Wann es sich lohnt, Depotwerte an die GmbH zu übertragen

Wann es sich lohnt, Depotwerte an die GmbH zu übertragen

Bei Inves­ti­tionen in Aktien, Akti­en­fonds und ETFs hat eine Kapi­tal­ge­sell­schaft teil­weise erheb­liche Steu­er­vor­teile gegen­über Inves­ti­tionen aus dem Privat­ver­mögen. Hast du dich entschieden, künftig aus deiner GmbH heraus zu inves­tieren, fragst du dich bestimmt, ob es sich lohnt, dein Privat­depot an die GmbH zu übertragen.

In diesem Artikel erfährst du was die Über­tra­gung deines Privat­de­pots an die GmbH kostet und wann sich eine Über­tra­gung lohnt.

Inhaltsverzeichnis

Wie eine Depot-Übertragung an die GmbH besteuert wird

Eine steu­er­freie Über­tra­gung deines privat gehal­tenen Akti­en­de­pots auf eine GmbH ist leider nicht möglich – die zum Zeit­punkt der Über­tra­gung aufge­lau­fenen Kurs­ge­winne im Depot müssen voll versteuert werden mit der Abgel­tungs­steuer plus Solidaritätszuschlag.

Wenn du im Privat­ver­mögen schon ein ordent­li­ches Depot aufge­baut hast, möch­test du dieses Depot oder einzelne Depot­werte vermut­lich gern an deine Holding über­tragen. Schließ­lich ist die Holding als Kapi­tal­ge­sell­schaft bei Aktien, Akti­en­fonds und ETFs steu­er­lich bevor­teilt gegen­über Privatpersonen.

Besteue­rung von Aktien sowie Akti­en­fonds & ETFs im Privat­ver­mögen und in der GmbH

Quelle: Diese Tabelle ist aus meinem Buch „Weniger Steuern & mehr Vermögen“

Die Über­tra­gung eines Depots oder einzelner Depot­werte an eine Kapi­tal­ge­sell­schaft wird steu­er­lich als fiktive Veräu­ße­rung betrachtet. Dadurch unter­scheidet sich die Besteue­rung der Über­tra­gung nicht von einer tatsäch­li­chen Veräu­ße­rung des Depots. Es macht steu­er­lich deshalb keinen Unter­schied, ob du Depot­werte an die GmbH über­trägst oder ob du die Werte im Privat­depot verkaufst und im GmbH-Depot kaufst. Durch die Über­tra­gung sparst du dir nur die Order­ge­bühren von Verkauf und Kauf. 

Bei Aktien werden die Gewinne beim Verkauf mit Abgel­tungs­steuer plus Soli­da­ri­täts­zu­schlag in Höhe von 26,375 Prozent besteuert. Bei Akti­en­fonds und ETFs fallen 18,5 Prozent Steuern auf Verkaufs­er­löse an (da bei Akti­en­fonds und ETFs schon die Fonds­ebene mit 15 Prozent besteuert wird, sind die Verkaufs­er­löse teil­weise steu­er­be­freit und liegen damit unter denen von Aktien).

Es ist damit uner­heb­lich, ob du das Depot an die Holding über­trägst oder das private Depot liqui­dierst (alles verkaufst) und dann das frei gewor­dene Kapital der Holding zum Depot­aufbau zur Verfü­gung stellst (z.B. über ein Darlehen an die Holding). In beiden Fällen steht für den Depot­aufbau in der Holding nur noch das Kapital nach Abzug der Abgel­tungs­steuer zur Verfügung.

Wann sich eine Übertragung von Depotwerten trotzdem lohnt

Die Über­tra­gung von Depot­werten an die GmbH hat eine vorge­zo­gene Besteue­rung zur Folge. Bei einer Über­tra­gung an die GmbH zahlst du jedoch nicht mehr Steuern als im Privat­depot, du zahlst sie nur früher. Die Depot­werte in der GmbH sind demnach um die Abgel­tungs­steuer geringer als im Privat­depot. Eine Über­tra­gung kostet damit die Rendite auf die um die Abgel­tungs­steuer vermin­derten Depotwert.

Demzu­folge lohnt sich eine Über­tra­gung nur dann, wenn die Steu­er­vor­teile auf die künf­tigen Erträge in der GmbH größer sind als die Rendite auf die vorzeitig gezahlte Abgeltungssteuer.

