
Autor der Bestseller »Weniger Steuern & mehr Vermögen« und »GmbH gründen«
Wer eine GmbH gründet, möchte natürlich alles richtig machen.
Dennoch sehe ich immer wieder die gleichen Fehler. Dabei sind viele Fehler unnötig und einfach vermeidbar – wenn sie vorher bekannt sind.
Damit du diese Fehler nicht machst, zeige ich dir folgend die häufigsten Fehler.
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Inhaltsverzeichnis
Fehler #1: UG gründen statt GmbH
Wenn du ein operatives Unternehmen gründest, kann ich dir von einer UG (haftungsbeschränkt) nur abraten.
Warum?
Weil du mit einer UG (haftungsbeschränkt) ein schädliches Signal an potenzielle Kunden und Geschäftspartner sendest.
Ein großer Makel der UG (haftungsbeschränkt) ist, dass dieser blöde Zusatz „(haftungsbeschränkt)“ im Geschäftsverkehr immer mitgeführt werden muss – also auf jeder Rechnung, in der E‑Mail-Signatur, im Impressum etc.
Der Zusatz „(haftungsbeschränkt)“ ist laut. Und es schreit: Frisch gegründet, kleines Unternehmen, wenig Kapital, für eine GmbH hat es leider nicht gereicht.
Das ist nicht die Botschaft, die du senden möchtest.
Dabei kannst du eine GmbH schon mit 12.500 € gründen. Es muss bei Gründung die Hälfte des Stammkapitals in Höhe von 25.000 € eingezahlt werden.
Nur wenn die Gesellschaft nach außen kaum sichtbar wird, ist auch eine UG ausreichend. Zum Beispiel, weil es um eine Holding handelt. Oder weil du ausschließlich über Reseller wie Digistore24, CopeCart oder Amazon KDP verkaufst.
Fehler #2: Holding nicht mitplanen
Wenn du eine GmbH für dein operatives Unternehmen gründest, solltest du immer die Holding mitplanen. Aus zwei Gründen:
- Gründest du Holding und Operativ-GmbH in Stafette, also nacheinander, kannst du beide Gesellschaften mit einem Stammkapital gründen: Die Holding kann das eingezahlte Stammkapital nämlich direkt an die Operativ-GmbH weiterreichen.
- Wenn du nicht allein gründest, ist es sehr aufwendig, später in die Holdingstruktur zu gehen. Denn nur, wer mehr als 50 Prozent hat, kann seine Anteile jederzeit steuerneutral in die Holding einbringen. Bei zwei oder mehr Gesellschaftern hat maximal einer, meist aber keiner der Gesellschafter die Mehrheit (wenigstens 50 % plus eine Stimme).
Gründest du allein, kannst du jederzeit später steuerneutral in die Holdingstruktur wechseln. Unter Umständen könnest du sogar deine operative GmbH auch als Holding nutzen.
Wenn du die GmbH nicht allein gründest, solltet ihr direkt über eine Holdingstruktur gründen: Erst gründet jeder seine Holding und dann wird direkt im Anschluss die gemeinsame Operativ-GmbH als Tochter gegründet.
Fehler #3: GmbH neu gründen statt umwandeln
Wenn du mit der Gründung der GmbH ein völlig neues Unternehmen startest, steht deiner GmbH-Gründung nichts im Wege.
Vorsicht ist jedoch geboten, falls es sich nicht um ein neues Unternehmen handelt: Wenn du schon selbständig bist und du dein bestehendes Unternehmen in Form einer GmbH weiterführen möchtest, dann reicht eine einfache Neugründung der GmbH meist nicht aus.
Für die Übertragung des Unternehmens in eine GmbH gibt es einen besonderen Weg: die Umwandlung zur GmbH.
Eine Umwandlung ist der einzige Weg, durch den du das Unternehmen garantiert steuerfrei in eine GmbH überführen kannst. Ohne dass da enorme Steuerrisiken schlummern (erkläre ich gleich).
Wenn du dazu noch möchtest, dass alle bestehenden Verträge automatisch auf die GmbH übergehen, geht das nur durch diesen Umwandlungsprozess (nennt sich dann Gesamtrechtsnachfolge).
Was du auf keinen Fall machen solltest: Eine neue GmbH gründen und das Einzelunternehmen klammheimlich in die GmbH ziehen.
Falls das Finanzamt dies später mitbekommt, wird es teuer.
