Autor der Bestseller »Weniger Steuern & mehr Vermögen« und »GmbH gründen«
Eine der wichtigsten Aufgaben einer Holding ist, dein Vermögen zu schützen. Zum Schutz deines Vermögens in der Holding solltest du dich unbedingt an diese beiden Regeln halten:
- Du solltest jegliche Haftungsrisiken für die Holding vermeiden.
- Und du solltest eine strikte rechtliche Trennung zwischen Holding und Tochtergesellschaften einhalten.
Nur durch strikte Einhaltung beider Regeln bewahrst du die Brandmauer zwischen operativen Haftungsrisiken in den Tochtergesellschaften und deinem Vermögen in der Holding.
Ein Management-Vertrag zwischen Operativ-GmbH und Holding bietet viele Vorteile. Aber bedeutet ein Management-Vertrag keine Schwächung der Brandmauer?
In diesem Artikel zeige ich dir, dass auch mit einem Management- oder Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen deiner operativen GmbH und der Holding beide Regeln weiterhin eingehalten und das Haftungsrisiko für die Holding nicht größer ist als bei einer Anstellung in der operativen GmbH.
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Inhaltsverzeichnis
Wofür du als GF haftest
Für dich als Geschäftsführer oder Geschäftsführerin (GF) sind zwei Haftungsebenen entscheidend: die Organhaftung durch die Bestellung und die zivilrechtliche Haftung durch die Anstellung.
Durch die Bestellung als GF der GmbH beginnt deine Organhaftung: Du haftest persönlich für die Verletzung deiner organschaftlichen Amtspflichten als GF.
Diese Organhaftung ist unbegrenzt. Das heißt, du haftest mit deinem gesamten Vermögen – also auch mit deinen Geschäftsanteilen an deiner Holding.
Bist du bei der GmbH nicht nur als GF bestellt, sondern auch angestellt, begründet der Anstellungsvertrag eine zivilrechtliche Haftung aus diesem Vertragsverhältnis. Diese zivilrechtliche Haftung besteht zwischen den Vertragsparteien. Durch die Anstellung haftest du also insbesondere gegenüber der Gesellschaft.
Bei diesen zwei Haftungsebenen ist wichtig zu wissen, dass die Organhaftung in der Regel deutlich umfangreicher ist als die zivilrechtliche Haftung durch die Geschäftsführeranstellung. Als Organmitglied ist die Einhaltung der Sorgfalt einer ordentlichen Geschäftsperson gesetzlich vorgeschrieben.
Die Haftung wird dadurch begründet, dass Sorgfaltspflichten verletzt werden und dadurch der GmbH, den Gesellschaftern oder Dritten ein Schaden entsteht.
Ausschlaggebend ist allein eine Verletzung deiner Sorgfaltspflichten. Als GF haftest du nicht für schlechte Entscheidungen, wenn diese auf einer angemessenen Entscheidungsgrundlage getroffen werden.
Warum ein Management-Vertrag die Haftung nicht erweitert
Mit einem Management-Vertrag wird deine Anstellung als GF von der operativen GmbH auf die Holding verlagert.
Ohne Management-Vertrag bist du bei beiden GmbHs als GF bestellt und hast mit der operativen GmbH einen Anstellungsvertrag. Du haftest somit über die Organhaftung in beiden GmbHs und zusätzlich über den Anstellungsvertrag gegenüber der operativen GmbH.
Mit einem Management-Vertrag bleibst du bei beiden GmbH als GF bestellt. Anstelle der Anstellung bei der operativen GmbH beauftragt diese die Holding mit dem Management bzw. der Geschäftsbesorgung und du hast mit der Holding einen Anstellungsvertrag.
Du siehst: Der Management-Vertrag ändert nichts an deiner Organhaftung durch deine gesellschaftsrechtliche Bestellung als GF in beiden GmbHs.
Durch den Management-Vertrag besteht zwar eine zivilrechtliche Haftung der Holding gegenüber der operativen GmbH. Diese Haftung ist aber nicht größer, als du persönlich aufgrund einer GF-Anstellung gegenüber der operativen GmbH haften würdest.
Auch ist es in der Regel kein Nachteil, dass diese zivilrechtliche Haftung nun auf die Holding übertragen ist und nicht mehr bei dir persönlich liegt. Persönlich müsstest du mit deinem gesamten Vermögen haften, also auch deinen Anteilen an der Holding. Mit einem Management-Vertrag besteht dieser Haftungsanspruch nun gegenüber der Holding direkt.
Fazit: Durch einen Management-Vertrag zwischen deiner operativen GmbH und deiner Holding sind die Haftungsrisiken für dein Vermögen nicht größer als bei einer direkten Anstellung bei der operativen GmbH.
Wie du deine Haftungsrisiken vermeiden kannst
Es gibt kaum eine weitreichendere Haftung als die Organhaftung als GF, insbesondere wenn es weitere Gesellschafter gibt und daher nicht jede Geschäftsführungsmaßnahme unmittelbar durch die Gesellschafterversammlung gebilligt ist. Diese Organhaftung bleibt, solange du selbst als GF in der operativen GmbH bestellt bist.
Vermeiden kannst du deine persönliche Haftung nur dadurch, wenn du die Geschäftsführung an einen Fremd-Geschäftsführer überträgst und du nicht mehr zum GF bestellt bist.
Dann beauftragt die operative GmbH die Holding nicht mit dem Management oder der Geschäftsbesorgung, sondern stattdessen mit strategischer Beratung.
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