Bei Investitionen in Aktien, Aktienfonds und ETFs hat eine Kapitalgesellschaft teilweise erhebliche Steuervorteile gegenüber Investitionen aus dem Privatvermögen. Hast du dich entschieden, künftig aus deiner GmbH heraus zu investieren, fragst du dich bestimmt, ob es sich lohnt, dein Privatdepot an die GmbH zu übertragen.
In diesem Artikel erfährst du was die Übertragung deines Privatdepots an die GmbH kostet und wann sich eine Übertragung lohnt.
Inhaltsverzeichnis
Wie eine Depot-Übertragung an die GmbH besteuert wird
Eine steuerfreie Übertragung deines privat gehaltenen Aktiendepots auf eine GmbH ist leider nicht möglich – die zum Zeitpunkt der Übertragung aufgelaufenen Kursgewinne im Depot müssen voll versteuert werden mit der Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag.
Wenn du im Privatvermögen schon ein ordentliches Depot aufgebaut hast, möchtest du dieses Depot oder einzelne Depotwerte vermutlich gern an deine Holding übertragen. Schließlich ist die Holding als Kapitalgesellschaft bei Aktien, Aktienfonds und ETFs steuerlich bevorteilt gegenüber Privatpersonen.
Besteuerung von Aktien sowie Aktienfonds & ETFs im Privatvermögen und in der GmbH
Die Übertragung eines Depots oder einzelner Depotwerte an eine Kapitalgesellschaft wird steuerlich als fiktive Veräußerung betrachtet. Dadurch unterscheidet sich die Besteuerung der Übertragung nicht von einer tatsächlichen Veräußerung des Depots. Es macht steuerlich deshalb keinen Unterschied, ob du Depotwerte an die GmbH überträgst oder ob du die Werte im Privatdepot verkaufst und im GmbH-Depot kaufst. Durch die Übertragung sparst du dir nur die Ordergebühren von Verkauf und Kauf.
Bei Aktien werden die Gewinne beim Verkauf mit Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag in Höhe von 26,375 Prozent besteuert. Bei Aktienfonds und ETFs fallen 18,5 Prozent Steuern auf Verkaufserlöse an (da bei Aktienfonds und ETFs schon die Fondsebene mit 15 Prozent besteuert wird, sind die Verkaufserlöse teilweise steuerbefreit und liegen damit unter denen von Aktien).
Es ist damit unerheblich, ob du das Depot an die Holding überträgst oder das private Depot liquidierst (alles verkaufst) und dann das frei gewordene Kapital der Holding zum Depotaufbau zur Verfügung stellst (z.B. über ein Darlehen an die Holding). In beiden Fällen steht für den Depotaufbau in der Holding nur noch das Kapital nach Abzug der Abgeltungssteuer zur Verfügung.
Wann sich eine Übertragung von Depotwerten trotzdem lohnt
Die Übertragung von Depotwerten an die GmbH hat eine vorgezogene Besteuerung zur Folge. Bei einer Übertragung an die GmbH zahlst du jedoch nicht mehr Steuern als im Privatdepot, du zahlst sie nur früher. Die Depotwerte in der GmbH sind demnach um die Abgeltungssteuer geringer als im Privatdepot. Eine Übertragung kostet damit die Rendite auf die um die Abgeltungssteuer verminderten Depotwert.
Demzufolge lohnt sich eine Übertragung nur dann, wenn die Steuervorteile auf die künftigen Erträge in der GmbH größer sind als die Rendite auf die vorzeitig gezahlte Abgeltungssteuer.
Schauen wir uns im ersten Schritt noch einmal die Besteuerungstabelle an:
Besteuerung von Aktien sowie Aktienfonds & ETFs im Privatvermögen und in der GmbH
Aus der Besteuerungstabelle können wir folgende Schlussfolgerungen ziehen:
- Bei Aktienfonds und ETFs hat die GmbH Steuervorteile gegenüber dem Privatvermögen: Auf Veräußerungserlöse beträgt der Steuervorteil rund 7 Prozentpunkte, auf Dividenden rund 6 Prozentpunkte. Eine Übertragung lohnt sich dann, wenn die Fonds oder ETFs aktuell im Minus sind oder nur geringe Kursgewinne aufweisen. Zukäufe von Aktienfonds und ETFs solltest du jedoch aus der GmbH heraus tätigen.