Denn aus Sicht des Finanzamts hast du alle Vermögenswerte deines Unternehmens aus dem Betriebsvermögen in dein Privatvermögen entnommen und dann in die GmbH eingebracht.
Diese Entnahme wird besteuert wie ein fiktiver Verkauf:
Das Finanzamt bewertet dein Unternehmen mit dem 13,75-fachen (!) des durchschnittlichen Gewinns der letzten drei Jahre.
Dieser Faktor ist schmerzlich hoch. Schon bei einem Durchschnittsgewinn von 100.000 € im Einzelunternehmen müsste eine Entnahme in Höhe von 1,375 Millionen Euro im persönlichen Einkommen versteuert werden.
Dann müsstest du ca. 600.000 € Steuern nachzahlen!
Obwohl du kein Geld für dein Unternehmen erhalten hast, sondern es nur in die GmbH überführt hast.
Das gilt auch, wenn deine Selbständigkeit aus nicht viel mehr besteht, als dem Wissen in deinem Kopf und deinem Laptop – also auch für Freiberufler.
Es klingt verrückt, aber für das Finanzamt gehört das Wissen in deinem Kopf zum Betriebsvermögen (genauer gesagt, das Know-how, das du dir während deiner Selbständigkeit erworben hast).
Deshalb gilt: Falls es sich nicht um ein vollkommen neues Unternehmen handelt, solltest du eine Umwandlung zur GmbH vornehmen.
Die Umwandlung ist zwar teurer und aufwendiger als eine Neugründung, aber dafür musst du keine Angst vor einer Betriebsprüfung und einer Steuernachzahlung haben.
Für die Umwandlung habe ich ein spezielles Mentoringprogramm »Erfolgreich vom Einzelunternehmen in die GmbH«, für das du dich hier auf die Warteliste eintragen kannst
Fehler #4: Notariatsleistungen nicht ausschöpfen
Notarinnen und Notare sind Organe der Rechtspflege. Ihre Aufgabe ist es, Dokumente und Urkunden so aufzusetzen, dass möglichst keine rechtlichen Unklarheiten bleiben. So sollen künftige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.
Lass es mich ganz deutlich machen: Sie verdienen ihre Gebühren also nicht nur durch schnelles Vorlesen.
Zu den Aufgaben gehören:
- Entwerfen von Verträgen und Dokumenten basierend auf deinen Vorgaben;
- Rechtliche Beratung, wie die gewünschten Regelungen am besten umgesetzt werden;
- Beantworten von Fragen zur Bedeutung von Vertragselementen und zum Gründungsablauf.
Also nimm diese Leistungen auch in Anspruch. Lass die Notariate für die Gebühren auch arbeiten.
Meist ist es nicht erforderlich, Verträge von Rechtsanwälten aufsetzen zu lassen. Viele Notare arbeiten lieber mit ihren eigenen Vorlagen, statt zugelieferte Verträge prüfen zu müssen. Diese Rechtsanwaltskosten kannst du dir mehrheitlich sparen.
Wichtig: Notarinnen und Notare dürfen nur unparteiisch beraten. Sie dürfen die beteiligten Parteien also nur gemeinschaftlich und neutral beraten.
Eine zusätzliche Rechtsberatung brauchst du daher nur, wenn es mehrere Vertragspartner gibt und nur im Hinblick auf deine Interessen beraten werden möchtest.
Fehler #5: Stammkapital zu hoch ansetzen
Das Stammkapital der GmbH beträgt mindestens 25.000 €. Es ist selten sinnvoll, bei der Gründung ein höheres Stammkapital zu wählen.
Falls du die GmbH mit mehr als nur 25.000 € Kapital ausstatten möchtest, dann solltest du das nicht über das Stammkapital regeln.
Denn an einmal als Stammkapital eingezahltes Kapital kommst du nur schwer wieder heran.
Ein besserer Weg ist ein Gesellschafterdarlehen an die GmbH. Denn ein Gesellschafterdarlehen kann die GmbH jederzeit steuerfrei an dich zurückzahlen.
Fehler #6: Geschäftsleitung am falschen Ort
Der Ort der Geschäftsleitung ist derjenige Ort, an dem die Geschäfte tatsächlich geleitet werden. Das hat nichts zu tun mit der offiziellen Anschrift oder einer Büroadresse.
Vom Ort der Geschäftsleitung ist abhängig, welches Finanzamt zuständig ist und wo die Gesellschaft gewerbesteuerpflichtig wird.