Schauen wir uns im ersten Schritt noch einmal die Besteue­rungs­ta­belle an:

Besteue­rung von Aktien sowie Akti­en­fonds & ETFs im Privat­ver­mögen und in der GmbH

Aus der Besteue­rungs­ta­belle können wir folgende Schluss­fol­ge­rungen ziehen:

  1. Bei Akti­en­fonds und ETFs hat die GmbH Steu­er­vor­teile gegen­über dem Privat­ver­mögen: Auf Veräu­ße­rungs­er­löse beträgt der Steu­er­vor­teil rund 7 Prozent­punkte, auf Divi­denden rund 6 Prozent­punkte. Eine Über­tra­gung lohnt sich dann, wenn die Fonds oder ETFs aktuell im Minus sind oder nur geringe Kurs­ge­winne aufweisen. Zukäufe von Akti­en­fonds und ETFs soll­test du jedoch aus der GmbH heraus tätigen.
  2. Bei Divi­denden auf Einzel­ak­tien liegt die Besteue­rung der GmbH um 4 Prozent­punkte über der privaten Besteue­rung. Die Schluss­fol­ge­rung ist klar: Wenn du eine Divi­den­denstra­tegie auf Einzel­ak­tien verfolgst, soll­test du dies über dein privates Depot machen. Eine Über­tra­gung zur GmbH lohnt sich nicht.
  3. Veräu­ße­rungs­er­löse auf Einzel­ak­tien sind in der GmbH fast steu­er­frei: Mit 1,5 Prozent werden die Veräu­ße­rungs­er­löse in der GmbH rund 25 Prozent­punkte nied­riger besteuert als im Privat­ver­mögen. Hier ist der Steu­er­vor­teil der GmbH am größten und eine Über­tra­gung poten­ziell am lohnendsten.

Wir wissen jetzt: Eine Über­tra­gung an die GmbH kann sich nur lohnen bei den Wachs­tums­ak­tien in deinem Depot, bei denen du hohe Wert­stei­ge­rungen erwartest.

Eine Über­tra­gung kostet dich die Liqui­dität in Höhe der Abgel­tungs­steuer. Daher gilt: Je geringer die bislang erzielten Kurs­ge­winne und damit je geringer die zu zahlende Abgel­tungs­steuer, desto lohnens­werter ist die Übertragung.

Die entschei­dende Frage lautet daher: Wie hoch dürfen die aktu­ellen Kurs­ge­winne sein, damit sich die Über­tra­gung trotzdem lohnt?

Genau dafür wollte ich unbe­dingt die Formel herleiten – das Ergebnis hat mich dann aber sehr über­rascht: Bezogen auf Wachs­tums­ak­tien lohnt sich die Über­tra­gung, solange der Kurs­ge­winn kleiner ist als 95,8 Prozent des aktu­ellen Depot­wertes! Umge­kehrt bedeutet das: Nur wenn sich der Akti­en­kurs seit deinem Einstieg mehr als verzwan­zig­facht hat, lohnt sich die Über­tra­gung nicht (Die Berech­nung dazu findest du am Ende dieses Artikels).

Das liegt natür­lich haupt­säch­lich daran, dass die Besteue­rung der Veräu­ße­rungs­ge­winne in der GmbH nur ein Bruch­teil der Besteue­rung im Privat­ver­mögen beträgt.

Die Schluss­fol­ge­rung daraus lautet: Die Über­tra­gung von Wachs­tums­ak­tien an die GmbH lohnt sich fast immer – je geringer der aktu­elle Kurs­ge­winn, desto größer der Vorteil der Über­tra­gung. Die Ausnahme sind die Akti­en­stars in deinem Port­folio, bei denen du früh einge­stiegen bist. Wenn du beispiels­weise bei Amazon oder Apple vor 2011 einge­stiegen bist, die Aktien durch­ge­hend gehalten hast und auch an künf­tige Kurs­stei­ge­rungen glaubst, dann lass diese Werte in deinem Privatdepot.

Damit ist die Frage dieses Arti­kels beant­wortet: Eine Über­tra­gung von Depot­werten von deinem Privat­depot an die Holding lohnt sich…

  • bei Divi­denden-Aktien gar nicht, da Aktien-Divi­denden im Privat­ver­mögen nied­riger besteuert werden als in der GmbH.
  • bei Wachs­tums-Aktien fast immer, da Veräu­ße­rungs­er­löse aus Aktien in der GmbH um 25 Prozent­punkte nied­riger besteuert werden als im Privatvermögen.
  • bei Akti­en­fonds und ETFs nur dann, wenn sie aktuell im Minus sind oder nur geringe Kurs­ge­winne aufweisen. Wenn das nicht der Fall ist, dann belaß die Fonds und ETFs lieber im Privat­depot und verla­gere die Zukäufe auf die GmbH.

Wenn du dich für eine Über­tra­gung eines Teils deiner Aktien oder ETFs entschei­dest, soll­test du unbe­dingt auch diesen Artikel lesen: Wie du mit einem Zweit­depot Steuern sparen kannst.