- Bei Dividenden auf Einzelaktien liegt die Besteuerung der GmbH um 4 Prozentpunkte über der privaten Besteuerung. Die Schlussfolgerung ist klar: Wenn du eine Dividendenstrategie auf Einzelaktien verfolgst, solltest du dies über dein privates Depot machen. Eine Übertragung zur GmbH lohnt sich nicht.
- Veräußerungserlöse auf Einzelaktien sind in der GmbH fast steuerfrei: Mit 1,5 Prozent werden die Veräußerungserlöse in der GmbH rund 25 Prozentpunkte niedriger besteuert als im Privatvermögen. Hier ist der Steuervorteil der GmbH am größten und eine Übertragung potenziell am lohnendsten.
Wir wissen jetzt: Eine Übertragung an die GmbH kann sich nur lohnen bei den Wachstumsaktien in deinem Depot, bei denen du hohe Wertsteigerungen erwartest.
Eine Übertragung kostet dich die Liquidität in Höhe der Abgeltungssteuer. Daher gilt: Je geringer die bislang erzielten Kursgewinne und damit je geringer die zu zahlende Abgeltungssteuer, desto lohnenswerter ist die Übertragung.
Die entscheidende Frage lautet daher: Wie hoch dürfen die aktuellen Kursgewinne sein, damit sich die Übertragung trotzdem lohnt?
Genau dafür wollte ich unbedingt die Formel herleiten – das Ergebnis hat mich dann aber sehr überrascht: Bezogen auf Wachstumsaktien lohnt sich die Übertragung, solange der Kursgewinn kleiner ist als 95,8 Prozent des aktuellen Depotwertes! Umgekehrt bedeutet das: Nur wenn sich der Aktienkurs seit deinem Einstieg mehr als verzwanzigfacht hat, lohnt sich die Übertragung nicht (Die Berechnung dazu findest du am Ende dieses Artikels).
Das liegt natürlich hauptsächlich daran, dass die Besteuerung der Veräußerungsgewinne in der GmbH nur ein Bruchteil der Besteuerung im Privatvermögen beträgt.
Die Schlussfolgerung daraus lautet: Die Übertragung von Wachstumsaktien an die GmbH lohnt sich fast immer – je geringer der aktuelle Kursgewinn, desto größer der Vorteil der Übertragung. Die Ausnahme sind die Aktienstars in deinem Portfolio, bei denen du früh eingestiegen bist. Wenn du beispielsweise bei Amazon oder Apple vor 2011 eingestiegen bist, die Aktien durchgehend gehalten hast und auch an künftige Kurssteigerungen glaubst, dann lass diese Werte in deinem Privatdepot.
Damit ist die Frage dieses Artikels beantwortet: Eine Übertragung von Depotwerten von deinem Privatdepot an die Holding lohnt sich…
- bei Dividenden-Aktien gar nicht, da Aktien-Dividenden im Privatvermögen niedriger besteuert werden als in der GmbH.
- bei Wachstums-Aktien fast immer, da Veräußerungserlöse aus Aktien in der GmbH um 25 Prozentpunkte niedriger besteuert werden als im Privatvermögen.
- bei Aktienfonds und ETFs nur dann, wenn sie aktuell im Minus sind oder nur geringe Kursgewinne aufweisen. Wenn das nicht der Fall ist, dann belaß die Fonds und ETFs lieber im Privatdepot und verlagere die Zukäufe auf die GmbH.
Wenn du dich für eine Übertragung eines Teils deiner Aktien oder ETFs entscheidest, solltest du unbedingt auch diesen Artikel lesen: Wie du mit einem Zweitdepot Steuern sparen kannst.
Du bist am Ende des eigentlichen Artikels angelangt. Wenn du vom Ergebnis meiner Berechnung bei den Wachstumsaktien auch so überrascht bist, wie ich es war, lade ich dich ein, die Berechnung im Folgenden nachzuvollziehen.