Wenn du Gewerbesteuer sparen möchtest, dann musst du in der Gemeinde mit dem niedrigeren Gewerbesteuersatz auch tätig werden.
Es reicht eben nicht, dort nur ein Büro anzumieten. Entscheidend ist, dass du dann auch wirklich dort die Geschäfte führst.
Oft werde ich gefragt, was dafür nötig ist. Ob es reicht, die Gesellschafterbeschlüsse dort zu tätigen. Oder welche Nachweise gegenüber dem Finanzamt erforderlich sind.
Wer solche Fragen stellt, weiß doch, dass der eigentliche Ort der Geschäftsleitung eben nicht in der Gewerbesteueroase ist.
Das kann richtig schiefgehen: Statt Gewerbesteuer zu sparen, muss doppelt gezahlt werden.
Es kann nämlich passieren, dass die volle Gewerbesteuer in der zuständigen Gemeinde nachgezahlt werden muss, ohne dass die in der Gewerbesteueroase gezahlte Gewerbesteuer erstattet wird.
Noch schlimmer: Oft handelt es sich schlicht und einfach um Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO).
Hier einige aktuelle Fälle und Artikel dazu:
- WDR: Firma soll Steueroase Monheim als Scheinsitz genutzt haben
- ZEIT ONLINE: Maskendeal-Prozess: Andrea Tandler soll vier Jahre und fünf Monate ins Gefängnis
- Wirtschaftswoche: Operation Oase: Ermittler machen Druck auf deutsche Steuerparadiese
- Frankfurter Rundschau: Steueroasen in Deutschland: Ermittler untersuchen umfangreiche Steuerhinterziehung
- ZDF Magazin Royale: Eine Steueroase zwischen deutschen Eichen
Selbst, wenn es nicht entdeckt wird, ist es doch ein Damoklesschwert, das dauerhaft über einem schwebt. Allein das ungute Gefühl und die Sorgen, wenn eine Betriebsprüfung angekündigt wird.
Das ist doch die paar Prozentpunkte Steuerersparnis nicht wert.
Mein Grundsatz: Halte deine Steuerstruktur so einfach wie möglich, mach keine Steuertricks, die nicht den Tatsachen entsprechen und verdiene vorn raus mit deinem Unternehmen so viel mehr, dass du die Steuertricks nicht nötig hast.
Fehler #7: Arbeitszimmer im Eigenheim
Große Vorsicht ist geboten, wenn du der GmbH Vermögenswerte überlässt, die du persönlich besitzt. Meist: das Arbeitszimmer in der eigenen Immobilie.
Dabei ist es unerheblich, ob die Überlassung von der GmbH vergütet wird. Auch eine unentgeltliche Überlassung kann eine Betriebsaufspaltung begründen.
Was eine Betriebsaufspaltung ist
Wenn eine Person oder mehrere Personen zusammen sowohl bei der Immobilie als auch bei der GmbH ihren geschäftlichen Betätigungswillen durchsetzen können, entsteht eine Betriebsaufspaltung: Der gemeinsame Betrieb ist aufgespalten in ein Besitzunternehmen (die Immobilie bzw. das Arbeitszimmer) und ein Betriebsunternehmen (die GmbH-Anteile).
Solange die Betriebsaufspaltung besteht, passiert erst einmal nicht viel.
Gefährlich wird die unbemerkte Auflösung der Betriebsaufspaltung. Etwa bei einem Umzug oder wenn ein neues Büro bezogen wird.
Was die Auflösung der Betriebsaufspaltung bewirkt
Bei Auflösung der Betriebsaufspaltung werden beide Betriebsbestandteile – Besitzunternehmen (Arbeitszimmer) und Betriebsunternehmen (GmbH-Anteile) – vom Betriebsvermögen ins Privatvermögen entnommen.
Diese durch die Beendigung der Betriebsaufspaltung ausgelöste Entnahme wird besteuert wie ein fiktiver Verkauf!
Beim Arbeitszimmer wird der in der Zeit der Betriebsaufspaltung entstandene Wertzuwachs besteuert – nicht schön, aber noch zu verschmerzen.
Die große Gefahr besteht bei den GmbH-Anteilen: Je erfolgreicher du warst, desto höher die Steuerrechnung.
Denn die Entnahme der GmbH-Anteile wird so besteuert, als hättest du die GmbH verkauft zum 13,75-fachen des durchschnittlichen Jahresgewinns der letzten drei Jahre.