Du bist am Ende des eigent­li­chen Arti­kels ange­langt. Wenn du vom Ergebnis meiner Berech­nung bei den Wachs­tums­ak­tien auch so über­rascht bist, wie ich es war, lade ich dich ein, die Berech­nung im Folgenden nachzuvollziehen.

Wie du den Wert der Depotübertragung berechnen kannst

Mit dieser Formel kannst du berechnen, bis zu welchem Kurs­ge­winn sich eine Über­tra­gung lohnt:

Für Wachs­tums­ak­tien, bei denen die Besteue­rung der Veräu­ße­rungs­er­löse entschei­dend ist, heißt das: Eine Über­tra­gung an die GmbH ist nur vorteil­haft, wenn der Anteil des Kurs­ge­winnes am Depot­wert kleiner ist als 95,8 Prozent.

Mit dieser Formel kannst du auch berechnen, bis wann sich die Über­tra­gung für Akti­en­fonds und ETFs lohnt. Setzt du die Werte der Veräu­ße­rungs­er­löse auf Akti­en­fonds und ETFs ein, 11,5 Prozent für den Steu­er­satz der GmbH und 18,5 Prozent für den privaten Steu­er­satz, erhältst du einen maxi­malen Kurs­ge­winn von 42,8 Prozent. Darunter lohnt sich die Übertragung.

Schauen wir uns das an einem konkreten Rechen­bei­spiel an:

Ange­nommen der aktu­elle Depot­wert einer Aktie beträgt 100 Euro. Du hast die Aktie fünf Jahren zum Preis von 50 Euro gekauft. Der Kurs­ge­winn beträgt also 50 Euro respek­tive 50 Prozent vom aktu­ellen Depot­wert. Du rech­nest mit einer jähr­li­chen Kurs­stei­ge­rung von 5 Prozent.

Belässt du diese Aktie in deinem privaten Depot, erhöht sich der Wert nach einem Jahr auf 105 Euro. Davon sind 55 Euro Kurs­ge­winn. Wenn du diese Aktie dann verkaufst, zahlst du Abgel­tungs­steuer plus Soli­da­ri­täts­zu­schlag von zusammen rund 26,5 Prozent auf den Kurs­ge­winn von 55 Euro: Das ergibt eine Steu­er­last von 14,58 Euro. Nach Steuern bleiben dir 90,42 Euro (105 Euro − 14,58 Euro).

Wenn du diese Aktie statt­dessen an die GmbH über­trägst, musst du die Abgel­tungs­steuer plus Soli­da­ri­täts­zu­schlag von zusammen rund 26,5 Prozent auf den Kurs­ge­winn von 50 Euro zahlen. Das ergibt eine Steu­er­last von 13,25 Euro. Nach Über­tra­gung und Zahlen der Steuern kommen 86,75 Euro im Depot der GmbH an.

Bei 5 Prozent Kurs­stei­ge­rung werden aus den 86,75 Euro nach einem Jahr 91,09 Euro. Der Kurs­ge­winn beträgt 4,34 Euro. Verkaufst du die Aktie dann, zahlt die GmbH 1,5 Prozent Steuern auf den Kurs­ge­winn, also 0,07 Euro. Nach Steuern bleiben dir 91,02 Euro in der GmbH. Das sind 0,60 Euro oder 0,7 Prozent mehr als wenn du diese Aktie nicht über­tragen, sondern im Privat­depot belassen hättest.

Das Ergebnis dieser Rech­nung lautet: Bei einem Kurs­ge­winn in Höhe von 50 Prozent des Depot­wertes und einer erwar­teten Kurs­stei­ge­rung von 5 Prozent bringt die Über­tra­gung an die Holding nach nur einem Jahr einen Vermö­gens­zu­wachs von 0,7 Prozent nach Steuern. Nach 10 Jahren steigt der Vermö­gens­zu­wachs sogar auf 5,7 Prozent.

Beträgt der aktu­elle Kurs­ge­winn nur 20 Prozent des aktu­ellen Wertes, erreichst du durch die Über­tra­gung an die Holding einen Vermö­gens­zu­wachs von 1,0 Prozent nach einem Jahr und 8,8 Prozent nach 10 Jahren.

Selbst wenn der aktu­elle Kurs­ge­winn auf die Aktie im Privat­depot 80 Prozent des Wertes beträgt, erreichst du durch die Über­tra­gung einen Vermö­gens­zu­wachs – wenn auch nur in Höhe von 0,2 Prozent nach einem Jahr oder 2,1 Prozent nach 10 Jahren.

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