Autor der Bestseller »Weniger Steuern & mehr Vermögen« und »GmbH gründen«
Wenn du bei einer GF-Anstellung in der operativen GmbH als sozialversicherungspflichtig eingestuft werden würdest, darfst du den Management-Vertrag mit der Holding anstelle der Anstellung in der Operativ-GmbH nicht nutzen.
Solltest du es doch tun, könnte dies später bei einer Betriebsprüfung bei der Operativ-GmbH als Scheinselbständigkeit eingestuft werden.
Ein Management-Vertrag ist nicht zur Umgehung der Sozialversicherungspflicht in der operativen GmbH geeignet.
Wann deine Anstellung sozialversicherungspflichtig wäre und wann nicht
Ob deine Anstellung sozialversicherungspflichtig ist oder nicht, hängt von deiner Gesellschafterstellung ab – bestimmst du maßgeblich die Geschicke der Gesellschaft oder können Beschlüsse auch gegen dich getroffen werden? Bist du eher selbständig tätig oder abhängig und weisungsgebunden beschäftigt?
Wenn du deine Holding beherrschst (weil dir mehr als 50% der Holding gehören) und deine Holding wiederum über wenigstens 50 Prozent der Stimmanteile an der Operativ-GmbH verfügt, können in der Operativ-GmbH keine Weisungen ohne deine Zustimmung erfolgen – dann wäre deine Anstellung in der Operativ-GmbH von der Sozialversicherungspflicht befreit.
Ist deine Holding zu weniger als 50% an der Operativ-GmbH beteiligt, wäre deine Anstellung in der Operativ-GmbH wahrscheinlich sozialversicherungspflichtig.
Es sei denn, du (oder deine Holding) verfügst durch eine Sonderregelung in der Satzung der GmbH über eine umfassende, die gesamte Unternehmenstätigkeit betreffende Sperrminorität und kannst aufgrund deiner Beteiligung wichtige Beschlüsse verhindern.
Es kann aber auch weitere Anzeichen geben, dass du trotz geringer Beteiligungsquote die Geschicke der Gesellschaft maßgeblich bestimmst: Wenn etwa nahe Familienangehörige noch Anteile halten, die du de facto kontrollierst, oder wenn du nur aus wichtigem Grund von der Geschäftsführung abberufen werden kannst. In solchen Fällen entscheiden die Versicherungsträger und Gerichte aufgrund einer Würdigung aller Umstände des Einzelfalls.
Bist du zu weniger als 50 Prozent an der Gesellschaft beteiligt (auch indirekt über deine Holding), solltest du deine Sozialversicherungspflicht unbedingt durch ein Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen.
Dadurch gewinnst du Rechtssicherheit und vermeidest hohe Nachzahlungen bei einer falschen Einstufung.
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