Angenommen, du hast die GmbH als Alleingesellschafter vor zehn Jahren gegründet. Du hast das Unternehmen erfolgreich aufgebaut und hast die GmbH auf einen durchschnittlichen Jahresgewinn von 500.000 € gebracht. Dann wird die Auflösung der Betriebsaufspaltung so versteuert, als hättest du die GmbH für 6,875 Millionen Euro verkauft. Da der Großteil davon im Reichensteuersatz von 45 % versteuert wird, entsteht eine Steuerlast von rund 3 Millionen Euro, die privat zu zahlen sind.
Keine Betriebsaufspaltung entsteht, wenn:
- Du bei der GmbH nicht allein deinen Willen durchsetzen kannst, also meist, wenn du 50 % oder weniger Anteile hältst
- oder du bei der Immobilie nicht allein deinen Willen durchsetzen kannst, etwa weil du nur 50 % oder weniger besitzt oder du zwar die Mehrheit hast, aber noch Mitgesellschafter hast und vereinbart wurde, dass Beschlüsse nur einstimmig gefasst werden können.
Was ist, wenn das Arbeitszimmer nur gemietet ist?
Strittig unter Steuerberatern ist, ob eine Betriebsaufspaltung auch bei einer Mietimmobilie entstehen kann.
Nicht eindeutig ist es deshalb, weil die Betriebsaufspaltung nicht im Gesetz geregelt ist, sondern sich als Rechtsinstitut durch viele gerichtliche Rechtsprechungen entwickelt hat.
Basierend auf meinem Austausch mit einigen Steuerberatern zu diesem Thema ist für mich am plausibelsten, dass eine Betriebsaufspaltung nur entstehen kann, wenn der GmbH ein in der Bilanz aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut überlassen wird.
Aktivierungsfähig wäre das Eigentum der Immobilie oder eigentumsähnliche Rechte, wie ein Pachtrecht oder das Recht zur Unterverpachtung.
Wenn du zur Miete wohnst, hast du in der Regel keine aktivierungsfähigen Rechte an der Immobilie. So ist in vielen Mieterverträgen das Recht der Untervermietung ausgeschlossen.
Was ist, wenn schon eine Betriebsaufspaltung besteht?
Wie beschrieben, ist nicht die Betriebsaufspaltung selbst das Problem, sondern die Folgen der Auflösung. Vor allem, wenn diese Auflösung versehentlich und ungeplant geschieht.
Wenn du bei dir eine Betriebsaufspaltung vermutest, solltest du dich dazu steuerlich beraten lassen. Es gibt steuerliche Gestaltungen, die Betriebsaufspaltung so zu zementieren, dass der Steuerschaden nicht entstehen kann.
Fehler #8: Domains nicht übertragen
Auch bei anderen der GmbH überlassenen Vermögenswerten kann eine Betriebsaufspaltung entstehen. Etwa wenn Domains, Marken oder Rechte der GmbH überlassen werden.
Das bedeutet: Wenn du vor Gründung der GmbH die Domains anmeldest oder die Marke eintragen lässt, dann solltest du diese direkt nach der Gründung unbedingt an die GmbH übertragen.
So vermeidest du das Risiko der Betriebsaufspaltung.
Eine Betriebsaufspaltung entsteht aber nur, wenn die überlassenen Vermögenswerte für die GmbH eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellen.
Unproblematisch sind beispielsweise Neben-Domains, die nicht genutzt werden oder wo nur eine Weiterleitung zur Haupt-Domain erfolgt.
Fehler #9: Mit Sacheinlagen gründen
Eine Sachgründung ist aufwendiger und risikoreicher als eine Bargründung.
Bargründung heißt hier nicht Bargeld, sondern dass die Stammeinlage per Überweisung auf das Konto der frisch beurkundeten GmbH eingezahlt wird.
Bei einer Sachgründung werden statt der Bareinzahlung Sachen eingebracht. Das können materielle Sacheinlagen sein wie Immobilien, Maschinen oder Wertpapiere oder immaterielle Sacheinlagen wie Marken, Patente, Lizenzen oder Urheberrechte.
Ich empfehle dir, möglichst durch in bar zu gründen und nicht durch Sacheinlage.
Aus diesen Gründen:
- Während bei Bargründung die Einzahlung des halben Stammkapitals, also 12.500 €, ausreicht, muss die Sache wenigstens das volle Stammkapital von 25.000 € wert sein.
