen – ein attraktiver Vorteil

Einer der größten Vorteile der Fami­li­en­stif­tung ist die große Flexi­bi­lität bei den Zuwendungen:

Bei einer GmbH können Ausschüt­tungen nur an die Gesell­schafter vorge­nommen werden, basie­rend auf dem in der Satzung fest­ge­legten Schlüssel (in der Regel entspre­chend den Beteiligungen).

Die Fami­li­en­stif­tung hingegen erlaubt bei Ausschüt­tungen (= Desti­na­t­ärs­ver­gü­tung) an die Begüns­tigten (= Desti­na­täre) deut­lich mehr Flexi­bi­lität. Die Höhe der Ausschüt­tung kann jeweils an die indi­vi­du­ellen Bedürf­nisse ausge­richtet und von Ausschüt­tung zu Ausschüt­tung neu ange­passt werden.

Steu­er­freie Zuwen­dungen optimal nutzen:
So können steu­er­liche Frei­be­träge der Begüns­tigten ziel­ge­rich­teter genutzt werden. Ohne weiteres Einkommen können die Begüns­tigten bis zu 13.000 Euro steu­er­frei von der Stif­tung erhalten:

  • Die erhal­tenen Vergü­tungen werden bei den Begüns­tigten als Einkommen aus Kapi­tal­ver­mögen besteuert.
  • Nach Abzug des Steuer-Pausch­be­trags (1.000 Euro) und des Grund­frei­be­trags (12.096 Euro) bleibt kein zu versteu­erndes Einkommen übrig.
  • Die Stif­tung muss bei Auszah­lung zwar Kapi­tal­ertrag­steuer plus Soli von zusammen ca. 26,5% an das Finanzamt abführen, diese werden jedoch nach Abgabe der Steu­er­erklä­rung und Fest­set­zung der Einkom­men­steuer erstattet.

Zu beachten bei minder­jäh­rigen Kindern:
Bei minder­jäh­rigen Kindern sollte nicht vergessen werden, dass die Zuwen­dungen den Kindern gehören, über die sie mit Errei­chen der Voll­jäh­rig­keit frei verfügen können. Je jünger die Kinder sind, desto schwerer ist abzu­sehen, wie verant­wor­tungs­voll sie dann mit ihrem Vermögen umgehen können.

Spätes­tens nach dem Auszug und während der Ausbil­dung benö­tigen die Spröss­linge Zuwen­dungen zur Deckung ihres Lebens­un­ter­halts. Dann sind die steu­er­freien Zuwen­dungen aus der Fami­li­en­stif­tung überaus praktisch.

Fazit: Wann ist die Familienstiftung die richtige Wahl?

Steuerliche Betrachtung

Steu­er­lich gesehen ist die Stif­tung genial: geringe Besteue­rung plus hohe Flexi­bi­lität bei den Ausschüttungen.

Aber: Steuern sind nicht alles. Verliere bei den Steu­er­ge­stal­tungen die nicht-steu­er­li­chen Konse­quenzen nicht aus den Augen.

Ist dir aufge­fallen, dass die meisten Steu­er­vor­teile der Stif­tung (insbe­son­dere dieje­nigen, die du nicht auch schon mit einer Immo-GmbH bekommst) durch Steu­er­ge­stal­tungen mit deinem opera­tiven Unter­nehmen erreicht werden?

Es ist zwar vorteil­haft, dass durch die Verschie­bung der Patente, Marken, Domains etc. auf die Stif­tung ca. 14% Steuern gespart werden. Aber du verschiebst dann eben auch für dein Unter­nehmen wich­tige Vermö­gens­werte aus einer Struktur, die dir gehört (zumin­dest anteilig), in eine Struktur, die dir nicht gehört.

Risiken abwägen: Das opera­tive Unter­nehmen wird mit hoher Wahr­schein­lich­keit nur zusammen mit den Patenten, Marken, Domains verkauft werden können. Vermut­lich sollte es kein Problem geben, dass die Stif­tung die Vermö­gens­werte auch verkauft. Aber es bleiben Risiken.

Gesamtbewertung und der richtige Zeitpunkt

So genial die steu­er­li­chen Möglich­keiten der Fami­li­en­stif­tung auch sind, würde ich ausschließ­lich aus steu­er­li­chen Gründen keine Stif­tung gründen.

Meine Empfeh­lung: Der Aspekt der Vermö­gens­ver­ewi­gung sollte auch gewollt sein.

Sobald du dir sicher bist, dass eine Fami­li­en­stif­tung ein Element deiner Nach­lass­ge­stal­tung sein wird, kannst du anfangen, die Struktur aufzubauen:

  1. Die Stif­tung peu à peu mit Vermögen ausstatten
  2. Die Stif­tung für sinn­volle Steu­er­ge­stal­tungen nutzen

Wichtig: Die Fami­li­en­stif­tung sollte nicht die erste und einzige Holding sein, in der deine opera­tiven Unter­neh­mens­be­tei­li­gungen liegen. Denn das wäre ein Bauen auf fremdem Grund – das Funda­ment gehört nicht dir.

Solange du dich noch in der Vermö­gens­auf­bau­phase befin­dest, soll­test du dein Unter­nehmen und Vermögen auf einem Funda­ment bauen, das dir gehört: der Doppel­stock-GmbH.

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