Wie du den Wert der Depotübertragung berechnen kannst
Mit dieser Formel kannst du berechnen, bis zu welchem Kursgewinn sich eine Übertragung lohnt:
Für Wachstumsaktien, bei denen die Besteuerung der Veräußerungserlöse entscheidend ist, heißt das: Eine Übertragung an die GmbH ist nur vorteilhaft, wenn der Anteil des Kursgewinnes am Depotwert kleiner ist als 95,8 Prozent.
Beachte, dass ich hier vom Anteil des Kursgewinnes vom aktuellen Depotwert spreche und nicht vom Kursgewinn im Verhältnis zum Einstandspreis. Bei einem Einstandspreis von 50 und Kursgewinn von 50 beträgt der Anteil des Kursgewinnes am Depotwert bei 50 Prozent (50 ÷ (50 + 50)).
Mit der obigen Formel kannst du auch berechnen, bis wann sich die Übertragung für Aktienfonds und ETFs lohnt. Setzt du die Werte der Veräußerungserlöse auf Aktienfonds und ETFs ein, 11,5 Prozent für den Steuersatz der GmbH und 18,5 Prozent für den privaten Steuersatz, erhältst du einen maximalen Kursgewinn von 42,8 Prozent. Darunter lohnt sich die Übertragung.
Schauen wir uns das an einem konkreten Rechenbeispiel an:
Angenommen der aktuelle Depotwert einer Aktie beträgt 100 Euro. Du hast die Aktie fünf Jahren zum Preis von 50 Euro gekauft. Der Kursgewinn beträgt also 50 Euro respektive 50 Prozent vom aktuellen Depotwert. Du rechnest mit einer jährlichen Kurssteigerung von 5 Prozent.
Belässt du diese Aktie in deinem privaten Depot, erhöht sich der Wert nach einem Jahr auf 105 Euro. Davon sind 55 Euro Kursgewinn. Wenn du diese Aktie dann verkaufst, zahlst du Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag von zusammen rund 26,5 Prozent auf den Kursgewinn von 55 Euro: Das ergibt eine Steuerlast von 14,58 Euro. Nach Steuern bleiben dir 90,42 Euro (105 Euro − 14,58 Euro).
Wenn du diese Aktie stattdessen an die GmbH überträgst, musst du die Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag von zusammen rund 26,5 Prozent auf den Kursgewinn von 50 Euro zahlen. Das ergibt eine Steuerlast von 13,25 Euro. Nach Übertragung und Zahlen der Steuern kommen 86,75 Euro im Depot der GmbH an.
Bei 5 Prozent Kurssteigerung werden aus den 86,75 Euro nach einem Jahr 91,09 Euro. Der Kursgewinn beträgt 4,34 Euro. Verkaufst du die Aktie dann, zahlt die GmbH 1,5 Prozent Steuern auf den Kursgewinn, also 0,07 Euro. Nach Steuern bleiben dir 91,02 Euro in der GmbH. Das sind 0,60 Euro oder 0,7 Prozent mehr als wenn du diese Aktie nicht übertragen, sondern im Privatdepot belassen hättest.
Das Ergebnis dieser Rechnung lautet: Bei einem Kursgewinn in Höhe von 50 Prozent des Depotwertes und einer erwarteten Kurssteigerung von 5 Prozent bringt die Übertragung an die Holding nach nur einem Jahr einen Vermögenszuwachs von 0,7 Prozent nach Steuern. Nach 10 Jahren steigt der Vermögenszuwachs sogar auf 5,7 Prozent.
Beträgt der aktuelle Kursgewinn nur 20 Prozent des aktuellen Wertes, erreichst du durch die Übertragung an die Holding einen Vermögenszuwachs von 1,0 Prozent nach einem Jahr und 8,8 Prozent nach 10 Jahren.
Selbst wenn der aktuelle Kursgewinn auf die Aktie im Privatdepot 80 Prozent des Wertes beträgt, erreichst du durch die Übertragung einen Vermögenszuwachs – wenn auch nur in Höhe von 0,2 Prozent nach einem Jahr oder 2,1 Prozent nach 10 Jahren.
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