- Die Sachgründung erfordert einen Sachgründungsbericht, der gegenüber dem Handelsregister die Werthaltigkeit der Sacheinlagen begründet. Auch wenn die Gesellschafter den Sachgründungsbericht selbst erstellen dürfen, wird ein extern erstellter Sachgründungsbericht, etwa durch eine Steuerberatung, für das Handelsregister glaubwürdiger sein. In jedem Fall bedeutet der Sachgründungsbericht einen höheren Aufwand.
- Sollte das Handelsregister dem Sachgründungsbericht nicht folgen und die Werthaltigkeit der Sacheinlagen anzweifeln, verzögert sich die Eintragung der GmbH in das Handelsregister und weitere Kosten entstehen. Der Sachgründungsbericht muss überarbeitet werden, ggf. sind weitere Sach- und/oder Bareinlagen notwendig.
Du siehst: Die Sachgründung verursacht Reibung, Aufwand und Risiken bei der Gründung.
Dabei soll doch die GmbH-Gründung möglichst schnell und reibungslos erfolgen. Abgeschlossen ist die Gründung erst mit der Eintragung in das Handelsregister.
Vorsicht auch vor versteckten Sacheinlagen: Wenn die GmbH nach Bargründung mit der eingezahlten Stammeinlage einem Gesellschafter Sachen abkauft, ist das gleichbedeutend mit einer Sachgründung. Problematisch kann das im Insolvenzfall werden: Da ein Sachgründungsbericht fehlt, hat ein Insolvenzverwalter leichtes Spiel, die Werthaltigkeit anzuzweifeln und Nachzahlung der fehlenden Stammeinlagen zu fordern.
Fehler #10: Vorratsgesellschaften übernehmen
Wer es bei der GmbH-Gründung eilig hat, dem erscheinen Vorratsgesellschaften verlockend. Der gewünschte Beschleunigungseffekt wird jedoch meist nicht erreicht.
Zum einen darf eine GmbH in Gründung schon Geschäfte tätigen und Verträge eingehen.
Die Unterschrift unter der Gründungsurkunde der Holding-GmbH ist kaum getrocknet und dennoch darf die Holding direkt im Anschluss an ihre eigene Gründung eine Tochter-GmbH gründen. Oder eine Immobilie kaufen.
Bis zur Eintragung der GmbH in das Handelsregister (HR) handelst du zwar persönlich für die vorgenommenen Rechtsgeschäfte, diese sogenannte Handelndenhaftung erlischt jedoch mit der HR-Eintragung.
Zum anderen benötigt eine Vorratsgesellschaft wahrscheinlich eine neue Steuernummer, da sich bei einer Vorratsgesellschaft die Zuständigkeit des Finanzamts ändert.
Hinzu kommen einige Nachteile von Vorratsgesellschaften:
- Vorratsgesellschaften sind mit Risiken verbunden. Schließlich weißt du nicht, was vor deiner Übernahme mit der Gesellschaft passiert ist.
- Die Übernahme einer Vorratsgesellschaft ist wenigstens doppelt so teuer wie eine reguläre GmbH-Gründung. Bei der Vorratsgesellschaft müssen wenigstens Name und Unternehmensgegenstand geändert werden. Wie bei der GmbH-Gründung erfordern solche Satzungsänderungen eine notarielle Beurkundung mit entsprechenden Kosten. Hinzukommen die Gründungskosten der Vorratsgesellschaft und die Kosten für den Dienstleister, der die Gesellschaft bereitstellt.
Daher meine Empfehlung: Gründe lieber selbst.
GmbH gründen:
Alles, was du wissen musst
Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, bei der Gründung und dem Aufbau von GmbH- und Holdingstrukturen zu helfen.
Deshalb habe ich das Buch »GmbH gründen« geschrieben.
Das Buch ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Gründung einer GmbH oder auch gleich einer Holdingstruktur.
Im Buch führe ich dich durch alle wichtigen Entscheidungen, damit du gleich alles richtig und möglichst wenig Fehler machst.
Schließlich erschaffst du dir mit der GmbH bzw. Holdingstruktur das Fundament für sein unternehmerisches und finanzielles Wachstum.
Für alle, die bei der Gründung von mir enger begleitet werden möchten, habe ich ein Mentoringprogramm »GmbH (& Holding) erfolgreich gründen & führen«.
Wenn dich das Mentoring interessiert und du mehr darüber erfahren möchtest, dann schreib mir bitte eine E‑Mail an mentoring@unternehmergold.de.
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